260095 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 260095
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Godesberger Straße Hauptort
- Teutonenstraße
- Germanenstraße
- Suebenstraße
- Gotenstraße
- Wurzerstraße
- Godesberger Allee
- Hochkreuzallee
- Elsässer Straße
- Hochkreuz
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Stellungnahme der Verwaltung: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
- Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
- Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Antrag zur Vorlage 260095
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 260095 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 13.01.2026 Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahr- radstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durch- gangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird. Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teuto- nenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa 1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der Germa- nenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der Einfahrt mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße, 2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zei- chen 250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“, 3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberech- tigte Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Markierung im Kreu- zungsbereich unter Absenkung der Bordsteinkanten „auf Null“ im weiteren Ver- lauf der Teutonenstraße zur Wurzerstraße, unter Beibehaltung der bisherigen Ausweisung und Ausschilderung als Fahrradstraße in beiden Richtungen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 5 1 Bonn, den 13. Januar 2026 An die Bezirksvertretung Bad Godesberg Bundesstadt Bonn 53103 Bonn Betreff: Bürgerantrag der Anlieger der Teutonenstraße hier: Notwendige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Teutonenstraße mit Blick auf die Bebauung des Grundstücks Godesberger Allee 40 – 44 mit dem „Drilling“ Antrag Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird. Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa 1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der Germanenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der Einfahrt mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße, 2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zeichen 250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“,Seite 3 von 5 2 3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberechtigte Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Markierung im Kreuzungsbereich unter Absenkung der Bordsteinkanten „auf Null“ im weiteren Verlauf der Teutonenstraße zur Wurzerstraße, unter Beibehaltung der bisherigen Ausweisung und Ausschilderung als Fahrradstraße in beiden Richtungen. Begründung: Zu 1. und 2. Die Teutonenstraße ist als Fahrradstraße (Tempo 30-Zone) ausgewiesen und Bestandteil einer Hauptroute im aktuell beschlossenen Radverkehrsnetz der Stadt Bonn. Sie wird von Radfahrenden, vor allem auch von Schülerinnen und Schülern, zunehmend in Anspruch genommen. Durch ihre Lage als (erste) Parallelstraße zur B 9 und ihren geraden Verlauf dient sie allerdings schon heute dem PKW-Verkehr in beiden Richtungen als Durchgangsstraße zur Umgehung von Hindernissen auf der B 9. Vor allem in nördlicher Richtung missachten Autofahrer sowohl das Gebotsschild 209-30, das ein Abbiegen von der Germanenstraße in die Teutonenstraße verweigert, als auch die Tempo 30 – Beschränkung auf der gesamten Teutonenstraße, die im Regelfall um ein Vielfaches überschritten wird. Gelegentliche Kontrollen haben hier nicht zur Abhilfe geführt. Zudem wird die Teutonenstraße in erheblichem Maße von Auswärtigen befahren, die die Dienstleister an der B 9 besuchen und ihr Fahrzeug in der Teutonenstraße abstellen. Es besteht nunmehr die erhebliche Gefahr, dass sich der damit verbundene Ziel- und Durchgangsverkehr in der Teutonenstraße nach Fertigstellung des Bauvorhabens „Drilling“ in der Godesberger Straße 40-44 (B 9) erheblich erhöht, damit der Ausweisung als Fahrradstraße verstärkt zuwiderläuft und die Sicherheit der Radfahrenden und der Anlieger weiter beeinträchtigt wird. Zudem ist zu befürchten, dass die Besucher des „Drillings“ ihr Fahrzeug im südlichen Teil der Teutonenstraße parken und damit die schon jetzt bestehende enge Parksituation für die Anlieger der Teutonenstraße durch auswärtige Parker weiter verschlechtert wird. Nach dem Amtlichen Lageplan und dem Bewerbungsprospekt zu diesem Bauvorhaben entstehen dort ca. 9000 qm Bürofläche mit mindestens 90 PKW-Seite 4 von 5 3 Tiefgaragen-Stellplätzen. Die Zufahrt zum Grundstück soll über die Germanenstraße erfolgen. Bei gleichbleibender Verkehrsregelung ist schon jetzt abzusehen, dass der damit verbundene Zielverkehr vor allem aus nördlicher Richtung kommend ab dem Hochkreuz über die „naheliegende“ Teutonenstraße als erste Parallelstraße zur B 9 abgewickelt werden wird. Denn die B 9 bietet aus dieser Richtung keine „schnellere“ Zufahrtsmöglichkeit zum „Drilling“, sondern erlaubt sie nur über Umwege (Hochkreuzallee, Godesberger Straße, Elsässer Straße, B 9). Zu 3. Hierbei handelt es sich um eine verkehrssichernde Maßnahme, die den durchgehenden Charakter der Teutonenstraße als Fahrradstraße für den PKW- Verkehr im Kreuzungsbereich Teutonenstraße/Germanenstraße hervorhebt und im Zuge der Verkehrsberuhigung vorgenommen werden sollte. Aus Sicht der Antragsteller ist es angesichts des Baufortschritts zum „Drilling“ dringend geboten, die notwendigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die Teutonenstraße kurzfristig zu prüfen, zu beschließen und rechtzeitig umzusetzen. Der Bürgerantrag wird von Anliegern der Teutonenstraße unterstützt. Eine Unterschriftenliste wird nachgereicht.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de