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260095-03 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Antrag zur Vorlage 260095

Nummer
260095-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Teutonenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Germanenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Gotenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260095 Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
260095-03 AA
Antragsteller/in:
Peter Schmidt
26.05.2026, gez. BBM Yildiz
Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf
verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der
Teutonenstraße
Antrag zur Vorlage 260095
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme
der Verwaltung zur DS 260095 (DS 260095-02 ST) und beauftragt die
Verwaltung darüber hinaus,
1. die in DS 260095-02 ST erwähnte rechtliche und verkehrstechnische
Machbarkeit einer Bevorrechtigung der Teutonenstraße als Fahrradstraße
gegenüber der Germanenstraße im Gesamtkontext der Fahrradstraßenachse
Gotenstraße–Rheinallee einschließlich der aktuellen Markierungsstandards zu
prüfen. Im Falle der Machbarkeit sind konkrete Umsetzungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und dabei auch mögliche Fördermittel – insbesondere aus Landes-
, Bundes- und EU-Programmen – zu benennen. Der Bezirksvertretung Bad
Godesberg ist spätestens zur Sitzung am 04.11.2026 zu berichten.
2. die Verkehrssituation in der Teutonenstraße im Vorher-Nachher-Vergleich zu
erheben und der BV über erforderliche Maßnahmen zu berichten. Die Zählung
ist vor Bezug des Drillings (Referenzwert) und spätestens ein Jahr danach
unter denselben Bedingungen (Vergleichswert) durchzuführen; da es sich um
eine Fahrradstraße handelt, ist zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sowie
der Geschwindigkeitsverteilung (V85) zu differenzieren. Die Zählung ist zeitnah
zu beauftragen. Im Bericht ist darzulegen, ob weitergehende
verkehrsberuhigende Maßnahmen – insbesondere
geschwindigkeitsdämpfender Art (z. B. Berliner Kissen) – erforderlich sind
sowie ggf. konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Werden Maßnahmen
durchgeführt, ist durch geeignete Erhebungen zu prüfen, ob
Verlagerungsverkehre den Schuleingangsbereich der Elisabeth-Selbert-
Gesamtschule (zwischen Gotenstraße und Germanenstraße) beeinträchtigen
und ob dort Schutzmaßnahmen erforderlich werden.
BegründungSeite 1 von 3
Seite 2
Zu Ziffer 1: Die Verwaltungsstellungnahme DS 260095-02 ST erkennt an, dass
eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßenachsen grundsätzlich zu begrüßen
sei, und hält eine tiefergehende rechtliche Prüfung für notwendig, ohne dies
jedoch selbst konkret vorzuschlagen. Der Änderungsantrag erteilt diesen
Prüfauftrag mit verbindlicher Berichtsfrist. Die Teutonenstraße ist als
Hauptroute im beschlossenen Radverkehrsnetz der Stadt Bonn ausgewiesen;
ihre Stärkung durch eine Vorfahrtregelung ist ein Mindeststandard, der geprüft
werden muss. Die Benennung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und
möglicher Fördermittel stellt sicher, dass die Prüfung handlungsorientiert bleibt.
Zu Ziffer 2: Die Verwaltung verweist in DS 260095-02 ST darauf, die Situation
nach Fertigstellung des Drillings zu beobachten – allerdings ohne Nennung von
Datengrundlage, Zeitrahmen oder Kriterien. Die vorliegende Verkehrszählung
aus dem Jahr 2024 erfasste zudem nur einen Teilabschnitt der
Teutonenstraße; eine Aussage über die Verkehrssituation der Straße als
Ganzes lässt sie nicht zu. Da die Verwaltung strukturelle
Zugangsbeschränkungen (Einbahnstraße, Anliegerstraße) aus rechtlichen
Gründen abgelehnt hat, liegt der Fokus auf geschwindigkeitsdämpfenden
Maßnahmen, die innerhalb des geltenden Straßenverkehrsrechts umsetzbar
sind. Der Änderungsantrag nimmt die gesamte Strecke in den Blick und schafft
damit eine umfassendere Grundlage: Eine aktuelle Zählung vor Bezug des
Drillings liefert den Referenzwert; eine Folgezählung spätestens ein Jahr
danach – unter denselben Bedingungen – ermöglicht den belastbaren Vorher-
Nachher-Vergleich. Die Differenzierung nach Verkehrsarten ist für die
Bewertung einer Fahrradstraße unerlässlich – die bisherige Zählung lieferte
diese Daten nicht. Anwohner berichten zudem von regelmäßig zu schnell
fahrenden Kraftfahrzeugen, was auf eine strukturelle
Geschwindigkeitsproblematik hindeutet, die durch die Zählung erstmals
belastbar erfasst werden kann. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass
auch nach Abschluss der Bauarbeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
bestehen bleibt – etwa durch Liefer- und Serviceverkehre für die künftigen
Nutzer des Drillings. Die Zählung gemäß Ziffer 2) sollte rechtzeitig vor Bezug
des Drillings beauftragt werden, um den Referenzwert nicht zu verlieren. Sollte
sich im Zuge der Bearbeitung abzeichnen, dass Maßnahmen auf der
Teutonenstraße wahrscheinlich zu Verlagerungsverkehren führen werden, wäre
auch im Bereich des Schuleingangs der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule vorab
eine Verkehrszählung sinnvoll – um für einen späteren Vergleich einen
aktuellen Referenzwert zu haben. Die Einbeziehung des
Schuleingangsbereichs der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule folgt einem
Hinweis der Verwaltung selbst: Verkehrsberuhigung auf der Teutonenstraße
kann zu Verlagerungen führen, die unmittelbar vor einer Schule neue
Sicherheitsprobleme schaffen.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de