260095-03 AA · Änderungsantrag
Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Antrag zur Vorlage 260095
Kerndaten
- Nummer
- 260095-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Teutonenstraße Hauptort
- Germanenstraße
- Gotenstraße
- Rheinallee
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260095-03 AA Antragsteller/in: Peter Schmidt 26.05.2026, gez. BBM Yildiz Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Antrag zur Vorlage 260095 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung zur DS 260095 (DS 260095-02 ST) und beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, 1. die in DS 260095-02 ST erwähnte rechtliche und verkehrstechnische Machbarkeit einer Bevorrechtigung der Teutonenstraße als Fahrradstraße gegenüber der Germanenstraße im Gesamtkontext der Fahrradstraßenachse Gotenstraße–Rheinallee einschließlich der aktuellen Markierungsstandards zu prüfen. Im Falle der Machbarkeit sind konkrete Umsetzungsmöglichkeiten aufzuzeigen und dabei auch mögliche Fördermittel – insbesondere aus Landes- , Bundes- und EU-Programmen – zu benennen. Der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist spätestens zur Sitzung am 04.11.2026 zu berichten. 2. die Verkehrssituation in der Teutonenstraße im Vorher-Nachher-Vergleich zu erheben und der BV über erforderliche Maßnahmen zu berichten. Die Zählung ist vor Bezug des Drillings (Referenzwert) und spätestens ein Jahr danach unter denselben Bedingungen (Vergleichswert) durchzuführen; da es sich um eine Fahrradstraße handelt, ist zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr sowie der Geschwindigkeitsverteilung (V85) zu differenzieren. Die Zählung ist zeitnah zu beauftragen. Im Bericht ist darzulegen, ob weitergehende verkehrsberuhigende Maßnahmen – insbesondere geschwindigkeitsdämpfender Art (z. B. Berliner Kissen) – erforderlich sind sowie ggf. konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Werden Maßnahmen durchgeführt, ist durch geeignete Erhebungen zu prüfen, ob Verlagerungsverkehre den Schuleingangsbereich der Elisabeth-Selbert- Gesamtschule (zwischen Gotenstraße und Germanenstraße) beeinträchtigen und ob dort Schutzmaßnahmen erforderlich werden. BegründungSeite 1 von 3 Seite 2 Zu Ziffer 1: Die Verwaltungsstellungnahme DS 260095-02 ST erkennt an, dass eine Bevorrechtigung von Fahrradstraßenachsen grundsätzlich zu begrüßen sei, und hält eine tiefergehende rechtliche Prüfung für notwendig, ohne dies jedoch selbst konkret vorzuschlagen. Der Änderungsantrag erteilt diesen Prüfauftrag mit verbindlicher Berichtsfrist. Die Teutonenstraße ist als Hauptroute im beschlossenen Radverkehrsnetz der Stadt Bonn ausgewiesen; ihre Stärkung durch eine Vorfahrtregelung ist ein Mindeststandard, der geprüft werden muss. Die Benennung konkreter Umsetzungsmöglichkeiten und möglicher Fördermittel stellt sicher, dass die Prüfung handlungsorientiert bleibt. Zu Ziffer 2: Die Verwaltung verweist in DS 260095-02 ST darauf, die Situation nach Fertigstellung des Drillings zu beobachten – allerdings ohne Nennung von Datengrundlage, Zeitrahmen oder Kriterien. Die vorliegende Verkehrszählung aus dem Jahr 2024 erfasste zudem nur einen Teilabschnitt der Teutonenstraße; eine Aussage über die Verkehrssituation der Straße als Ganzes lässt sie nicht zu. Da die Verwaltung strukturelle Zugangsbeschränkungen (Einbahnstraße, Anliegerstraße) aus rechtlichen Gründen abgelehnt hat, liegt der Fokus auf geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen, die innerhalb des geltenden Straßenverkehrsrechts umsetzbar sind. Der Änderungsantrag nimmt die gesamte Strecke in den Blick und schafft damit eine umfassendere Grundlage: Eine aktuelle Zählung vor Bezug des Drillings liefert den Referenzwert; eine Folgezählung spätestens ein Jahr danach – unter denselben Bedingungen – ermöglicht den belastbaren Vorher- Nachher-Vergleich. Die Differenzierung nach Verkehrsarten ist für die Bewertung einer Fahrradstraße unerlässlich – die bisherige Zählung lieferte diese Daten nicht. Anwohner berichten zudem von regelmäßig zu schnell fahrenden Kraftfahrzeugen, was auf eine strukturelle Geschwindigkeitsproblematik hindeutet, die durch die Zählung erstmals belastbar erfasst werden kann. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch nach Abschluss der Bauarbeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bestehen bleibt – etwa durch Liefer- und Serviceverkehre für die künftigen Nutzer des Drillings. Die Zählung gemäß Ziffer 2) sollte rechtzeitig vor Bezug des Drillings beauftragt werden, um den Referenzwert nicht zu verlieren. Sollte sich im Zuge der Bearbeitung abzeichnen, dass Maßnahmen auf der Teutonenstraße wahrscheinlich zu Verlagerungsverkehren führen werden, wäre auch im Bereich des Schuleingangs der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule vorab eine Verkehrszählung sinnvoll – um für einen späteren Vergleich einen aktuellen Referenzwert zu haben. Die Einbeziehung des Schuleingangsbereichs der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule folgt einem Hinweis der Verwaltung selbst: Verkehrsberuhigung auf der Teutonenstraße kann zu Verlagerungen führen, die unmittelbar vor einer Schule neue Sicherheitsprobleme schaffen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de