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260117 · Beschlussvorlage

Benennung von Delegierten für den Landesintegrationsrat NRW

Nummer
260117
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260117
Der Oberbürgermeister
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von Delegierten für den
Landesintegrationsrat NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
18.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Mitgliedschaft des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integrati-
on der Bundesstadt Bonn im Landesintegrationsrat NRW wird fortgeführt.
2. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet folgende
Delegierte in den Landesintegrationsrat NRW:
1. __________________________ 2. ____________________________
3. __________________________ 4. ____________________________
Als stellvertretende Delegierte werden benannt:
1. __________________________ 2. ____________________________
3. __________________________ 4. ____________________________
3. Als Delegierte/r für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW
wird _________________________ benannt.
Als stellvertretende/r Delegierte/r wird _______________________ benannt.
Begründung
Der Landesintegrationsrat NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungs-
organ der im Land NRW nach der geltenden Gemeindeordnung konstituierten
Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration und damit der hier le-
benden Migrantinnen und Migranten.
Er wurde mit dem vom Landtag NRW am 8.2.2012 beschlossenen Teilhabe-Seite 1 von 2
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und Integrationsgesetz als Vertretung der Migrantinnen und Migranten rechtlich
verankert. Gemäß § 10 des Gesetzes hört das Land den Landesintegrationsrat
NRW bei der Erfüllung seiner Integrationsaufgaben an. Er tritt ein für die kultu-
relle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Migrantinnen und Mi-
granten, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW haben. Die Selbstentscheidungs-
kompetenzen der Gemeinden und der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit
und Integration im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung bleiben davon un-
berührt.
Die Organe des Landesintegrationsrates sind gemäß § 5 der Satzung des Lan-
desintegrationsrates NRW in der Fassung vom 02.12.2023 die Mitgliederver-
sammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Satzung des Landesintegrationsrates NRW ent-
sendet jedes Mitglied Delegierte. Da in Bonn mehr als 40.000 ausländische
Einwohnerinnen und Einwohner leben, steht dem Ausschuss für Chancenge-
rechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn die Entsendung von vier De-
legierten in die Mitgliederversammlung zu. Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung kön-
nen Ersatzdelegierte benannt werden.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates besteht der
Hauptausschuss u.a. aus je einem/einer vom jeweiligen Ausschuss für Chan-
cengerechtigkeit und Integration entsandten Vertreter/Vertreterin. Die Mitglieder
können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen.
Gemäß § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 der Satzung des Landesintegrationsrates
können stellvertretende Mitglieder nicht in die Mitgliederversammlung oder den
Hauptausschuss entsandt werden.
Für die Fahrten zu den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Haupt-
ausschusses zahlt die Bundesstadt Bonn die Reisekosten aus dem Budget des
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Delegierte, die an den
Sitzungen teilnehmen möchten, teilen dies im Vorfeld der Geschäftsstelle des
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration mit, damit von dort eine
entsprechende Dienstreiseanzeige ausgefüllt werden kann.
Die Bildung eines Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist
eine Pflichtaufgabe der Bundesstadt Bonn (§ 27 Abs. 1 GO NRW). Ihm sind zur
Erledigung seiner Aufgaben die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de