260072 · Mitteilungsvorlage
„Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in Vorbereitung
Kerndaten
- Nummer
- 260072
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 260072 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III „Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in Vorbereitung Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: „Bau-Turbo“: Anwendung der Neuregelung in Vorbereitung Aufgrund des weiterhin hohen Wohnraumbedarfs in Deutschland haben Bun- destag und Bundesrat im Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) verabschiedet. Mit der Verkündung am 29.10.2025 ist es in Kraft getreten und eröffnet den Kom- munen neue, attraktive Möglichkeiten, Wohnungsbauprojekte schneller und effizienter umzusetzen. Für Bonn bietet diese Neuregelung besonders große Chancen. Die Stadt zählt zu den dynamischsten Wohnungsmärkten in NRW: Das Land rechnet bis 2050 mit einem Bevölkerungswachstum von vier Prozent – einem der stärksten An- stiege im Bundesland. Laut der Wohnungsbedarfsprognose des BBSR besteht derzeit ein jährlicher Bedarf von rund 1.600 neuen Wohneinheiten. In den vergangenen Jahren konnte dieser Bedarf bereits zu einem guten Teil gedeckt werden – 2024 wurden 1.244 neue Wohneinheiten geschaffen, in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils dreistellige Zuwächse. Um diesen positiven Trend weiter zu stärken, bietet der „Bau-Turbo“ eine wertvolle Möglichkeit: Er verein- facht und beschleunigt Verfahren und erleichtert damit Aufstockungen, An- und Neubauten sowie Projekte auf größeren Flächen, im Außenbereich oder in Ge- werbegebieten. Die Stadt Bonn plant daher, den „Bau-Turbo“ aktiv anzuwenden und erarbeitet derzeit eigene Leitlinien, die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wer- den sollen. Die Verwaltung betont, dass die Neuregelung die Voraussetzungen für zusätzlichen Wohnraum deutlich verbessern kann – auch wenn sie natur- gemäß keine Garantie für die Realisierung einzelner Projekte darstellt. Rahmenbedingungen der Neuregelung Ziel der gesetzlichen Änderungen im Baugesetzbuch ist es, Wohnungsbauvor- haben schneller genehmigen zu können – ohne die bislang oft langwierigen Verfahren zur Änderung oder Aufstellung von Bebauungsplänen. Diese Verfah- ren beanspruchen häufig mehrere Jahre und binden erhebliche Ressourcen beiSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vorhabenträgern, Verwaltung und Politik. Mit dem „Bau-Turbo“ können Gemeinden nun in vielen Fällen flexibler vom Be- bauungsplan oder der prägenden Umgebung abweichen, sofern die Interessen von Nachbarn und Umwelt gewahrt bleiben. Grundlage hierfür sind die neuen Paragraphen §31 Abs.3, §34 Abs.3b und §246e BauGB. Letzterer er- möglicht bis Ende 2030 sogar ein vollständiges Abweichen von Vorschriften des Baugesetzbuchs. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung der Gemein- de, die mit §36a erstmals gesetzlich verankert wurde. Die kommunalen Spitzenverbände – darunter der Deutsche Städtetag – be- grüßen die Neuregelungen ausdrücklich. Gleichzeitig empfehlen sie, kommuna- le Leitlinien zu entwickeln, um eine einheitliche, zügige und rechtssichere An- wendung sicherzustellen. Ein interkommunaler Austausch, moderiert durch den Deutschen Städtetag, unterstützt diesen Prozess. Die dort gewonnenen Er- kenntnisse fließen in die Bonner Leitlinien ein. Viele Kommunen planen, bewährte Instrumente aus Bebauungsplanverfahren – etwa Baulandmodelle oder Qualifizierungsverfahren – auch auf „Bau-Turbo“- Genehmigungen zu übertragen. Um städtebauliche Qualität und Verlässlichkeit zu sichern, werden hierfür künftig städtebauliche Verträge erforderlich sein. Zudem wird empfohlen, Genehmigungen mit einer Bauverpflichtung zu verbin- den, um Spekulation zu vermeiden. Skepsis besteht in einigen Kommunen hinsichtlich einer Anwendung im Außenbereich (§35 BauGB) oder in Gewerbegebieten. Ebenso wird die Be- deutung klarer Entscheidungsstrukturen zwischen Politik und Verwaltung be- tont. Nächste Schritte Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Entwurf für einen Grundsatzbeschluss „Bonner Leitlinien zur Anwendung des Bau-Turbo und zur Zustimmung nach §36a BauGB“. Wichtige Themen sind dabei: • der Umgang mit Vorhaben im Außenbereich und in Gewerbegebieten • die Berücksichtigung der Bauleitplanung • die Ausgestaltung der Prozessabläufe für die Zustimmung nach §36a BauGB Die neuen gesetzlichen Regelungen wurden bereits im Rahmen der Bonner Wohnungsbaukonferenz (WoKoBo) mit Akteurinnen und Akteuren des Woh- nungsmarkts diskutiert. Die dort geäußerte positive Einschätzung zur mögli- chen Anwendung des „Bau-Turbo“ wird in die Vorlage einfließen. Die Beschlussvorlage soll bis Ende des ersten Quartals 2026 zur Beratung vor- gelegt werden. Vorab ist eine informelle politische Abstimmung vorgesehen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Verwaltung eingehende Anfragen und Anträge zum „Bau-Turbo“ bereits prüfen, jedoch noch nicht abschließend bearbeiten und die Vorhabenträger entsprechend in- formieren.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de