260099 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende
Kerndaten
- Nummer
- 260099
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260099 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 17.12.2025 Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 05.04.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn wird auf ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag und aus der als Anlage beigefügten Korrespondenz. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 5 Betreff Firmenfitness für ehrenamtliche Mitarbeitende Ihr Antrag Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn wird auf ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet. Begründung des Antrags Die Bundesstadt Bonn gewährt den hauptamtlich Beschäftigten Zugang zu einem Firmenfitnessangebot der Firma Urban Sports Club. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Attraktivitätsangebot für städtische Beschäftigte und ein Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Für wichtige Aufgaben im Bereich des Brandschutzes bedient sich die Stadt Bonn jedoch ehrenamtlich tätigen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Seit Jahren wird es immer schwieriger Nachwuchs zu gewinnen und den Brandschutz sicherzustellen.Einige Einheiten verzeichnen einen Mitglieder*innenschwund, in anderen liegt die Zahl der tauglichen Atemschutzgeräteträger*innen auf einem geringen Niveau. Das Angebot von Firmenfitness würde neue interessante Anreize schaffen sich zu engagieren. Es könnte im Rahmen einer Initiative zudem medienwirksam beworben werden. Die Ausweitung auf ehrenamtlich tätige Kräfte würde auch zusätzliche Anreize für "Bestandspersonal" schaffen, sich körperlich fit zu halten und könnte so einen Beitrag insbesondere für eine höhere Einsatzbereitschaft im Bereich Atemschutztauglichkeit (körperliche Anforderungen nach G26/2) sein. Auch das GFFF-V Modul (internationale Waldbrandeinheit unter Führung der Feuerwehr Bonn) könnte profitieren, da die hier festgelegten, besonders hohen gesundheitlichen Mindestanforderungen eine Hürde für die Teilnahme darstellen. Nicht zuletzt wäre es ein politisch wirksames Signal, wenn die Bundesstadt Bonn ehrenamtlich Tätige im Bereich Gesundheitsschutz nicht schlechter stellt als hauptamtliche Kräfte. Finanzielle Einschätzung: Da bereits ein Rahmenvertrag mit Urban Sports besteht, sollte eine Erweiterung auf die ca. 500 aktiven Einsatzkräfte organisatorisch und finanziell darstellbar sein. Die Verwaltung kann vor der Entscheidung um eine entsprechende Kostenkalkulation und Darstellung gebeten werden. Im näheren Umfeld hat u.a. die Stadt Bedburg ein vergleichbares Angebot eingerichtet und nutzt dieses mit Erfolg. Die Beschränkung auf aktive Einsatzkräfte nach § 9 Abs. 1 BHKG (kein Angebot für die Jugendfeuerwehr, Unterstützungs- oder Ehrenabteilung) stellt eine zielgerichtete und sparsame Mittelverwendung im Sinne der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Bonn sicher. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von2 Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Von: Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 13:55 An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de> Cc: (Stabsstelle Gesundheit) (Stabsstelle Gesundheit) Betreff: RE: Stellungnahme zum Bürgerantrag vom 17.12.2025 - Firmenfitness für ehrenamtliche Mitarbeitende Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Nachricht. Ich freue mich, dass die Stabsstelle Gesundheit das Ansinnen grundsätzlich begrüßt. Die Ausführungen sind jedoch nicht insoweit nachvollziehbar, dass der Bürgerantrag zurückgenommen wird. Ich bitte insofern um Ergänzung des Antrags um folgende Ausführungen und weitere Bearbeitung als Bürgerantrag: "Eine Ungleichbehandlung mit anderen (Hilfs-)Organisationen wird nicht gesehen. Die Feuerwehr als Amt 37 (bestehend aus den haupt- und ehrenamtlichen Angehörigen) und damit auch die Freiwillige Feuerwehr (Amt 37-12) ist Teil der Bundesstadt Bonn. Die Bundesstadt Bonn trägt (nur) für die dort tätigen Personen (freiwillig wie hauptamtlich) Verantwortung. Hilfsorganisationen Handeln in eigener Verantwortung. Es steht Ihnen frei vergleichbare Angebote für Ihre ehren-/hauptamtlichen Angehörigen/Mitglieder*innen zu schaffen, auch dort bestehen bereits unterschiedliche Anreize. Soweit die Verwaltung in einer Stellungnahme unter Verweis auf das bereits genutzte Modell in Bedburg ausführt, ein Vertrag könne nicht durch sie sondern nur "die Feuerwehr" abgeschlossen werden, so ist festzustellen, dass die Feuerwehr mit dem Amt 37 Teil der Stadt Bonn und ihrer Verwaltung ist. Die Umsetzung für alle Angehörige der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn würde zudem keine Nachteile für die Beschäftigten der Stadt haben. Eine Ausweitung der Berechtigtengruppe wäre unproblematisch mit dem Anbieter verhandelbar ohne, dass dies Folgen für die Leistungen des Vertragspartners an die bisher begünstigten Beschäftigten hätte." Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) -------- Ursprüngliche Nachricht -------- Von: " (Stabsstelle Gesundheit)" < > Datum: 16.01.26 09:06 (GMT+01:00) An: Cc: " (Stabsstelle Gesundheit)" , Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de> Betreff: Stellungnahme zum Bürgerantrag vom 17.12.2025 - Firmenfitness für ehrenamtliche Mitarbeitende Sehr geehrter , vielen Dank für Ihre Anfrage sowie Ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Gerne möchten wir Ihnen hierzu eine ausführliche Rückmeldung geben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage hat etwas Zeit in Anspruch genommen, da wir alle möglichen Optionen sorgfältig geprüft haben, um Ihrem Anliegen bestmöglich entsprechen zu können. Ihre dargebotenen Argumente waren durchweg gut nachvollziehbar und die Grundlage Ihrer Anfrage liegt grundsätzlich auch im Interesse der Stabsstelle Gesundheit. Leider ist es uns derzeit jedoch nicht möglich, das bestehende Firmenfitnessangebot auf die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr im Einsatzdienst auszuweiten. Dies hängt unter anderem mit administrativen Rahmenbedingungen zusammen, vor allem aber damit, dass der bestehende Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Urban Sports Club ausschließlich für Mitarbeitende der Stadt Bonn gilt, die in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen. Diese Personengruppe wird im Kooperationsvertrag als „berechtigte Mitarbeitende“ definiert und ist ausdrücklich auf die jeweils aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden begrenzt. Angesichts der Vielzahl an Hilfsorganisationen, die in Verbindung mit der Bundesstadt Bonn stehen, wird eine Öffnung des Angebots ausschließlich für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr als unrealistisch eingeschätzt. Es wäre bei einer Berücksichtigung dieser Personengruppe aus Gründen der Gleichberechtigung davon auszugehen, dass auch weitere Organisationen bzw. Personenkreise mit vergleichbarer Anspruchslage einzubeziehen wären. Die daraus resultierende erhebliche Ausweitung des berechtigten Personenkreises würde eine grundlegende Anpassung der Vertragskonditionen erforderlich machen. Bereits die von Ihnen genannten rund 500 aktiven Einsatzkräfte stellen eine Größenordnung dar, die unter den bestehenden Vertragskonditionen nicht darstellbar ist. Dies hätte zwangsläufig deutliche Kostensteigerungen zur Folge und würde unter anderem die Attraktivität des Angebots für die Mitarbeitenden insgesamt erheblich beeinträchtigen. Auf Nachfrage zur möglichen Umsetzung dieses Vorhabens bei der Stadt Bedburg habe ich mich an die für Firmenfitness zuständige Stelle gewandt, die in Ihrem Schreiben exemplarisch angeführt wird. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das entsprechendeSeite 4 von 5 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Angebot durch die Feuerwehr eigenständig implementiert, verwaltet und finanziert wird. Die Stadtverwaltung selbst ist in diesem Prozess auch hier nicht eingebunden. Sollten sich in dieser Angelegenheit künftig Änderungen ergeben, werde ich selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zukommen. Sofern Sie unabhängig davon einen Bürgerantrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen des Bürgerbüros. Mit freundlichen Grüßen i.A.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de