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260073-03 AA · Änderungsantrag

Kooperation-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260073

Nummer
260073-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 05.02.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 260073 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026

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Änderungsantrag
öffentlich
260073-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Rainer Haid
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
Angelika Esch
Werner Hümmrich
05.02.2026
Kooperation-Änderungsantrag: Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die
Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr
2026
Antrag zur Vorlage 260073
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts
Gelsenkirchen einer rechtlich belastbaren Bewertung zu unterziehen. Dies soll
insbesondere auch im Lichte des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 erfolgen.
Hierbei sind besonders folgende Fragen zu beantworten:
• Welche Rolle spielte die Begründung der Differenzierung bei den
Hebesätzen bei der Entscheidung des Gerichts?
• Welche Rolle spielte die Höhe der Differenz zwischen den Hebesätzen
bei der Entscheidung des Gerichts?
• Inwieweit ist beides mit der Situation in Bonn vergleichbar bzw. nicht
vergleichbar?
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die folgenden Fragen zu
beantworten:
• Wie hoch sind die fiskalischen Risiken, wenn die differenzierten Hebesätze
bis zu einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung angewandt
werden?
• Ist der Verwaltung bekannt, ob die beklagten Kommunen Rechtsmittel
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einlegen werden
oder eingelegt haben? Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei Unkenntnis
bei den Kommunen zu erkundigen.Seite 1 von 2
Seite 2
• Wie gehen andere Kommunen mit der Situation um, in Rheinland-Pfalz
haben ca. 25 % der Kommunen ebenfalls gesplittete Hebesätze?
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de