260073-02 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag zur Vorlage "Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026" mit der Drucksachennummer 260073
Kerndaten
- Nummer
- 260073-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.397 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 260073-02 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott Jutta Acar BBB-Änderungsantrag zur Vorlage "Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026" mit der Drucksachennummer 260073 Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2026 wird in der Fassung der Anlage "Realsteuerhebesätze 2026" beschlossen. Begründung Die Auffassung der Kämmerei, nach der ein bislang noch nicht einmal rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Frage, ob verschiedene Grundsteuerhebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für Wohngrundstücke und der Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen, würde ein unmittelbares Handeln der Stadt Bonn und somit eine Abkehr von dem Ratsbeschluss vom 13.02.2025 mit der Drucksachennummer 252428 notwendig machen, wird nicht geteilt. Überdies hält die BBB-Fraktion das mit dem Beschlussvorschlag verfolgte Ansinnen der Kämmerei, das Wohnen in Bonn zugunsten einer Vergünstigung der Steuer auf Gewerbegrundstücke erheblich zu verteuern, für sozial unausgewogen. Die Höhe der von der BBB-Fraktion mit der Anlage "Realsteuerhebesätze 2026" beantragten Hebesatzdifferenzierung orientiert sich an den Empfehlungen der Finanzverwaltung NRW (Vgl. Drucksachengruppe 242138): - Hebesatz Grundsteuer B Wohngrundstücke: 591 v.H.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - Hebesatz Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: 995 v.H. Anlage/n 1 Realsteuerhebesätze 2026 (öffentlich)Seite 2 von 3 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Bundesstadt Bonn ab dem Jahr 2026 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Wesƞalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) zuletzt geändert durch ArƟkel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965) zuletzt geändert durch ArƟkel 32 des Gesetzes vom 2.Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geändert durch ArƟkel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am ……………… folgende Satzung beschlossen: „§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2026 wie folgt festgesetzt: „§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaŌlichen Betriebe (Grundsteuer A) 543 v.H. b) - für die bebauten Grundstücke, die gem. § 250 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B Wohngrundstücke) 591 v.H. - für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und für die bebauten Grundstücke, die gem. § 250 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke) 995 v.H. 2. Gewerbesteuer 537 v.H. § 2 Diese Satzung triƩ rückwirkend zum 01.01.2026 in KraŌ.“Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de