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260072 · Mitteilungsvorlage

„Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in Vorbereitung

Nummer
260072
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 05.02.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
260072
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
„Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in
Vorbereitung
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
„Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in Vorbereitung
Aufgrund des weiterhin hohen Wohnraumbedarfs in Deutschland haben Bun-
destag und Bundesrat im Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) verabschiedet. Mit
der Verkündung am 29.10.2025 ist es in Kraft getreten und eröffnet den Kom-
munen neue, attraktive Möglichkeiten, Wohnungsbauprojekte schneller und
effizienter umzusetzen.
Für Bonn bietet diese Neuregelung besonders große Chancen. Die Stadt zählt
zu den dynamischsten Wohnungsmärkten in NRW: Das Land rechnet bis 2050
mit einem Bevölkerungswachstum von vier Prozent – einem der stärksten An-
stiege im Bundesland. Laut der Wohnungsbedarfsprognose des BBSR besteht
derzeit ein jährlicher Bedarf von rund 1.600 neuen Wohneinheiten.
In den vergangenen Jahren konnte dieser Bedarf bereits zu einem guten Teil
gedeckt werden – 2024 wurden 1.244 neue Wohneinheiten geschaffen, in den
Jahren 2021 bis 2023 jeweils dreistellige Zuwächse. Um diesen positiven Trend
weiter zu stärken, bietet der „Bau-Turbo“ eine wertvolle Möglichkeit: Er verein-
facht und beschleunigt Verfahren und erleichtert damit Aufstockungen, An- und
Neubauten sowie Projekte auf größeren Flächen, im Außenbereich oder in Ge-
werbegebieten.
Die Stadt Bonn plant daher, den „Bau-Turbo“ aktiv anzuwenden und erarbeitet
derzeit eigene Leitlinien, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wer-
den sollen. Die Verwaltung betont, dass die Neuregelung die Voraussetzungen
für zusätzlichen Wohnraum deutlich verbessern kann – auch wenn sie natur-
gemäß keine Garantie für die Realisierung einzelner Projekte darstellt.
Rahmenbedingungen der Neuregelung
Ziel der gesetzlichen Änderungen im Baugesetzbuch ist es, Wohnungsbauvor-
haben schneller genehmigen zu können – ohne die bislang oft langwierigen
Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese Verfah-
ren beanspruchen häufig mehrere Jahre und binden erhebliche Ressourcen beiSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vorhabenträgern, Verwaltung und Politik.
Mit dem „Bau-Turbo“ können Gemeinden nun in vielen Fällen flexibler vom Be-
bauungsplan oder der prägenden Umgebung abweichen, sofern die Interessen
von Nachbarn und Umwelt gewahrt bleiben. Grundlage hierfür sind die neuen
Paragraphen §￿31 Abs.￿3, §￿34 Abs.￿3b und §￿246e BauGB. Letzterer er-
möglicht bis Ende 2030 sogar ein vollständiges Abweichen von Vorschriften
des Baugesetzbuchs. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung der Gemein-
de, die mit §￿36a erstmals gesetzlich verankert wurde.
Die kommunalen Spitzenverbände – darunter der Deutsche Städtetag – be-
grüßen die Neuregelungen ausdrücklich. Gleichzeitig empfehlen sie, kommuna-
le Leitlinien zu entwickeln, um eine einheitliche, zügige und rechtssichere An-
wendung sicherzustellen. Ein interkommunaler Austausch, moderiert durch den
Deutschen Städtetag, unterstützt diesen Prozess. Die dort gewonnenen Er-
kenntnisse fließen in die Bonner Leitlinien ein.
Viele Kommunen planen, bewährte Instrumente aus Bebauungsplanverfahren –
etwa Baulandmodelle oder Qualifizierungsverfahren – auch auf „Bau-Turbo“-
Genehmigungen zu übertragen. Um städtebauliche Qualität und Verlässlichkeit
zu sichern, werden hierfür künftig städtebauliche Verträge erforderlich sein.
Zudem wird empfohlen, Genehmigungen mit einer Bauverpflichtung zu verbin-
den, um Spekulation zu vermeiden.
Skepsis besteht in einigen Kommunen hinsichtlich einer Anwendung im
Außenbereich (§￿35 BauGB) oder in Gewerbegebieten. Ebenso wird die Be-
deutung klarer Entscheidungsstrukturen zwischen Politik und Verwaltung be-
tont.
Nächste Schritte
Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Entwurf für einen Grundsatzbeschluss
„Bonner Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo und zur Zustimmung nach
§￿36a BauGB“. Wichtige Themen sind dabei:
• der Umgang mit Vorhaben im Außenbereich und in Gewerbegebieten
• die Berücksichtigung der Bauleitplanung
• die Ausgestaltung der Prozessabläufe für die Zustimmung nach §￿36a
BauGB
Die neuen gesetzlichen Regelungen wurden bereits im Rahmen der Bonner
Wohnungsbaukonferenz (WoKoBo) mit Akteurinnen und Akteuren des Woh-
nungsmarkts diskutiert. Die dort geäußerte positive Einschätzung zur mögli-
chen Anwendung des „Bau-Turbo“ wird in die Vorlage einfließen.
Die Beschlussvorlage soll bis Ende des ersten Quartals 2026 zur Beratung vor-
gelegt werden. Vorab ist eine informelle politische Abstimmung vorgesehen.
Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Verwaltung
eingehende Anfragen und Anträge zum „Bau-Turbo“ bereits prüfen, jedoch
noch nicht abschließend bearbeiten und die Vorhabenträger entsprechend in-
formieren.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de