260090-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Sperrung der Nordbrücke, Auswirkungen auf den Bonner Stadtverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 260090-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Brücke Hauptort
- Kölnstraße
- Sankt Augustiner Straße
- Römerstraße
- Reuterstraße
- Burgstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260090-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage Sperrung der Nordbrücke, Auswirkungen auf den Bonner Stadtverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1.: Auf welchen, heute durch welche durchschnittliche Tagesanzahl von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen belasteten Straßen des Bonner Stadtgebietes wird es infolge der Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in welchem Ausmaß zu einen erhöhten Tagesaufkommen des Schwerlastverkehrs kommen? 2.: Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung im Hinblick auf die unter Ziffer 1 angesprochene Sperrung, um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs in den vom Zuwachs an Schwerlastverkehr betroffenen Straßen zu erhalten? Zu 1. und 2.: Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) der BAB 565 ist seit dem 9.Februar 2026 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt. Hintergrund sind statische Schäden am Bauwerk. Die Brücke wird nach Angaben der Autobahn GmbH im Durchschnitt von rund 100.000 Fahrzeugen pro Tag genutzt, darunter mehrere tausend LKW. Die Sperrung hat somit Auswirkungen auf den regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere Güterverkehr. Die Entscheidung wurde durch die Autobahn GmbH des Bundes getroffen und nach Konsultation der betroffenen Städte und Gemeinden sowie des Rhein-Sieg-Kreises umgesetzt. Vorläufige Einschätzung der Auswirkungen: Aufgrund der Informationen der Autobahn GmbH sowie der Einschätzungen der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass ein Teil des Schwerverkehrs (SV) großräumig auf andere Rheinquerungen im regionalen Autobahnnetz ausweicht (insbesondere über den Kölner Autobahnring). Dies zeigt sich auch in ersten Zählungen durch die Autobahn GmbH. Da bislang noch keine Kontrolle auf der Nordbrücke stattfindet, ist immer noch ein hoher Anteil an SV auf der Nordbrücke zu verzeichnen. Die Autobahn GmbH plant Wiegesysteme auf den Zufahrtsbereichen der Nordbrücke einzurichten, um die Fahrer*innen des SVSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) auf die Sperrung noch gezielter hinzuweisen. Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Teil des SV auch über das Bonner Stadtstraßennetz ausweicht, besonders auf die Zufahrtachsen zur Kennedybrücke und Südbrücke. Innerhalb des Stadtgebiets werden Mehrbelastungen auf folgenden Strecken untersucht: • Kölnstraße • Sankt-Augustiner-Straße • Römerstraße • Reuterstraße • Burgstraße Diese Aufstellung deckt sich mehrheitlich auch mit Hinweisen aus der Bürgerschaft. Die Stadt Bonn steht seit Bekanntwerden der Sperrung in engem Austausch mit der Autobahn GmbH, dem Rhein-Sieg-Kreis und der Bezirksregierung. Ziel ist es, die Auswirkungen der Sperrung auf den innerstädtischen Verkehr so gering wie möglich zu halten. Zu den bislang ergriffenen Maßnahmen gehören unter anderem die laufende Beobachtung der Verkehrsentwicklung, die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den für Verkehrslenkung, Verkehrsplanung und Betrieb der Verkehrsanlagen zuständigen Ämter sowie die Prüfung von Anpassungen. Hierzu zählt auch die Bitte der Stadt auf eine temporäre Öffnung der Reuterstraße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, um zusätzliche Umfahrungsmöglichkeiten zu schaffen und Streckenabschnitte wie Knotenpunkte zu entlasten. Ziel der Erhebung ist, Erkenntnisse über die Entwicklung des Schwerverkehrsanteils und zur Verlagerung von Verkehrsströmen im Stadtgebiet zu gewinnen und damit besonders belastete Achsen zu identifizieren. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die Ablastung der Nordbrücke Verkehr in das kommunale Verkehrsnetz verlagert wird. In erster Linie nutzt der Verkehr die klassifizierten, übergeordneten Straßen (Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen). Die klassifizierten Straßen sind in der Regel dafür ausgelegt, die Verkehre aufzunehmen und von den untergeordneten Gemeindestraßen fernzuhalten. Wenn Verkehrsströme in der Stadt aufgrund besonderer Ereignisse dauerhaft umgelenkt werden, kann dem ausschließlich mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung begegnet werden. Dies würde allerdings der widmungsgemäßen Nutzung der Straße und ihrer Funktion widersprechen und wäre aus Sicht der Verwaltung ermessensfehlerhaft, da auch Verlagerungseffekte in Tempo 30-Zonen nicht ausgeschlossen werden können. Für verkehrsbeschränkende Eingriffe -im Hinblick auf die Umleitung von Schwerverkehr- bedarf es zudem einer konkreten Gefahrenlage, die über das allgemeine Risiko im Straßenverkehr hinausgeht. Hierfür reicht eine bloße Zunahme des LKW-Verkehrs für sich alleine pauschal nicht aus.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de