260077-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Anfrage: Busverkehr über die Nordbrücke
Kerndaten
- Nummer
- 260077-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Wilhelmsplatz Hauptort
- Bonn Hauptbahnhof
- Stadthaus
- Heerstraße
- Chlodwigplatz
- LVR-Klinik
- Rosental
- Hauptbahnhof
- Nordstadt
- Bonn
- Siegaue
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260077-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Volt-Anfrage: Busverkehr über die Nordbrücke Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Die Bonner Nordbrücke wird ab dem 09.02.2026 für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen durch die Autobahn GmbH gesperrt. Die dort verkehrenden Buslinien müssen umgeleitet werden. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme konnte durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis, den SWB und der RSVG zuerst ein Übergangskonzept erarbeitet werden, welches ab dem 09.02. umgesetzt wird. Dieses Übergangskonzept sieht folgende Linienwege vor: 1. Linie SB60: • Die Linie fährt ohne Zwischenhalte von Bonn Hbf. zum Flughafen Köln/Bonn. • Da die Verkehrsbelastung auf den Alternativstrecken aktuell noch nicht abzuschätzen ist, sind seitens der SWB für die Linie SB60 flexible, an die Verkehrssituation angepasst Linienwege vorgesehen. Aus diesem Grund können für die Linie zum aktuellen Zeitpunkt keine Zwischenhalte auf Bonner Stadtgebiet realisiert werden. 2. Linie 550: • Auf dem Streckenabschnitt Bonn Hauptbahnhof bis Siegaue folgt die Linie dem Linienweg der Linien 117 und 551 über die Kennedybrücke. • Alle auf dem Linienweg liegenden Haltestellen werden bedient. • Die folgenden Haltestellen werden entfallen: o In Richtung Wahn: Stadthaus, Heerstraße, Frankenbad/ Kunstverein, Chlodwigplatz, LVR-Klinik und Innenministerium; o In Richtung Bonn Hbf: Innenministerium, LVR-Klinik, Chlodwigplatz, Rosental und Wilhelmsplatz. 3. Linie 552: • Dank der Ausnahmegenehmigung der Autobahn GmbH sind die Schulbusverkehre von dieser Sperrung bis zum Ende des Schuljahres im Juli 2026 ausgenommen. Die gesonderten Schulfahrten der RSVG, sowie die auf die Schulzeiten abgestimmten Fahrten der Linie 552 können daher vorerst weiter die bisherigen Linienwege befahren. Planung der langfristigen Umleitung: Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um erste ad-hoc Maßnahmen, um den Auswirkungen der Sperrung entgegenzuwirken. Zum aktuellen Zeitpunkt ist durch die Verwaltung nicht abzuschätzen, wie sich die Sperrung auf dieSeite 1 von 2 Seite 2 Verkehrsbelastung auf den Ausweichrouten und damit auch die Fahrzeit der Busse auswirkt. Auch bleibt abzuwarten, wie genau sich die Fahrgastströme im ÖPNV verhalten werden und ob es aufgrund der geänderten Linienführungen zu großflächigen Nachfrageverlagerungen kommt. Es müssen daher zuerst Erfahrungswerte gesammelt werden, bevor die notwendige, langfristige Planung für die gesamte Zeit der Brückensperrung erfolgen kann. In diese langfristige Planung werden auch die Änderungen im Schülerverkehr einfließen, die ab dem neuen Schuljahr 2026/27 notwendig werden. Die Verwaltung wird hierzu weiterhin in engem Austausch mit dem Rhein-Sieg- Kreis, den SWB und der RSVG bleiben, um die entsprechenden Konzepte zu erarbeiten. Die Ergebnisse für die langfristigen Konzepte werden den politischen Gremien entsprechend zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nutzung von Kleinbussen, um die Gewichtsbeschränkungen der Nordbrücke zu umgehen: Aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schülern im regionalen Schulverkehr sind auf den aktuellen Schulfahrten Gelenkbusse im Einsatz, die sehr stark ausgelastet sind. Die Beförderung einer solch großen Anzahl an Schülerinnen und Schülern in Kleinbussen wird als nicht praktikabel angesehen, aufgrund der dafür zusätzlich benötigten, hohen Anzahl an Kleinbussen und Fahrpersonal. Umwege für die Fahrgäste und die Auswirkung auf die Fahrzeiten: Bei den Linien 550 und SB60 werden die Fahrzeiten vom und zum Bonner Hauptbahnhof etwa gleichbleiben. Allerdings für die Fahrgäste, die den Weg zwischen der Bonner Nordstadt und dem Rhein-Sieg-Kreis zurücklegen, ist zusätzliche Umsteige- und Fahrzeit in der Innenstadt erforderlich. Je nach genauer Quelle und Ziel kann das eine zusätzliche Reisedauer von circa 10 bis 15 Minuten bedeuten. Mehrkosten und Zurückerstattung: Die endgültigen Änderungen von Betriebskosten wegen der Umleitungs- bzw. Umstellungsmaßnahmen sind derzeit noch zu ermitteln. Sollten Mehrkosten dadurch entstehen, würde die Stadt Bonn von der Autobahn GmbH eine Erstattung der Mehrkosten anfordern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de