260118-02 · Mitteilungsvorlage
Einleitungsbeschluss zur Beschaffung von BlackBerry-Lizenzen für die Aufrecht-erhaltung der mobilen Infrastruktur und Kommunikation
Kerndaten
- Nummer
- 260118-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260118-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Einleitungsbeschluss zur Beschaffung von BlackBerry-Lizenzen für die Aufrecht-erhaltung der mobilen Infrastruktur und Kommunikation Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung nimmt zu folgenden Punkten unter Berücksichtigung der Ergänzung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe am 04.03.2026 durch Frau Stv. Grunewald -Grüne- Stellung: 1. Alternativen für Einbindung der städtischen Mailadressen ohne zusätzliche Softwarelizenzen für Endgeräte. 2. Lösungen, die auf offene Standards basieren oder Open-Source, um langfristige Herstellerabhängigkeit zu reduzieren. 3. Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung in die Beratungsfolge aufzunehmen. Hintergrundinformation Der Einsatzzweck ist der Betrieb eines Mobile Device Managements. Die im Einleitungsbeschluss beantragten Lizenzen beziehen sich auf den Betrieb eines gesamtheitlichen Mobile Device Management, nicht auf die App als einzelne Funktion. Die Verwaltung ist gesetzlich (u.a. durch die europäische Datenschutzgrundverordnung) zu „Informationssicherheit nach dem Stand der Technik“ verpflichtet, welcher entsprechend einem Beschluss des Verwaltungsvorstandes nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik im sogenannten BSI IT-Grundschutzes umgesetzt werden soll. Der BSI IT-Grundschutz enthält zahlreiche Vorgaben zur Sicherheit und Konfiguration von mobilen Endgeräten, die sich in der Praxis nur mit Hilfe eines Mobile Device Management (MDM) umsetzen lassen. Im BSI-Grundschutz Baustein zum „Mobile Device Management“ (SYS.3.2.2) besteht die Vorgabe: „Deswegen ist ein Mobile Device Management (MDM) besonders in Institutionen mit einer größeren Anzahl von Smartphones, Tablets und Phablets unabdingbar für einen geregelten und sicheren Betrieb dieser Geräte." Die städtische ITSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) verwaltet aktuell mit dem Mobile Device Management 3741 Geräte (Stand 13.03.2026). Zu 1.: Alternativen für Einbindung der städtischen Mailadressen ohne zusätzliche Softwarelizenzen für Endgeräte. Im Einleitungsbeschluss wird gefordert, Alternativen für Einbindung der städtischen Mailadressen ohne zusätzliche Softwarelizenzen für Endgeräte zu finden. Ohne MDM kann es keine Einbindung der Mailadressen geben. Stand der Technik ist derzeit das aktuell eingesetzte MDM, welches eine offizielle Zertifizierung durch das BSI trägt. Zu. 2.: Lösungen, die auf offene Standards basieren oder Open-Source, um langfristige Herstellerabhängigkeit zu reduzieren. Generell befürwortet die Verwaltung Open Source und wird im Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung dazu Stellung beziehen. Die Verwaltung bittet um Berücksichtigung, dass sich ein herstellerunabhängiges oder komplett Open Source-MDM, ganz allgemein betrachtet, für keine Behörde oder Unternehmen umsetzen lässt. Apple und Google stellen die entscheidenden technische Schnittstellen für den Betrieb, Management und Sicherheit der Komponenten bereit. Proprietäre MDM-Systeme gelten daher derzeit als sogenannter „Stand der Technik“, weil diese als einzige in der Lage sind schnell und zuverlässig auf neue Sicherheitsanforderungen und - mechanismen, Betriebssystemänderungen und Updates der Hersteller reagieren können. Dies sorgt im Alltag für die Betriebsstabilität und eine verlässlich abgesicherte Geräteverwaltung. Zu. 3.: Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung in die Beratungsfolge aufzunehmen. Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und wird ihn zukünftig berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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