260076-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Volt-Antrag: Taxis auf Umweltspuren
Kerndaten
- Nummer
- 260076-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260076-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Volt-Antrag: Taxis auf Umweltspuren Beratungsfolge Rat 07.05.2026 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die beantragte Freigabe verschiedener Strecken für den Taxiverkehr wird grundsätzlich begrüßt. Der Taxiverkehr stellt einen wichtigen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs dar und erfüllt insbesondere im Hinblick auf direkte, barrierearme und bedarfsgerechte Mobilität eine ergänzende Funktion. Die Freigabe geeigneter Strecken ermöglicht eine kundenorientierte Verkehrsführung und vermeidet unnötige Umwegfahrten. Diese führen nicht nur zu höheren Kosten für die Fahrgäste, sondern auch zu einer erhöhten Verkehrs- und CO-Belastung und stehen damit den Zielen einer effizienten und nachhaltigen Mobilität entgegen. Von der Zustimmung ausdrücklich ausgenommen wird der Bereich am ZOB. Hier handelt es sich um eine bekannte Unfallhäufungsstelle mit hohem Fußgängeraufkommen, insbesondere durch querende Fahrgäste im Bereich der Haltestellen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger sollte in diesem Abschnitt auf eine Freigabe für den Taxiverkehr verzichtet werden. Im Bereich der Bornheimer Straße schlägt die Verwaltung auch die Freigabe in Richtung stadtauswärts (analog Busverkehr) vor.Insgesamt wird die beantragte Streckenfreigabe für den Taxiverkehr befürwortet, sofern sicherheitsrelevante Bereiche – insbesondere am ZOB– hiervon ausgenommen bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde führt in regelmäßigen Abständen Rundfahrten durch, bei denen die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands gegenüber Radfahrenden im Straßenverkehr gezielt beobachtet wird. Darüber hinaus wird die Polizei gebeten, Vorfälle, bei denen der vorgeschriebene Mindestabstand zu Radfahrenden nicht eingehalten wurde und die zu Unfällen oder gefährlichen Verkehrssituationen geführt haben, systematisch zu erfassen und der Straßenverkehrsbehörde zu melden. Ziel ist es, Häufungen und Schwerpunkte im Straßennetz zu identifizieren und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Taxis sind formal Teil des ÖPNV, so dass die Zulassung auf Umweltspuren gerechtfertigt werden kann. Eine Öffnung der Umweltspuren für weitereSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kategorien des Stadtverkehrs sollte nicht erfolgen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Nutzungsbeschränkungen zum Vorteil insbesondere des ÖPNV erodieren und der Zweck der Spuren ad absurdum geführt würde. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de