260096-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
Kerndaten
- Nummer
- 260096-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kreuzherrenstraße Hauptort
- Drachenfelsweg
- Drachenfelsstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.965 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260096-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T- Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Antrag wird eine Mittelinsel nördlich des kreisrunden Baumbeetes vorgeschlagen, die den Entfall von zwei Straßenbäumen/Grünbeeten und eines öffentlichen Parkplatzes in der Kreuzherrenstraße zur Folge hätte. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird dieser Entfall kritisch gesehen, da durch die Baumbeete im Einmündungsbereich der Drachenfelsstraße die Fahrbahn verengt und somit eine verkehrsberuhigende Wirkung in der Kreuzherrenstraße erzielt wird. Auch aus Klimaschutzgründen wird der Entfall von Baumbeeten kritisch gesehen. Durch die vorhandenen Beschilderungen Verkehrszeichen (VZ 209-30 und 220-20 im Baumbeet) sind die geltenden Verkehrsregelungen und die zulässigen Abbiegebeziehungen nach Auffassung der Verwaltung eindeutig dargestellt, sodass eine wie im Antrag geforderte bauliche Maßnahme grundsätzlich als nicht notwendig angesehen wird. Nicht notwendige bauliche Maßnahmen sind zudem vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage kritisch zu sehen. Gegen die Anordnung einer „Anlieger Frei“-Regelung im Drachenfelsweg bestehen von Seiten der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Eine Regelung „Anlieger frei“ ist in der Praxis allerdings nur schwer kontrollierbar, aus diesem Grund ist durch eine derartige Beschilderung nicht mit einer langfristigen Verbesserung der Situation zu rechnen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de