260127-02 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Drucksachenfolge 260127
Kerndaten
- Nummer
- 260127-02
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Siegburger Straße
- F
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 260127-02 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Jürgen Lauer Johannes Schott 23.03.2026 BBB-Anfrage Zukunft Bonner Bühnen - Grundsatzbeschluss: Bauliche Zukunft der Theaterliegenschaften Drucksachenfolge 260127 Beratungsfolge Kulturausschuss 30.04.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Ist sichergestellt, dass für die Variante E rechtzeitig Baurecht vorliegen wird? a) Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE); nach dem Gesetz sind Anlagen für kulturelle Zwecke nur ausnahmsweise zulässig; die Gebäudehöhe ist auf 16m beschränkt: • Sieht der konkrete Bebauungsplan die nach der BauNVO mögliche ausnahmsweise zulässige Nutzung vor. Wie lautet hier die Festsetzung im Bebauungsplan? • Stehen Gebäude(teile), die für die Oper abgerissen werden müssen, unter Denkmalschutz? • Ist eine Oper mit Blick auf einen baurechtlich zulässigen Schrottplatz und die Freiwillige Feuerwehr in unmittelbarer Nachbarschaft gebietsverträglich? • Auf das Operngelände sollen 3,5ha entfallen. Kommen das Pantheon und das möglicherweise anzumietende Lager noch dazu oder sind sie in der Fläche (3,5ha) enthalten? • Der Bühnenturm am Böselagerhof überragt die Operngebäude um 19m. Ausweislich des GA-Artikels vom 17.03.2026 („Opernhaus hinterm Schornstein“) soll er eine Höhe von 27m erreichen. Wie verträgt sich das mit der Höhenbeschränkung in Beuel? Was sagt der Denkmalschutz zu der Gebäudehöhe in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Denkmal Jutespinnerei? • Ist berücksichtigt, dass sich eine Operngastronomie ansiedeln sollte und diese in einem GE nur ausnahmsweise zulässig ist? b) Sind Gefahren aus dem Baurecht/ Immissionschutzrecht (ggfs. Nachbarwiderspruch) geprüft worden? c) Ist vielleicht schon durch eine Bauvoranfrage sichergestellt, dass der Standort planungsrechtlich keine Schwierigkeiten macht?Seite 1 von 4 Seite 2 2. Das Gelände ist zur Zeit auf einen zusätzlichen Zielverkehr von ungefähr 1.600 zusätzlichen Besuchern (1.040 Oper, 450 Schauspiel, 130 Werkstatt und Personal) neben den Besuchern des Pantheon nicht ausgelegt. a) Welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich wie • Ausbau der Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs • Taktverdichtung der bestehenden Buslinien • Ausbau der Zuwegung (die in der Konzeptstudie dem Parkhaus zugewiesene Stelle liegt am Ende einer Sackgasse, die über das Gewerbegebiet anzufahren ist) b) Für welche Kapazität wird das Parkhaus ausgelegt (das bisherige Opernparkhaus ist auf 340 Stellplätze ausgelegt und bei Opernaufführungen bis auf den letzten Platz belegt; berücksichtigt werden müssen die Besucher des Schauspiels und des Pantheons sowie das Personal aller Bühnen)? c) Sind angesichts der zu erwartenden Verkehre zusätzliche Straßenausbaumaßnahmen und Vorrichtungen zum Lärmschutz (Verkehre nach 22.00h) erforderlich? d) Welche Kosten werden für die fußläufige Zuwegung vom Beueler Bahnhof aufgewandt werden müssen (Die Siegburger Straße weist keinen breiten Gehweg auf, der zudem im vorderen Bereich als Parkfläche in Anspruch genommen wird)? e) Der Fußgängertunnel besteht aus zwei engen Röhren. Ist hierfür die Stadt oder die DB zuständig? Wer stellt in letzterem Fall sicher, dass die DB diese rechtzeitig herstellt? f) Nach der vorgelegten Prinzipskizze soll ein weiteres „Mögliches Lager (Miete)“ für das Theater in Anspruch genommen werden, weil bisherige Lagerfläche für den Bühnenstandort bzw. anderweit genutzt wird. Ausweislich des Luftbildes ist das Gebäude, das auf einem Privatgrundstück liegt, noch nicht errichtet: Wie ist sichergestellt, dass die Räumlichkeiten rechtzeitig zur Verfügung stehen? g) Wird es erforderlich, die jetzt auf dem Gelände, gleich im Einfahrtsbereich befindliche Freiwillige Feuerwehr zu verlegen? 3. Sind in den Variantenvergleich für die Variante E alle Kosten eingeflossen? a) Für den Neubau in Modulbauweise ist ein Betrag von 187 Mio. Euro netto aufgerufen: • Wie setzt sich der Betrag zusammen? • Was entfällt auf die Theatergebäude; was auf die Herrichtung des Grundstücks, was auf das Parkhaus (mit welcher Kapazität)? b) Welche Risiken gibt es aus dem Untergrund des Geländes (Altlasten,Seite 2 von 4 Seite 3 Tunnel, Auffüllungen mit Schutt) und ergäben sich aus dem Abbruch der aufstehenden Gebäude? Welche Untersuchungen sind hierzu angestellt? c) Mit Ausnahme des Parkhauses (wobei hier die Kapazität noch nicht bekannt ist) sind die unter 2 angefragten Punkte bisher nicht in den Preisen enthalten: Welche Kosten werden hier entstehen? d) Ist es zutreffend, dass in der Konzeptstudie für Variante E keine Kosten für das ohnehin zu sanierende (Blatt 58) Schauspielhaus in Bad Godesberg enthalten sind? Sind diese Kosten in der Konzeptstudie zutreffend mit 31 Mio. Euro netto (Blatt 52) ohne Kosten für Bühnentechnik und Unvorhergesehenes ausgewiesen? Ist in diesen 31 Mio. Euro ein Betrag für die Sanierung der Villa enthalten? Ist die Villa für das Schauspielhaus erforderlich oder nice to have (Bl. 53 stellt eine Veräußerung der Villa in den Raum)? 4. Sonstige Fragen a) Ist in die Variantenbetrachtung eingeflossen, welche Folgen ein Wegzug der Oper und des Schauspiels im Hinblick auf die Lebendigkeit der Stadtteile Bonn und Bad Godesberg, auf deren gastronomisches Umfeld usw. haben und wurde insoweit Rücksprache mit den entsprechenden städtischen Stellen und der IHK gehalten? b) Ist sichergestellt, dass ein Architektenwettbewerb für das neue Schauspiel nicht erforderlich ist? c) Die für die Modulbauweise genannten Beispielsfälle sind durch die Bank Interimsbauten. Gibt es praktische Erfahrung mit der Lebensdauer von Modulbauwerken oder verlässt man sich auf die Aussagen der Bauindustrie? d) Gibt es praktische Erfahrungen über die langfristigen Unterhaltskosten von Modulbauwerken? e) Wie verlässlich ist die Kosteneinschätzung, wenn noch nicht einmal die Konturen der Gebäude feststehen? Von welchen Bedingungen ist die Aussage abhängig, die Kostenschätzung (Stand 2025) habe eine Richtigkeit von +/- 20% (Bl. 71 Konzeptstudie)? f) Was spricht trotz General- bzw. Totalunternehmervergabe für eine Projektsteuerung und ein Projektmanagement? Begründung Mit der Ratsvorlage 260127 wird eine umfangreiche Studie über die Zukunft der Bonner Bühnen vorgestellt. Die Verwaltung favorisiert eine der dort genannten Varianten. Die nähere Befassung mit der Studie wirft noch eine Reihe weiterer Fragen auf, die sich nicht aus der Studie beantworten lassen. Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4 KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de