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260090-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Sperrung der Nordbrücke, Auswirkungen auf den Bonner Stadtverkehr

Nummer
260090-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Römerstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr mit dem Rhein-Sieg-Kreis 15.04.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 11.06.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260090 BBB-Anfrage Sperrung der Nordbrücke, Auswirkungen auf den Bonner Stadtverkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260090-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Sperrung der Nordbrücke,
Auswirkungen auf den Bonner Stadtverkehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.04.2026 Kenntnisnahme
Rat 07.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1.: Auf welchen, heute durch welche durchschnittliche Tagesanzahl von
Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
belasteten Straßen des Bonner Stadtgebietes wird es infolge der
Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in welchem
Ausmaß zu einen erhöhten Tagesaufkommen des Schwerlastverkehrs
kommen?
2.: Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung im Hinblick auf die
unter Ziffer 1 angesprochene Sperrung, um die Leichtigkeit und
Sicherheit des Verkehrs in den vom Zuwachs an Schwerlastverkehr
betroffenen Straßen zu erhalten?
Zu 1. und 2.:
Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) der BAB 565 ist seit dem
9.Februar 2026 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrt. Hintergrund sind
statische Schäden am Bauwerk. Die Brücke wird nach Angaben der Autobahn
GmbH im Durchschnitt von rund 100.000 Fahrzeugen pro Tag genutzt, darunter
mehrere tausend LKW. Die Sperrung hat somit Auswirkungen auf den
regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere Güterverkehr. Die
Entscheidung wurde durch die Autobahn GmbH des Bundes getroffen
und nach Konsultation der betroffenen Städte und Gemeinden
sowie des Rhein-Sieg-Kreises umgesetzt.
Vorläufige Einschätzung der Auswirkungen:
Aufgrund der Informationen der Autobahn GmbH sowie der Einschätzungen der
Verwaltung wird davon ausgegangen, dass ein Teil des Schwerverkehrs (SV)
großräumig auf andere Rheinquerungen im regionalen Autobahnnetz ausweicht
(insbesondere über den Kölner Autobahnring). Dies zeigt sich auch in ersten
Zählungen durch die Autobahn GmbH. Da bislang noch keine Kontrolle auf der
Nordbrücke stattfindet, ist immer noch ein hoher Anteil an SV auf der
Nordbrücke zu verzeichnen. Die Autobahn GmbH plant Wiegesysteme auf den
Zufahrtsbereichen der Nordbrücke einzurichten, um die Fahrer*innen des SVSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auf die Sperrung noch gezielter hinzuweisen. Es ist allerdings zu erwarten,
dass ein Teil des SV auch über das Bonner Stadtstraßennetz ausweicht,
besonders auf die Zufahrtachsen zur Kennedybrücke und Südbrücke.
Innerhalb des Stadtgebiets werden Mehrbelastungen auf folgenden Strecken
untersucht:
• Kölnstraße
• Sankt-Augustiner-Straße
• Römerstraße
• Reuterstraße
• Burgstraße
Diese Aufstellung deckt sich mehrheitlich auch mit Hinweisen aus der
Bürgerschaft. Die Stadt Bonn steht seit Bekanntwerden der Sperrung in engem
Austausch mit der Autobahn GmbH, dem Rhein-Sieg-Kreis und der
Bezirksregierung. Ziel ist es, die Auswirkungen der Sperrung auf den
innerstädtischen Verkehr so gering wie möglich zu halten. Zu den bislang
ergriffenen Maßnahmen gehören unter anderem die laufende Beobachtung der
Verkehrsentwicklung, die Abstimmung und der Informationsaustausch
zwischen den für Verkehrslenkung, Verkehrsplanung und Betrieb der
Verkehrsanlagen zuständigen Ämter sowie die Prüfung von Anpassungen.
Hierzu zählt auch die Bitte der Stadt auf eine temporäre Öffnung der
Reuterstraße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, um zusätzliche
Umfahrungsmöglichkeiten zu schaffen und Streckenabschnitte wie
Knotenpunkte zu entlasten.
Ziel der Erhebung ist, Erkenntnisse über die Entwicklung des
Schwerverkehrsanteils und zur Verlagerung von Verkehrsströmen im
Stadtgebiet zu gewinnen und damit besonders belastete Achsen zu
identifizieren.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch die Ablastung der Nordbrücke
Verkehr in das kommunale Verkehrsnetz verlagert wird. In erster Linie nutzt der
Verkehr die klassifizierten, übergeordneten Straßen (Bundesstraßen,
Landstraßen und Kreisstraßen). Die klassifizierten Straßen sind in der Regel
dafür ausgelegt, die Verkehre aufzunehmen und von den untergeordneten
Gemeindestraßen fernzuhalten. Wenn Verkehrsströme in der Stadt aufgrund
besonderer Ereignisse dauerhaft umgelenkt werden, kann dem ausschließlich
mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung begegnet werden. Dies würde
allerdings der widmungsgemäßen Nutzung der Straße und ihrer Funktion
widersprechen und wäre aus Sicht der Verwaltung ermessensfehlerhaft, da
auch Verlagerungseffekte in Tempo 30-Zonen nicht ausgeschlossen werden
können. Für verkehrsbeschränkende Eingriffe -im Hinblick auf die Umleitung
von Schwerverkehr- bedarf es zudem einer konkreten Gefahrenlage, die über
das allgemeine Risiko im Straßenverkehr hinausgeht. Hierfür reicht eine bloße
Zunahme des LKW-Verkehrs für sich alleine pauschal nicht aus.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de