260117 · Beschlussvorlage
Benennung von Delegierten für den Landesintegrationsrat NRW
Kerndaten
- Nummer
- 260117
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.715 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 260117 Der Oberbürgermeister Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Benennung von Delegierten für den Landesintegrationsrat NRW Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Mitgliedschaft des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integrati- on der Bundesstadt Bonn im Landesintegrationsrat NRW wird fortgeführt. 2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende Delegierte in den Landesintegrationsrat NRW: 1. __________________________ 2. ____________________________ 3. __________________________ 4. ____________________________ Als stellvertretende Delegierte werden benannt: 1. __________________________ 2. ____________________________ 3. __________________________ 4. ____________________________ 3. Als Delegierte/r für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW wird _________________________ benannt. Als stellvertretende/r Delegierte/r wird _______________________ benannt. Begründung Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungs- organ der im Land NRW nach der geltenden Gemeindeordnung konstituierten Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration und damit der hier le- benden Migrantinnen und Migranten. Er wurde mit dem vom Landtag NRW am 8.2.2012 beschlossenen Teilhabe-Seite 1 von 2 Seite 2 und Integrationsgesetz als Vertretung der Migrantinnen und Migranten rechtlich verankert. Gemäß § 10 des Gesetzes hört das Land den Landesintegrationsrat NRW bei der Erfüllung seiner Integrationsaufgaben an. Er tritt ein für die kultu- relle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Migrantinnen und Mi- granten, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben. Die Selbstentscheidungs- kompetenzen der Gemeinden und der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung bleiben davon un- berührt. Die Organe des Landesintegrationsrates sind gemäß § 5 der Satzung des Lan- desintegrationsrates NRW in der Fassung vom 02.12.2023 die Mitgliederver- sammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW ent- sendet jedes Mitglied Delegierte. Da in Bonn mehr als 40.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner leben, steht dem Ausschuss für Chancenge- rechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn die Entsendung von vier De- legierten in die Mitgliederversammlung zu. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung kön- nen Ersatzdelegierte benannt werden. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates besteht der Hauptausschuss u.a. aus je einem/einer vom jeweiligen Ausschuss für Chan- cengerechtigkeit und Integration entsandten Vertreter/Vertreterin. Die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen. Gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates können stellvertretende Mitglieder nicht in die Mitgliederversammlung oder den Hauptausschuss entsandt werden. Für die Fahrten zu den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Haupt- ausschusses zahlt die Bundesstadt Bonn die Reisekosten aus dem Budget des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Delegierte, die an den Sitzungen teilnehmen möchten, teilen dies im Vorfeld der Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration mit, damit von dort eine entsprechende Dienstreiseanzeige ausgefüllt werden kann. Die Bildung eines Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist eine Pflichtaufgabe der Bundesstadt Bonn (§ 27 Abs. 1 GO NRW). Ihm sind zur Erledigung seiner Aufgaben die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de