260070-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage - AfD-Fraktion: Schutzmaßnahmen bei einem Blackout
Kerndaten
- Nummer
- 260070-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260070-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Große Anfrage - AfD-Fraktion: Schutzmaßnahmen bei einem Blackout Beratungsfolge Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesstadt Bonn getroffen, um bei einem mehrtägigen Stromausfall die kritische Infrastruktur (u. a. Schienenverkehr, Lebensmittelversorgung, Zahlungsnetzwerke, Öffentliche Verwaltung) aufrecht zu erhalten? Feuerwehr und Rettungsdienst als Teil der Verwaltung und der kritischen Infrastruktur hat seit vielen Jahren einen Katastrophenschutzplan, der darauf fokussiert ist, die Handlungsfähigkeit der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr in Bonn auch bei einem langanhaltenden Stromausfall aufrecht erhalten zu können. Die Vorsorgemaßnahmen werden stetig ausgebaut und optimiert. So steht beispielsweise in diesem Jahr die Beschaffung weiterer Stromerzeuger an, um sämtliche Bonner Feuerwehr- Liegenschaften bei einem Stromausfall weiter betreiben zu können. Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung weiter an der Konzeption von Anlaufstellen für die Bevölkerung, welche auch bereits Bestandteil des Katastrophenschutzplans sind. Bereits vorhandene Anlaufstellen sollen im Zuge dessen teilweise auch im Leistungsumfang ausgebaut werden. Die Verwaltung hat darüber hinaus bereits 2022 im Rahmen des Aufbaus des Business Continuity Management-Systems mit den vorsorglichen Planungen, Beschaffungen und Übungen begonnen, um bei einem Szenario „Stromausfall“ in ihren kritischen Kernaufgaben handlungsfähig zu bleiben und die für Bürger notwendigen Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Dies umfasst unter anderem die Zahlbarmachung von Sozialleistungen, den Kinder- und Jugendschutz, das Bestattungswesen, den Umweltschutz, die Bevölkerungsinformation. Für die Planungen sind fortlaufende Handlungen, Ressourcen und Sensibilisierungen erforderlich. Die in Bonn ansässigen Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Dies umfasst u.a. ein angemessenes Notfallkonzept für IT-Systeme (siehe § 27 Absatz 1 Nr. 3Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ZAG) und die Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken mittels angemessener Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen (siehe § 53 ZAG). Die Darstellung der operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken sowie die Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen und Mechanismen muss durch Zahlungsdienstleister jährlich gegenüber der Aufsichtsbehörde erfolgen. Stromausfälle werden von dieser als exemplarisches Beispielrisiko angeführt. Aufsichtsbehörde im Sinne des § 53 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt (kurz: BaFin). Die Verwaltung der Bundestadt Bonn ist kein Finanzdienstleister im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 5 ZAG. Innerhalb ihres hoheitlichen Handelns stellt die Stadtverwaltung die gesamtstädtische Finanzbuchhaltung sicher und steht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den entsprechenden Zahlungsdienstleister in Kontakt. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs hat sie mit diesen Dienstleistern abgestimmte und wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen. 2. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung getroffen, um die neuralgischen Punkte des Bonner Stromnetzes zu schützen? Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie gewählte Mandatstragende üben über die Beteiligungen an der Stadtwerke Bonn GmbH und nachgelagerten Gesellschaften die Interessensvertretung und Kontrollfunktionen über deren Arbeit aus. Die Beteiligung an der Bonn- Netz GmbH geschieht dabei mittelbar. Sie betreibt als verantwortlicher Netzbetreiber das Stromnetz im Stadtgebiet gemäß den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und nutz hierfür ein zertifiziertes Technisches Sicherheitsmanagement. Den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes folgend, umfasst dies auch die Absicherung gegen IT-Sicherheitsrisiken (§ 5c EnWG) inkl. Dokumentations-, Melde- und Registrierungspflichten (§ 5d EnWG). Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Stromnetz ist die Bundesnetzagentur, welche mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Austausch steht. 3. Ist die Möglichkeit von Anschlägen auf kritische Infrastruktur in ein Katastrophenschutzprogramm der Bundesstadt Bonn eingearbeitet worden? Die Planungen der Verwaltung sowie die Katastrophenschutzpläne basieren auf Szenarienbetrachtungen, welche teilweise ursachenübergreifend zu erwarten sind. So sind beim Szenario eines flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfall neben Naturereignissen, technischen Ursachen auch Anschläge oder Straftaten wie beispielsweise ein Hackerangriff als Ursache berücksichtigt.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de