260073-03 AA · Änderungsantrag
Kooperation-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260073
Kerndaten
- Nummer
- 260073-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.776 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 260073-03 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Rainer Haid SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Angelika Esch Werner Hümmrich 05.02.2026 Kooperation-Änderungsantrag: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Antrag zur Vorlage 260073 Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Vorlage wird mit folgender Maßgabe vertagt: Die Verwaltung wird beauftragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einer rechtlich belastbaren Bewertung zu unterziehen. Dies soll insbesondere auch im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29.03.2017 - 2 BvL 6/11 erfolgen. Hierbei sind besonders folgende Fragen zu beantworten: • Welche Rolle spielte die Begründung der Differenzierung bei den Hebesätzen bei der Entscheidung des Gerichts? • Welche Rolle spielte die Höhe der Differenz zwischen den Hebesätzen bei der Entscheidung des Gerichts? • Inwieweit ist beides mit der Situation in Bonn vergleichbar bzw. nicht vergleichbar? Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: • Wie hoch sind die fiskalischen Risiken, wenn die differenzierten Hebesätze bis zu einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung angewandt werden? • Ist der Verwaltung bekannt, ob die beklagten Kommunen Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einlegen werden oder eingelegt haben? Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei Unkenntnis bei den Kommunen zu erkundigen.Seite 1 von 2 Seite 2 • Wie gehen andere Kommunen mit der Situation um, in Rheinland-Pfalz haben ca. 25 % der Kommunen ebenfalls gesplittete Hebesätze? Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de