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260111 · Mitteilungsvorlage

Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim

Nummer
260111
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260111
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Subventionierung der Hundesteuer für die
Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda nimmt folgenden
Sachstand zur Kenntnis:
Gemäß Änderungsantrag zu DS 240986-93 AA hat der Ausschuss für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda am 5. März 2025 beschlossen, dass in den Fällen, in
denen ein Hund aus dem Bonner Tierheim aufgenommen wird, der nach
tierärztlicher Einschätzung gem. Erklärung des Trägers des Tierheimes Bonn 8
Lebensjahre oder älter ist, den aufnehmenden Personen eine Subvention zur
Hundesteuer geleistet wird. Die Subvention entspricht in ihrer Höhe der von
den hundehaltenden Personen geschuldeten Hundesteuer und wird jährlich bis
zum Ableben des Hundes gewährt.
Dieser Beschluss wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2025 umgesetzt. Der
städtische Haushalt wurde für 2025 und 2026 jeweils um einen Ansatz in Höhe
von 5.000 € ergänzt. Die Verwaltung wurde gebeten, dem AUKLA zu
berichten.
Eine Rückfrage am 19. Januar 2026 im Albert-Schweitzer-Tierheim ergab, dass
von dort seit dem 1. Juli 2025 insgesamt drei „Ü8“-Hunde vermittelt wurden,
zwei davon an Hundehaltende, die nicht im Bonner Stadtgebiet wohnen. Für
den einen Hund, der nach Bonn vermittelt wurde, wurde ein Subventionsantrag
gestellt, über den sodann positiv entschieden wurde.
Die geringe Fallzahl wird seitens des Tierheims einerseits damit erklärt, dass
die Vermittlungszahlen generell stark gesunken sind, andererseits auch damit,
dass die Tiere deutschlandweit vermittelt werden. Grundsätzlich wird die
Möglichkeit der Subvention von den Interessenten positiv aufgenommen. Für
die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welcher Hund aufgenommen wird,
spielt sie jedoch nach dortiger Einschätzung letztlich nur eine untergeordnete
Rolle.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de