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260118-02 · Mitteilungsvorlage

Einleitungsbeschluss zur Beschaffung von BlackBerry-Lizenzen für die Aufrecht-erhaltung der mobilen Infrastruktur und Kommunikation

Nummer
260118-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 21.05.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 05.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260118 Einleitungsbeschluss zur Beschaffung von BlackBerry-Lizenzen für die Aufrecht-erhaltung der mobilen Infrastruktur und Kommunikation

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260118-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Einleitungsbeschluss zur Beschaffung von
BlackBerry-Lizenzen für die Aufrecht-erhaltung der
mobilen Infrastruktur und Kommunikation
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
05.05.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
21.05.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung nimmt zu folgenden Punkten unter Berücksichtigung der
Ergänzung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe am 04.03.2026 durch Frau Stv. Grunewald -Grüne- Stellung:
1. Alternativen für Einbindung der städtischen Mailadressen ohne zusätzliche
Softwarelizenzen für Endgeräte.
2. Lösungen, die auf offene Standards basieren oder Open-Source, um
langfristige Herstellerabhängigkeit zu reduzieren.
3. Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und
Verwaltungsmodernisierung in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Hintergrundinformation
Der Einsatzzweck ist der Betrieb eines Mobile Device Managements. Die im
Einleitungsbeschluss beantragten Lizenzen beziehen sich auf den Betrieb eines
gesamtheitlichen Mobile Device Management, nicht auf die App als einzelne
Funktion.
Die Verwaltung ist gesetzlich (u.a. durch die europäische
Datenschutzgrundverordnung) zu „Informationssicherheit nach dem Stand der
Technik“ verpflichtet, welcher entsprechend einem Beschluss des
Verwaltungsvorstandes nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik im sogenannten BSI IT-Grundschutzes umgesetzt
werden soll.
Der BSI IT-Grundschutz enthält zahlreiche Vorgaben zur Sicherheit und
Konfiguration von mobilen Endgeräten, die sich in der Praxis nur mit Hilfe eines
Mobile Device Management (MDM) umsetzen lassen. Im BSI-Grundschutz
Baustein zum „Mobile Device Management“ (SYS.3.2.2) besteht die Vorgabe:
„Deswegen ist ein Mobile Device Management (MDM) besonders in Institutionen
mit einer größeren Anzahl von Smartphones, Tablets und Phablets unabdingbar
für einen geregelten und sicheren Betrieb dieser Geräte." Die städtische ITSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
verwaltet aktuell mit dem Mobile Device Management 3741 Geräte (Stand
13.03.2026).
Zu 1.:
Alternativen für Einbindung der städtischen Mailadressen ohne zusätzliche
Softwarelizenzen für Endgeräte.
Im Einleitungsbeschluss wird gefordert, Alternativen für Einbindung der
städtischen Mailadressen ohne zusätzliche Softwarelizenzen für Endgeräte zu
finden. Ohne MDM kann es keine Einbindung der Mailadressen geben. Stand der
Technik ist derzeit das aktuell eingesetzte MDM, welches eine offizielle
Zertifizierung durch das BSI trägt.
Zu. 2.:
Lösungen, die auf offene Standards basieren oder Open-Source, um
langfristige Herstellerabhängigkeit zu reduzieren.
Generell befürwortet die Verwaltung Open Source und wird im Ausschusses für
Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung dazu Stellung
beziehen. Die Verwaltung bittet um Berücksichtigung, dass sich ein
herstellerunabhängiges oder komplett Open Source-MDM, ganz allgemein
betrachtet, für keine Behörde oder Unternehmen umsetzen lässt. Apple und
Google stellen die entscheidenden technische Schnittstellen für den Betrieb,
Management und Sicherheit der Komponenten bereit. Proprietäre MDM-Systeme
gelten daher derzeit als sogenannter „Stand der Technik“, weil diese als einzige
in der Lage sind schnell und zuverlässig auf neue Sicherheitsanforderungen und -
mechanismen, Betriebssystemänderungen und Updates der Hersteller reagieren
können. Dies sorgt im Alltag für die Betriebsstabilität und eine verlässlich
abgesicherte Geräteverwaltung.
Zu. 3.:
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und
Verwaltungsmodernisierung in die Beratungsfolge aufzunehmen.
Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und wird ihn zukünftig berücksichtigen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de