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260076-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Volt-Antrag: Taxis auf Umweltspuren

Nummer
260076-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260076 Volt-Antrag: Taxis auf Umweltspuren

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260076-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Volt-Antrag: Taxis auf Umweltspuren
Beratungsfolge
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die beantragte Freigabe verschiedener Strecken für den Taxiverkehr wird
grundsätzlich begrüßt. Der Taxiverkehr stellt einen wichtigen Bestandteil des
öffentlichen Personennahverkehrs dar und erfüllt insbesondere im Hinblick auf
direkte, barrierearme und bedarfsgerechte Mobilität eine ergänzende Funktion.
Die Freigabe geeigneter Strecken ermöglicht eine kundenorientierte
Verkehrsführung und vermeidet unnötige Umwegfahrten. Diese führen nicht nur
zu höheren Kosten für die Fahrgäste, sondern auch zu einer erhöhten
Verkehrs- und CO￿-Belastung und stehen damit den Zielen einer effizienten
und nachhaltigen Mobilität entgegen.
Von der Zustimmung ausdrücklich ausgenommen wird der Bereich am ZOB.
Hier handelt es sich um eine bekannte Unfallhäufungsstelle mit hohem
Fußgängeraufkommen, insbesondere durch querende Fahrgäste im Bereich
der Haltestellen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der
Fußgängerinnen und Fußgänger sollte in diesem Abschnitt auf eine Freigabe
für den Taxiverkehr verzichtet werden.
Im Bereich der Bornheimer Straße schlägt die Verwaltung auch die Freigabe in
Richtung stadtauswärts (analog Busverkehr) vor.Insgesamt wird die beantragte
Streckenfreigabe für den Taxiverkehr befürwortet, sofern sicherheitsrelevante
Bereiche – insbesondere am ZOB– hiervon ausgenommen bleiben.
Die Straßenverkehrsbehörde führt in regelmäßigen Abständen Rundfahrten
durch, bei denen die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands
gegenüber Radfahrenden im Straßenverkehr gezielt beobachtet wird.
Darüber hinaus wird die Polizei gebeten, Vorfälle, bei denen der
vorgeschriebene Mindestabstand zu Radfahrenden nicht eingehalten wurde
und die zu Unfällen oder gefährlichen Verkehrssituationen geführt haben,
systematisch zu erfassen und der Straßenverkehrsbehörde zu melden. Ziel ist
es, Häufungen und Schwerpunkte im Straßennetz zu identifizieren und
gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Taxis sind formal Teil des ÖPNV, so dass die Zulassung auf Umweltspuren
gerechtfertigt werden kann. Eine Öffnung der Umweltspuren für weitereSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kategorien des Stadtverkehrs sollte nicht erfolgen. Dadurch besteht die Gefahr,
dass die Nutzungsbeschränkungen zum Vorteil insbesondere des ÖPNV
erodieren und der Zweck der Spuren ad absurdum geführt würde.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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