260092-03 AA · Änderungsantrag
Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung widersprüchlicher Sachverhalte
Kerndaten
- Nummer
- 260092-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 260092-03 AA Antragsteller/in: Volt Uwe Feddern 02.02.2026 Volt-Änderungsantrag zum Dringlichkeitsantrag - Grüne: Compliance-Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft des Flughafens Hangelar - Erweiterung des Fragenkatalogs zur Hangelar-Affäre zwecks Aufklärung widersprüchlicher Sachverhalte Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Rat der Stadt Bonn bittet den Oberbürgermeister, den bestehenden Fragenkatalog des Dringlichkeitsantrags 260092 um folgende Punkte zu ergänzen und diese bis zur Sitzung am 05.02.2026 bzw. im Rahmen der angeforderten Chronologie zu beantworten: 1. Zur zeitlichen Abfolge der Entscheidungsgrundlagen • Wie erklärt die Verwaltung die Diskrepanz, dass die schriftlichen „Anmerkungen zur Sitzungsvorbereitung“ des Beteiligungsmanagements, auf die sich der OB zur Begründung seiner Bedenken beruft, laut Presseberichten erst nach der entscheidenden Aufsichtsratssitzung vom 12.12.2025 finalisiert wurden? • Auf welcher Basis erfolgten somit die E-Mails von Herrn Siegberg vom 09.12. und 11.12.2025, in denen er bereits vor der Sitzung eine Weisung zum Verzicht auf das Ankaufsrecht erteilen wollte? 2. Zur Kenntnis über private Kaufinteressenten • Der Oberbürgermeister gibt an, erst seit Ende November 2025 offiziell mit dem Vorgang befasst gewesen zu sein. Wie ist es vor diesem Hintergrund zu bewerten, dass sein enger Vertrauter und Referent, Christian Siegberg, bereits im Mai 2025 ein Treffen zwischen einem CDU-Spender und dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises zu diesem Grundstück organisierte? • Wurde der damalige Fraktionsvorsitzende Guido Déus von seinem Fraktionsgeschäftsführer Siegberg über dieses Treffen im Mai 2025 informiert? Wenn nein, warum blieb ein politisch so brisanter Kontakt zu einem Großspender ohne Information der Fraktionsspitze?Seite 1 von 2 Seite 2 3. Zum Widerspruch zwischen Fachberatung und politischer Weisung • In den Quellen wird deutlich, dass Fachleute (u.a. der Rechtsdezernent des Kreises und der Leiter der Beteiligungsverwaltung des Kreises) den Ankauf unter bestimmten Bedingungen für vorteilhaft oder zustimmungsfähig hielten. Warum wurde die fachliche Einschätzung der FGH-Geschäftsführung und der SWB, die das Risiko als „überschaubar“ einstuften, zugunsten einer Risikodarstellung verworfen? • Wurde die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die das Schadensersatzrisiko bereits am 25.11.2025 als „tatsächlich eher begrenzt“ einschätzte, in die finale Bewertung der Stadtverwaltung einbezogen? 4. Zur „Persönlichen Bitte“ des Oberbürgermeisters • Herr Siegberg berief sich in seinen E-Mails explizit auf eine „persönliche Bitte des Herrn Oberbürgermeisters“. Der OB distanziert sich nun von der „konkreten Wortwahl“. Gab es eine mündliche oder schriftliche Autorisierung durch den OB, seinen Namen für diese (rechtlich nicht bindende) Weisung zu verwenden? • Falls keine Autorisierung vorlag: Welche dienstrechtlichen Konsequenzen zieht der Oberbürgermeister aus der Tatsache, dass ein Referent in seinem Namen ohne Befugnis Einfluss auf die Geschäftsführung eines Tochterunternehmens ausgeübt hat? 5. Zur Bewertung der Werftgebäude • Die Verwaltung argumentiert mit dem Risiko unklarer Gebäudekosten. Warum wurde das Angebot der FGH-Geschäftsführung, ein gestuftes Verfahren zu wählen (erst Grundstück sichern, dann über Gebäude verhandeln), nicht als risikominimierende Lösung akzeptiert? • Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass die Eigentümer in einem aktuellen Schreiben (26.01.2026) plötzlich einen massiven Sanierungsbedarf geltend machen? Geschieht dies, um den Wert der Immobilie selbst zu schmälern? Denkt die Verwaltung, dass die Verkäufer den öffentlichen Ankauf verhindern wollen, um einen privaten Investor zu bevorzugen? Begründung Die bisherigen Antworten der Verwaltung lassen wesentliche zeitliche und inhaltliche Brüche unberücksichtigt. Insbesondere die Frage, warum der OB erst im November von Plänen erfahren haben will, die sein engster Mitarbeiter bereits im Mai aktiv unterstützte, ist für die politische Glaubwürdigkeit des Amtes entscheidend. Als Volt-Gruppe fordern wir eine lückenlose Klärung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de