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260096 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

Nummer
260096
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Kreuzherrenstraße Straße· Ramersdorf, Beuel Hauptort
  • Drachenfelsweg Straße· Ramersdorf, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260096-03 ST Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
  2. 260096-01 ST Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg

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Text anzeigen (3.560 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260096
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
13.01.2026
Bürgerantrag: Antrag auf bauliche Änderung der T-
Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
1.) Eine bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße /
Drachenfelsweg, sodass auf der Kreuzherrenstraße in Fahrtrichtung Rhein kein
vorschriftswidriges Linksabbiegen vor der Verkehrsinsel in den Drachenfelsweg
mehr möglich ist, jedoch aus dem Drachenfelsweg kommend weiterhin in beide
Richtungen in die Kreuzherrenstraße eingefahren werden kann, z.B. durch eine
zusätzliche Verkehrsinsel in der Mitte der Kreuzherrenstraße, auf Höhe der
Hausnummer 62 (siehe Bild 3, Vorschlag).
2.) Das Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus)
vor dem Haus Kreuzherrenstraße 62 wird mit dem Zusatzzeichen 1020-30
(Anlieger frei) ergänzt, sodass die Anwohner des Drachenfelsweges 1-27
zukünftig hinter der Verkehrsinsel links abbiegen dürfen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Quellenangaben:
Bild 1 und 3: https://geoportal.udp.bonn.de/portal/master/index.html
Bild 2: https://www.google.de/maps
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
3 Foto 1 (öffentlich)
4 Foto 2 (öffentlich)
5 Foto 3 (öffentlich)Seite 2 von 6
Betreff
Änderung T-Kreuzung Kreuzherrenstraße/Drachenfelsweg
Ihr Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
1.)Eine bauliche Änderung der T-Kreuzung Kreuzherrenstraße / Drachenfelsweg, sodass auf der
Kreuzherrenstraße in Fahrtrichtung Rhein kein vorschriftswidriges Linksabbiegen vor der Verkehrsinsel in den
Drachenfelsweg mehr möglich ist, jedoch aus dem Drachenfelsweg kommend weiterhin in beide Richtungen in
die Kreuzherrenstraße eingefahren werden kann, z.B. durch eine zusätzliche Verkehrsinsel in der Mitte der
Kreuzherrenstraße, auf Höhe der Hausnummer 62 (siehe Bild 3, Vorschlag).
2.)Das Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung – geradeaus) vor dem Haus Kreuzherrenstraße
62 wird mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) ergänzt, sodass die Anwohner des Drachenfelsweges 1-27
zukünftig hinter der Verkehrsinsel links abbiegen dürfen.
Begründung des Antrags
Auf der Kreuzherrenstraße ist an der Einmündung Drachenfelsweg in Fahrtrichtung Rhein das Linksabbiegen
durch Verkehrszeichen 209-30 verboten. Es biegen jedoch täglich zahlreiche (tagsüber ca. 2-3 pro Stunde)
Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung Rhein sogar vor der Verkehrsinsel links in den Drachenfelsweg ein, wobei
durch fehlende Sicht in den Drachenfelsweg regelmäßig sehr gefährliche Situationen und Beinahe-
Zusammenstöße entstehen. Besonders gefährlich ist es für aus dem Drachenfelsweg kommende Fahrradfahrer,
wie durch den Antragssteller mehrfach persönlich erlebt. Ein Unfall mit möglichem Personenschaden ist aus
Sicht des Antragsstellers nur eine Frage der Zeit.
Kontrollen des Verkehrs- bzw. Bezirksdienstes der Polizei Bonn auf Grundlage einer Bürgereingabe am
18.08.2025 (Az. 22.58.33.01-25/478) haben leider keine Verbesserung der Situation erwirkt.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Datenstand: 03.11.2026, 09:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de