← Vorlagen

260095 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße

Nummer
260095
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Godesberger Straße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg Hauptort
  • Teutonenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Germanenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Suebenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Gotenstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Wurzerstraße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Godesberger Allee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Hochkreuzallee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Elsässer Straße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Hochkreuz Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 19.01.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.05.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 273 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 260095-02 ST Stellungnahme der Verwaltung: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
  2. 260095-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
  3. 260095-03 AA Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße Antrag zur Vorlage 260095

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.632 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
260095
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
13.01.2026
Bürgerantrag: Antrag auf verkehrsberuhigende
Maßnahmen im Bereich der Teutonenstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahr-
radstraße ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durch-
gangsverkehr zu rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der
Sicherheit der Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen
wird.
Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Teuto-
nenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und Durchgangsverkehr
spürbar entgegenwirken, etwa
1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der Germa-
nenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der Einfahrt
mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und
Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der
Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße,
2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden
Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zei-
chen 250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“,
3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberech-
tigte Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Markierung im Kreu-
zungsbereich unter Absenkung der Bordsteinkanten „auf Null“ im weiteren Ver-
lauf der Teutonenstraße zur Wurzerstraße, unter Beibehaltung der bisherigen
Ausweisung und Ausschilderung als Fahrradstraße in beiden Richtungen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 5
1
Bonn, den 13. Januar 2026
An die Bezirksvertretung Bad Godesberg
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Betreff: Bürgerantrag der Anlieger der Teutonenstraße
hier: Notwendige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Teutonenstraße
mit Blick auf die Bebauung des Grundstücks Godesberger Allee 40 – 44
mit dem „Drilling“
Antrag
Nach Fertigstellung und Bezug des Bauvorhabens „Drilling“ ist in der als Fahrradstraße
ausgewiesenen Teutonenstraße mit verstärktem Ziel- und Durchgangsverkehr zu
rechnen, der zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Radfahrenden sowie der Anlieger der Teutonenstraße führen wird.
Aus diesem Grund werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für die
Teutonenstraße beantragt, die dem zu erwartenden Ziel- und
Durchgangsverkehr spürbar entgegenwirken, etwa
1. durch Einrichtung einer unechten Einbahnstraße zwischen der
Germanenstraße und der Suebenstraße in Richtung Gotenstraße (Verbot der
Einfahrt mit Zeichen 267 Richtung Germanenstraße in Höhe der Suebenstraße) und
Hinweisschild 357-52 (für Radfahrer durchlässige Sackgasse) in Höhe der
Einmündung Gotenstraße in Richtung Suebenstraße,
2. zusätzlich / alternativ: durch Ausweisung der Teutonenstraße in beiden
Richtungen als reine Anliegerstraße mit dem Schild Durchfahrt verboten (Zeichen
250) und dem Zusatzschild 1220-30 „Anlieger frei“,Seite 3 von 5
2
3. ergänzend: durch Ausweisung der Teutonenstraße als vorfahrtsberechtigte
Fahrradstraße über die Germanenstraße mit roter Markierung im Kreuzungsbereich
unter Absenkung der Bordsteinkanten „auf Null“ im weiteren Verlauf der
Teutonenstraße zur Wurzerstraße,
unter Beibehaltung der bisherigen Ausweisung und Ausschilderung als
Fahrradstraße in beiden Richtungen.
Begründung:
Zu 1. und 2.
Die Teutonenstraße ist als Fahrradstraße (Tempo 30-Zone) ausgewiesen und
Bestandteil einer Hauptroute im aktuell beschlossenen Radverkehrsnetz der
Stadt Bonn. Sie wird von Radfahrenden, vor allem auch von Schülerinnen und
Schülern, zunehmend in Anspruch genommen.
Durch ihre Lage als (erste) Parallelstraße zur B 9 und ihren geraden Verlauf dient sie
allerdings schon heute dem PKW-Verkehr in beiden Richtungen als
Durchgangsstraße zur Umgehung von Hindernissen auf der B 9. Vor allem in
nördlicher Richtung missachten Autofahrer sowohl das Gebotsschild 209-30, das
ein Abbiegen von der Germanenstraße in die Teutonenstraße verweigert, als auch die
Tempo 30 – Beschränkung auf der gesamten Teutonenstraße, die im Regelfall um
ein Vielfaches überschritten wird. Gelegentliche Kontrollen haben hier nicht zur Abhilfe
geführt. Zudem wird die Teutonenstraße in erheblichem Maße von Auswärtigen
befahren, die die Dienstleister an der B 9 besuchen und ihr Fahrzeug in der
Teutonenstraße abstellen.
Es besteht nunmehr die erhebliche Gefahr, dass sich der damit verbundene Ziel- und
Durchgangsverkehr in der Teutonenstraße nach Fertigstellung des
Bauvorhabens „Drilling“ in der Godesberger Straße 40-44 (B 9) erheblich erhöht,
damit der Ausweisung als Fahrradstraße verstärkt zuwiderläuft und die Sicherheit der
Radfahrenden und der Anlieger weiter beeinträchtigt wird. Zudem ist zu befürchten,
dass die Besucher des „Drillings“ ihr Fahrzeug im südlichen Teil der Teutonenstraße
parken und damit die schon jetzt bestehende enge Parksituation für die Anlieger der
Teutonenstraße durch auswärtige Parker weiter verschlechtert wird.
Nach dem Amtlichen Lageplan und dem Bewerbungsprospekt zu diesem
Bauvorhaben entstehen dort ca. 9000 qm Bürofläche mit mindestens 90 PKW-Seite 4 von 5
3
Tiefgaragen-Stellplätzen. Die Zufahrt zum Grundstück soll über die Germanenstraße
erfolgen. Bei gleichbleibender Verkehrsregelung ist schon jetzt abzusehen, dass der
damit verbundene Zielverkehr vor allem aus nördlicher Richtung kommend ab dem
Hochkreuz über die „naheliegende“ Teutonenstraße als erste Parallelstraße zur B 9
abgewickelt werden wird. Denn die B 9 bietet aus dieser Richtung keine „schnellere“
Zufahrtsmöglichkeit zum „Drilling“, sondern erlaubt sie nur über Umwege
(Hochkreuzallee, Godesberger Straße, Elsässer Straße, B 9).
Zu 3.
Hierbei handelt es sich um eine verkehrssichernde Maßnahme, die den
durchgehenden Charakter der Teutonenstraße als Fahrradstraße für den PKW-
Verkehr im Kreuzungsbereich Teutonenstraße/Germanenstraße hervorhebt und im
Zuge der Verkehrsberuhigung vorgenommen werden sollte.
Aus Sicht der Antragsteller ist es angesichts des Baufortschritts zum „Drilling“
dringend geboten, die notwendigen verkehrsberuhigenden Maßnahmen für die
Teutonenstraße kurzfristig zu prüfen, zu beschließen und rechtzeitig
umzusetzen.
Der Bürgerantrag wird von Anliegern der Teutonenstraße unterstützt. Eine
Unterschriftenliste wird nachgereicht.Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de