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260096-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

Nummer
260096-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Kreuzherrenstraße Straße· Ramersdorf, Beuel Hauptort
  • Drachenfelsweg Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Drachenfelsstraße Straße· Pennenfeld, Bad Godesberg
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
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  1. 260096 Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260096-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-
Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Antrag wird eine Mittelinsel nördlich des kreisrunden Baumbeetes
vorgeschlagen, die den Entfall von zwei Straßenbäumen/Grünbeeten und eines
öffentlichen Parkplatzes in der Kreuzherrenstraße zur Folge hätte.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird dieser Entfall kritisch gesehen, da durch
die Baumbeete im Einmündungsbereich der Drachenfelsstraße die Fahrbahn
verengt und somit eine verkehrsberuhigende Wirkung in der Kreuzherrenstraße
erzielt wird. Auch aus Klimaschutzgründen wird der Entfall von Baumbeeten
kritisch gesehen.
Durch die vorhandenen Beschilderungen Verkehrszeichen (VZ 209-30 und
220-20 im Baumbeet) sind die geltenden Verkehrsregelungen und die
zulässigen Abbiegebeziehungen nach Auffassung der Verwaltung eindeutig
dargestellt, sodass eine wie im Antrag geforderte bauliche Maßnahme
grundsätzlich als nicht notwendig angesehen wird. Nicht notwendige bauliche
Maßnahmen sind zudem vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage
kritisch zu sehen.
Gegen die Anordnung einer „Anlieger Frei“-Regelung im Drachenfelsweg
bestehen von Seiten der Verwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Eine
Regelung „Anlieger frei“ ist in der Praxis allerdings nur schwer kontrollierbar,
aus diesem Grund ist durch eine derartige Beschilderung nicht mit einer
langfristigen Verbesserung der Situation zu rechnen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen..
Anlage/n
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