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260127-02 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Drucksachenfolge 260127

Nummer
260127-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sondersitzung des Kulturausschusses 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260127 Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften

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Große Anfrage
öffentlich
260127-02
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Jürgen Lauer
Johannes Schott
23.03.2026
BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen -
Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der
Theaterliegenschaften Drucksachenfolge 260127
Beratungsfolge
Kulturausschuss 30.04.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Ist sichergestellt, dass für die Variante E rechtzeitig Baurecht vorliegen wird?
a) Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE); nach dem Gesetz sind Anlagen
für kulturelle Zwecke nur ausnahmsweise zulässig; die Gebäudehöhe ist auf
16m beschränkt:
• Sieht der konkrete Bebauungsplan die nach der BauNVO mögliche
ausnahmsweise zulässige Nutzung vor. Wie lautet hier die Festsetzung
im Bebauungsplan?
• Stehen Gebäude(teile), die für die Oper abgerissen werden müssen,
unter Denkmalschutz?
• Ist eine Oper mit Blick auf einen baurechtlich zulässigen Schrottplatz
und die Freiwillige Feuerwehr in unmittelbarer Nachbarschaft
gebietsverträglich?
• Auf das Operngelände sollen 3,5ha entfallen. Kommen das Pantheon
und das möglicherweise anzumietende Lager noch dazu oder sind sie in
der Fläche (3,5ha) enthalten?
• Der Bühnenturm am Böselagerhof überragt die Operngebäude um 19m.
Ausweislich des GA-Artikels vom 17.03.2026 („Opernhaus hinterm
Schornstein“) soll er eine Höhe von 27m erreichen. Wie verträgt sich
das mit der Höhenbeschränkung in Beuel? Was sagt der
Denkmalschutz zu der Gebäudehöhe in unmittelbarer Nachbarschaft zu
dem Denkmal Jutespinnerei?
• Ist berücksichtigt, dass sich eine Operngastronomie ansiedeln sollte und
diese in einem GE nur ausnahmsweise zulässig ist?
b) Sind Gefahren aus dem Baurecht/ Immissionschutzrecht (ggfs.
Nachbarwiderspruch) geprüft worden?
c) Ist vielleicht schon durch eine Bauvoranfrage sichergestellt, dass der
Standort planungsrechtlich keine Schwierigkeiten macht?Seite 1 von 4
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2. Das Gelände ist zur Zeit auf einen zusätzlichen Zielverkehr von ungefähr
1.600 zusätzlichen Besuchern (1.040 Oper, 450 Schauspiel, 130 Werkstatt und
Personal) neben den Besuchern des Pantheon nicht ausgelegt.
a) Welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich wie
• Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
• Taktverdichtung der bestehenden Buslinien
• Ausbau der Zuwegung (die in der Konzeptstudie dem Parkhaus
zugewiesene Stelle liegt am Ende einer Sackgasse, die über das
Gewerbegebiet anzufahren ist)
b) Für welche Kapazität wird das Parkhaus ausgelegt (das bisherige
Opernparkhaus ist auf 340 Stellplätze ausgelegt und bei Opernaufführungen
bis auf den letzten Platz belegt; berücksichtigt werden müssen die Besucher
des Schauspiels und des Pantheons sowie das Personal aller Bühnen)?
c) Sind angesichts der zu erwartenden Verkehre zusätzliche
Straßenausbaumaßnahmen und Vorrichtungen zum Lärmschutz (Verkehre
nach 22.00h) erforderlich?
d) Welche Kosten werden für die fußläufige Zuwegung vom Beueler Bahnhof
aufgewandt werden müssen (Die Siegburger Straße weist keinen breiten
Gehweg auf, der zudem im vorderen Bereich als Parkfläche in Anspruch
genommen wird)?
e) Der Fußgängertunnel besteht aus zwei engen Röhren. Ist hierfür die Stadt
oder die DB zuständig? Wer stellt in letzterem Fall sicher, dass die DB diese
rechtzeitig herstellt?
f) Nach der vorgelegten Prinzipskizze soll ein weiteres „Mögliches Lager
(Miete)“ für das Theater in Anspruch genommen werden, weil bisherige
Lagerfläche für den Bühnenstandort bzw. anderweit genutzt wird. Ausweislich
des Luftbildes ist das Gebäude, das auf einem Privatgrundstück liegt, noch
nicht errichtet: Wie ist sichergestellt, dass die Räumlichkeiten rechtzeitig zur
Verfügung stehen?
g) Wird es erforderlich, die jetzt auf dem Gelände, gleich im Einfahrtsbereich
befindliche Freiwillige Feuerwehr zu verlegen?
3. Sind in den Variantenvergleich für die Variante E alle Kosten eingeflossen?
a) Für den Neubau in Modulbauweise ist ein Betrag von 187 Mio. Euro netto
aufgerufen:
• Wie setzt sich der Betrag zusammen?
• Was entfällt auf die Theatergebäude; was auf die Herrichtung des
Grundstücks, was auf das Parkhaus (mit welcher Kapazität)?
b) Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten,Seite 2 von 4
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Tunnel, Auffüllungen mit Schutt) und ergäben sich aus dem Abbruch der
aufstehenden Gebäude? Welche Untersuchungen sind hierzu angestellt?
c) Mit Ausnahme des Parkhauses (wobei hier die Kapazität noch nicht bekannt
ist) sind die unter 2 angefragten Punkte bisher nicht in den Preisen enthalten:
Welche Kosten werden hier entstehen?
d) Ist es zutreffend, dass in der Konzeptstudie für Variante E keine Kosten für
das ohnehin zu sanierende (Blatt 58) Schauspielhaus in Bad Godesberg
enthalten sind? Sind diese Kosten in der Konzeptstudie zutreffend mit 31 Mio.
Euro netto (Blatt 52) ohne Kosten für Bühnentechnik und Unvorhergesehenes
ausgewiesen? Ist in diesen 31 Mio. Euro ein Betrag für die Sanierung der Villa
enthalten? Ist die Villa für das Schauspielhaus erforderlich oder nice to have
(Bl. 53 stellt eine Veräußerung der Villa in den Raum)?
4. Sonstige Fragen
a) Ist in die Variantenbetrachtung eingeflossen, welche Folgen ein Wegzug der
Oper und des Schauspiels im Hinblick auf die Lebendigkeit der Stadtteile Bonn
und Bad Godesberg, auf deren gastronomisches Umfeld usw. haben und
wurde insoweit Rücksprache mit den entsprechenden städtischen Stellen und
der IHK gehalten?
b) Ist sichergestellt, dass ein Architektenwettbewerb für das neue Schauspiel
nicht erforderlich ist?
c) Die für die Modulbauweise genannten Beispielsfälle sind durch die Bank
Interimsbauten. Gibt es praktische Erfahrung mit der Lebensdauer von
Modulbauwerken oder verlässt man sich auf die Aussagen der Bauindustrie?
d) Gibt es praktische Erfahrungen über die langfristigen Unterhaltskosten von
Modulbauwerken?
e) Wie verlässlich ist die Kosteneinschätzung, wenn noch nicht einmal die
Konturen der Gebäude feststehen? Von welchen Bedingungen ist die Aussage
abhängig, die Kostenschätzung (Stand 2025) habe eine Richtigkeit von +/- 20%
(Bl. 71 Konzeptstudie)?
f) Was spricht trotz General- bzw. Totalunternehmervergabe für eine
Projektsteuerung und ein Projektmanagement?
Begründung
Mit der Ratsvorlage 260127 wird eine umfangreiche Studie über die Zukunft der
Bonner Bühnen vorgestellt. Die Verwaltung favorisiert eine der dort genannten
Varianten. Die nähere Befassung mit der Studie wirft noch eine Reihe weiterer
Fragen auf, die sich nicht aus der Studie beantworten lassen.
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Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de