260096 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
Kerndaten
- Nummer
- 260096
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Kreuzherrenstraße Hauptort
- Drachenfelsweg
- Beuel
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260096 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 13.01.2026 Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T- Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1.) Eine bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße / Drachenfelsweg, sodass auf der Kreuzherrenstraße in Fahrtrichtung Rhein kein vorschriftswidriges Linksabbiegen vor der Verkehrsinsel in den Drachenfelsweg mehr möglich ist, jedoch aus dem Drachenfelsweg kommend weiterhin in beide Richtungen in die Kreuzherrenstraße eingefahren werden kann, z.B. durch eine zusätzliche Verkehrsinsel in der Mitte der Kreuzherrenstraße, auf Höhe der Hausnummer 62 (siehe Bild 3, Vorschlag). 2.) Das Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus) vor dem Haus Kreuzherrenstraße 62 wird mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ergänzt, sodass die Anwohner des Drachenfelsweges 1-27 zukünftig hinter der Verkehrsinsel links abbiegen dürfen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Quellenangaben: Bild 1 und 3: https://geoportal.udp.bonn.de/portal/master/index.html Bild 2: https://www.google.de/maps Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 3 Foto 1 (öffentlich) 4 Foto 2 (öffentlich) 5 Foto 3 (öffentlich)Seite 2 von 6 Betreff Änderung T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg Ihr Antrag Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1.)Eine bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße / Drachenfelsweg, sodass auf der Kreuzherrenstraße in Fahrtrichtung Rhein kein vorschriftswidriges Linksabbiegen vor der Verkehrsinsel in den Drachenfelsweg mehr möglich ist, jedoch aus dem Drachenfelsweg kommend weiterhin in beide Richtungen in die Kreuzherrenstraße eingefahren werden kann, z.B. durch eine zusätzliche Verkehrsinsel in der Mitte der Kreuzherrenstraße, auf Höhe der Hausnummer 62 (siehe Bild 3, Vorschlag). 2.)Das Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus) vor dem Haus Kreuzherrenstraße 62 wird mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ergänzt, sodass die Anwohner des Drachenfelsweges 1-27 zukünftig hinter der Verkehrsinsel links abbiegen dürfen. Begründung des Antrags Auf der Kreuzherrenstraße ist an der Einmündung Drachenfelsweg in Fahrtrichtung Rhein das Linksabbiegen durch Verkehrszeichen 209-30 verboten. Es biegen jedoch täglich zahlreiche (tagsüber ca. 2-3 pro Stunde) Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Rhein sogar vor der Verkehrsinsel links in den Drachenfelsweg ein, wobei durch fehlende Sicht in den Drachenfelsweg regelmäßig sehr gefährliche Situationen und Beinahe- Zusammenstöße entstehen. Besonders gefährlich ist es für aus dem Drachenfelsweg kommende Fahrradfahrer, wie durch den Antragssteller mehrfach persönlich erlebt. Ein Unfall mit möglichem Personenschaden ist aus Sicht des Antragsstellers nur eine Frage der Zeit. Kontrollen des Verkehrs- bzw. Bezirksdienstes der Polizei Bonn auf Grundlage einer Bürgereingabe am 18.08.2025 (Az. 22.58.33.01-25/478) haben leider keine Verbesserung der Situation erwirkt. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen Weitere Datei hinzufügen Seite 2 von2 Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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