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260084-04 AA · Änderungsantrag

Volt/Grüne-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen zum amerikanischen Club / "Open Embassy" Antrag zur Vorlage 260084

Nummer
260084-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.05.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 260084 Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN - Weiteres Vorgehen zum amerikanischen Club / "Open Embassy"

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Änderungsantrag
öffentlich
260084-04 AA
Antragsteller/in:
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Uwe Feddern
Karin Langer
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
11.05.2026
Volt/Grüne-Änderungsantrag: Weiteres Vorgehen
zum amerikanischen Club / "Open Embassy"
Antrag zur Vorlage 260084
Beratungsfolge
Rat 11.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Rat der Stadt Bonn beschließt:
1. Veröffentlichung / Information
Die Verwaltung wird beauftragt, binnen 14 Tagen eine
veröffentlichungsfähige Kurzfassung des vierten Gutachtens
vorzulegen. Diese enthält Bewertungsstichtag und Bewertungslogik
(Bodenwert, Erbbauzins-Ertrag, denkmalrechtliche Verpflichtungen)
sowie die wesentlichen Ergebnisse in rechtlich zulässiger Form (ggf.
geschwärzt/zusammengefasst).
2. Fahrplan / weiteres Verfahren
Die Verwaltung legt gleichzeitig einen Zeit- und Verfahrensplan vor,
der insbesondere darstellt:
a) Handlungsoptionen zur Erbbaurechtsproblematik/Herauslösung,
b) nächste Entscheidungspunkte für die politischen Gremien,
c) vorgesehenes weiteres Vorgehen bis zur nächsten Vorlage zum
Verfahren.
3. Nichtöffentliche Unterrichtung
Der Rat bittet den Oberbürgermeister, zeitnah eine nichtöffentliche
Unterrichtung/Anhörung durchzuführen und hierzu
VEBOWAG/VEBOFUTUR einzuladen. Ziel ist die Darstellung des
aktuellen Standes, offener Punkte und möglicher Lösungswege.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Der Rat benötigt zeitnah Transparenz und eine belastbare
Entscheidungsgrundlage. Gleichzeitig ist der Beschluss so zu fassen, dass er
rechtlich umsetzbar bleibt, falls eine Vollveröffentlichung des
Gesamtgutachtens nicht zulässig ist. Zudem ist aufgrund der Erbbaurechts-
und Verhandlungslage eine strukturierte, nichtöffentliche Unterrichtung durch
die Eigentümerseite sachgerecht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de