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260099 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende

Nummer
260099
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.04.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 239,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260099-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche Mitarbeitende

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Text anzeigen (8.631 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260099
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
17.12.2025
Bürgerantrag: Antrag auf Zugangsmöglichkeiten
zum Firmenfitnessprogramm für ehrenamtliche
Mitarbeitende
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
05.04.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der
Bundesstadt Bonn wird auf ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im
Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag
und aus der als Anlage beigefügten Korrespondenz.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 5
Betreff
Firmenfitness für ehrenamtliche Mitarbeitende
Ihr Antrag
Die Zugangsmöglichkeit zum Firmenfitnessprogramm für Beschäftigte der Bundesstadt Bonn wird auf
ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Bonn im Einsatzdienst (§ 9 Abs 1 BHKG) ausgeweitet.
Begründung des Antrags
Die Bundesstadt Bonn gewährt den hauptamtlich Beschäftigten Zugang zu einem Firmenfitnessangebot der
Firma Urban Sports Club. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Attraktivitätsangebot für städtische
Beschäftigte und ein Angebot im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Für wichtige Aufgaben im Bereich des Brandschutzes bedient sich die Stadt Bonn jedoch ehrenamtlich tätigen
Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Seit Jahren wird es immer
schwieriger Nachwuchs zu gewinnen und den Brandschutz sicherzustellen.Einige Einheiten verzeichnen einen
Mitglieder*innenschwund, in anderen liegt die Zahl der tauglichen Atemschutzgeräteträger*innen auf einem
geringen Niveau.
Das Angebot von Firmenfitness würde neue interessante Anreize schaffen sich zu engagieren. Es könnte im
Rahmen einer Initiative zudem medienwirksam beworben werden.
Die Ausweitung auf ehrenamtlich tätige Kräfte würde auch zusätzliche Anreize für "Bestandspersonal" schaffen,
sich körperlich fit zu halten und könnte so einen Beitrag insbesondere für eine höhere Einsatzbereitschaft im
Bereich Atemschutztauglichkeit (körperliche Anforderungen nach G26/2) sein. Auch das GFFF-V Modul
(internationale Waldbrandeinheit unter Führung der Feuerwehr Bonn) könnte profitieren, da die hier
festgelegten, besonders hohen gesundheitlichen Mindestanforderungen eine Hürde für die Teilnahme
darstellen.
Nicht zuletzt wäre es ein politisch wirksames Signal, wenn die Bundesstadt Bonn ehrenamtlich Tätige im Bereich
Gesundheitsschutz nicht schlechter stellt als hauptamtliche Kräfte.
Finanzielle Einschätzung:
Da bereits ein Rahmenvertrag mit Urban Sports besteht, sollte eine Erweiterung auf die ca. 500 aktiven
Einsatzkräfte organisatorisch und finanziell darstellbar sein. Die Verwaltung kann vor der Entscheidung um eine
entsprechende Kostenkalkulation und Darstellung gebeten werden. Im näheren Umfeld hat u.a. die Stadt
Bedburg ein vergleichbares Angebot eingerichtet und nutzt dieses mit Erfolg.
Die Beschränkung auf aktive Einsatzkräfte nach § 9 Abs. 1 BHKG (kein Angebot für die Jugendfeuerwehr,
Unterstützungs- oder Ehrenabteilung) stellt eine zielgerichtete und sparsame Mittelverwendung im Sinne der
Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Bonn sicher.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von2
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Von:
Gesendet: Freitag, 16. Januar 2026 13:55
An: Bürgerbüro Bonn <buergerbuero@Bonn.de>
Cc: (Stabsstelle Gesundheit)
(Stabsstelle Gesundheit)
Betreff: RE: Stellungnahme zum Bürgerantrag vom 17.12.2025 - Firmenfitness für ehrenamtliche
Mitarbeitende
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich für die Nachricht.
Ich freue mich, dass die Stabsstelle Gesundheit das Ansinnen grundsätzlich begrüßt.
Die Ausführungen sind jedoch nicht insoweit nachvollziehbar, dass der Bürgerantrag
zurückgenommen wird.
Ich bitte insofern um Ergänzung des Antrags um folgende Ausführungen und weitere
Bearbeitung als Bürgerantrag:
"Eine Ungleichbehandlung mit anderen (Hilfs-)Organisationen wird nicht gesehen. Die
Feuerwehr als Amt 37 (bestehend aus den haupt- und ehrenamtlichen Angehörigen)
und damit auch die Freiwillige Feuerwehr (Amt 37-12) ist Teil der Bundesstadt Bonn. Die
Bundesstadt Bonn trägt (nur) für die dort tätigen Personen (freiwillig wie hauptamtlich)
Verantwortung. Hilfsorganisationen Handeln in eigener Verantwortung. Es steht Ihnen
frei vergleichbare Angebote für Ihre ehren-/hauptamtlichen
Angehörigen/Mitglieder*innen zu schaffen, auch dort bestehen bereits unterschiedliche
Anreize.
Soweit die Verwaltung in einer Stellungnahme unter Verweis auf das bereits genutzte
Modell in Bedburg ausführt, ein Vertrag könne nicht durch sie sondern nur "die
Feuerwehr" abgeschlossen werden, so ist festzustellen, dass die Feuerwehr mit dem
Amt 37 Teil der Stadt Bonn und ihrer Verwaltung ist.
Die Umsetzung für alle Angehörige der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn würde zudem
keine Nachteile für die Beschäftigten der Stadt haben. Eine Ausweitung der
Berechtigtengruppe wäre unproblematisch mit dem Anbieter verhandelbar ohne, dass
dies Folgen für die Leistungen des Vertragspartners an die bisher begünstigten
Beschäftigten hätte."
Mit freundlichen GrüßenSeite 3 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: " (Stabsstelle Gesundheit)"
< >
Datum: 16.01.26 09:06 (GMT+01:00)
An:
Cc: " (Stabsstelle Gesundheit)" , Bürgerbüro Bonn
<buergerbuero@Bonn.de>
Betreff: Stellungnahme zum Bürgerantrag vom 17.12.2025 - Firmenfitness für
ehrenamtliche Mitarbeitende
Sehr geehrter ,
vielen Dank für Ihre Anfrage sowie Ihr Engagement in dieser Angelegenheit.
Gerne möchten wir Ihnen hierzu eine ausführliche Rückmeldung geben. Die
Beantwortung Ihrer Anfrage hat etwas Zeit in Anspruch genommen, da wir alle
möglichen Optionen sorgfältig geprüft haben, um Ihrem Anliegen bestmöglich
entsprechen zu können. Ihre dargebotenen Argumente waren durchweg gut
nachvollziehbar und die Grundlage Ihrer Anfrage liegt grundsätzlich auch im Interesse
der Stabsstelle Gesundheit.
Leider ist es uns derzeit jedoch nicht möglich, das bestehende Firmenfitnessangebot
auf die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr im Einsatzdienst auszuweiten. Dies
hängt unter anderem mit administrativen Rahmenbedingungen zusammen, vor allem
aber damit, dass der bestehende Kooperationsvertrag zwischen der Bundesstadt Bonn
und dem Urban Sports Club ausschließlich für Mitarbeitende der Stadt Bonn gilt, die in
einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen. Diese Personengruppe wird im
Kooperationsvertrag als „berechtigte Mitarbeitende“ definiert und ist ausdrücklich auf
die jeweils aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden begrenzt.
Angesichts der Vielzahl an Hilfsorganisationen, die in Verbindung mit der Bundesstadt
Bonn stehen, wird eine Öffnung des Angebots ausschließlich für die ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr als unrealistisch eingeschätzt. Es wäre bei einer
Berücksichtigung dieser Personengruppe aus Gründen der Gleichberechtigung davon
auszugehen, dass auch weitere Organisationen bzw. Personenkreise mit vergleichbarer
Anspruchslage einzubeziehen wären. Die daraus resultierende erhebliche Ausweitung
des berechtigten Personenkreises würde eine grundlegende Anpassung der
Vertragskonditionen erforderlich machen. Bereits die von Ihnen genannten rund 500
aktiven Einsatzkräfte stellen eine Größenordnung dar, die unter den bestehenden
Vertragskonditionen nicht darstellbar ist. Dies hätte zwangsläufig deutliche
Kostensteigerungen zur Folge und würde unter anderem die Attraktivität des Angebots
für die Mitarbeitenden insgesamt erheblich beeinträchtigen.
Auf Nachfrage zur möglichen Umsetzung dieses Vorhabens bei der Stadt Bedburg habe
ich mich an die für Firmenfitness zuständige Stelle gewandt, die in Ihrem Schreiben
exemplarisch angeführt wird. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das entsprechendeSeite 4 von 5
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Angebot durch die Feuerwehr eigenständig implementiert, verwaltet und finanziert wird.
Die Stadtverwaltung selbst ist in diesem Prozess auch hier nicht eingebunden.
Sollten sich in dieser Angelegenheit künftig Änderungen ergeben, werde ich
selbstverständlich unaufgefordert auf Sie zukommen.
Sofern Sie unabhängig davon einen Bürgerantrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte
an die Kolleg*innen des Bürgerbüros.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de