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260110-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt

Nummer
260110-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260110 Bürgerantrag: Antrag auf Anpassung der geltenden Regeln in der Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260110-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf
Anpassung der geltenden Regeln in der
Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.06.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus Sicht der Stadtverwaltung besteht keine Notwendigkeit einer Ausweitung
der Bewirtschaftungszeiten über 22:00 Uhr hinaus. Zu diesen Randzeiten sind
Einzelhandelsgeschäfte, Schulen und sonstige Einrichtungen überwiegend
geschlossen und erzeugen keinen relevanten zusätzlichen Parkverkehr. Auch
durch Besucherinnen und Besucher der Gastronomiebetriebe ist nach 22:00
Uhr kein erheblicher zusätzlicher Parkdruck mehr zu erwarten. Ein wesentlicher
Vorteil für die Anwohnenden würde durch eine verlängerte Bewirtschaftungszeit
daher nicht entstehen, da bereits belegte Stellplätze hierdurch nicht
zwangsläufig früher freigemacht würden.
Zudem besteht für eine Parkraumbewirtschaftung an Sonntagen hierfür im
Bereich der Nordstadt derzeit jedoch keine verkehrliche Erforderlichkeit.
Der Verkehrsaußendienst der Bundesstadt Bonn kontrolliert und ahndet
Parkverstöße im gesamten Stadtgebiet. Tägliche, flächendeckende Kontrollen
eines einzelnen Quartiers – insbesondere bis in die späten Abendstunden –
können aufgrund des umfangreichen Einsatzgebietes sowie zusätzlicher akuter
Einsätze über die Leitstelle des Kommunalen Ordnungsdienstes personell nicht
gewährleistet werden.
Unabhängig davon finden weiterhin regelmäßige Kontrollen im Bereich der
Parkraumbewirtschaftungszone Nordstadt statt. Zudem haben Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit, akute Parkverstöße über die Leitstelle des Kommunalen
Ordnungsdienstes unter der Telefonnummer 0228 / 77 33 33 zu melden,
sodass anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden können. Darüber
hinaus können Verstöße auch online über die Internetseite der Bundesstadt
Bonn unter dem Suchbegriff „Parkverstoß anzeigen“ gemeldet werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfürSeite 1 von 2
Seite 2
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de