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260070-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage - AfD-Fraktion: Schutzmaßnahmen bei einem Blackout

Nummer
260070-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260070 Große Anfrage - AfD-Fraktion: Schutzmaßnahmen bei einem Blackout

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260070-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. OB
Große Anfrage - AfD-Fraktion: Schutzmaßnahmen
bei einem Blackout
Beratungsfolge
Rat 12.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesstadt Bonn getroffen,
um bei einem mehrtägigen Stromausfall die kritische Infrastruktur (u.
a. Schienenverkehr, Lebensmittelversorgung, Zahlungsnetzwerke,
Öffentliche Verwaltung) aufrecht zu erhalten?
Feuerwehr und Rettungsdienst als Teil der Verwaltung und der kritischen
Infrastruktur hat seit vielen Jahren einen Katastrophenschutzplan, der
darauf fokussiert ist, die Handlungsfähigkeit der nicht-polizeilichen
Gefahrenabwehr in Bonn auch bei einem langanhaltenden Stromausfall
aufrecht erhalten zu können. Die Vorsorgemaßnahmen werden stetig
ausgebaut und optimiert. So steht beispielsweise in diesem Jahr die
Beschaffung weiterer Stromerzeuger an, um sämtliche Bonner Feuerwehr-
Liegenschaften bei einem Stromausfall weiter betreiben zu können.
Darüber hinaus arbeitet die Verwaltung weiter an der Konzeption von
Anlaufstellen für die Bevölkerung, welche auch bereits Bestandteil des
Katastrophenschutzplans sind. Bereits vorhandene Anlaufstellen sollen im
Zuge dessen teilweise auch im Leistungsumfang ausgebaut werden. Die
Verwaltung hat darüber hinaus bereits 2022 im Rahmen des Aufbaus des
Business Continuity Management-Systems mit den vorsorglichen
Planungen, Beschaffungen und Übungen begonnen, um bei einem
Szenario „Stromausfall“ in ihren kritischen Kernaufgaben handlungsfähig
zu bleiben und die für Bürger notwendigen Dienstleistungen aufrecht zu
erhalten. Dies umfasst unter anderem die Zahlbarmachung von
Sozialleistungen, den Kinder- und Jugendschutz, das Bestattungswesen,
den Umweltschutz, die Bevölkerungsinformation. Für die Planungen sind
fortlaufende Handlungen, Ressourcen und Sensibilisierungen erforderlich.
Die in Bonn ansässigen Zahlungsdienstleister im Sinne des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) müssen über eine
ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen. Dies umfasst u.a. ein
angemessenes Notfallkonzept für IT-Systeme (siehe § 27 Absatz 1 Nr. 3Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ZAG) und die Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter
Risiken mittels angemessener Risikominderungsmaßnahmen und
Kontrollmechanismen (siehe § 53 ZAG). Die Darstellung der operationeller
und sicherheitsrelevanter Risiken sowie die Angemessenheit der
ergriffenen Maßnahmen und Mechanismen muss durch
Zahlungsdienstleister jährlich gegenüber der Aufsichtsbehörde erfolgen.
Stromausfälle werden von dieser als exemplarisches Beispielrisiko
angeführt. Aufsichtsbehörde im Sinne des § 53
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt (kurz: BaFin).
Die Verwaltung der Bundestadt Bonn ist kein Finanzdienstleister im Sinne
des § 1 Absatz 1 Nr. 5 ZAG. Innerhalb ihres hoheitlichen Handelns stellt die
Stadtverwaltung die gesamtstädtische Finanzbuchhaltung sicher und steht
zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den entsprechenden
Zahlungsdienstleister in Kontakt. Für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
hat sie mit diesen Dienstleistern abgestimmte und wirksame
Schutzmaßnahmen ergriffen.
2. Welche Sicherheitsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung getroffen, um
die neuralgischen Punkte des Bonner Stromnetzes zu schützen?
Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung sowie
gewählte Mandatstragende üben über die Beteiligungen an der Stadtwerke
Bonn GmbH und nachgelagerten Gesellschaften die Interessensvertretung
und Kontrollfunktionen über deren Arbeit aus. Die Beteiligung an der Bonn-
Netz GmbH geschieht dabei mittelbar. Sie betreibt als verantwortlicher
Netzbetreiber das Stromnetz im Stadtgebiet gemäß den Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und nutz hierfür ein zertifiziertes
Technisches Sicherheitsmanagement. Den Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes folgend, umfasst dies auch die Absicherung
gegen IT-Sicherheitsrisiken (§ 5c EnWG) inkl. Dokumentations-, Melde-
und Registrierungspflichten (§ 5d EnWG).
Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Stromnetz ist die
Bundesnetzagentur, welche mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik im Austausch steht.
3. Ist die Möglichkeit von Anschlägen auf kritische Infrastruktur in ein
Katastrophenschutzprogramm der Bundesstadt Bonn eingearbeitet
worden?
Die Planungen der Verwaltung sowie die Katastrophenschutzpläne
basieren auf Szenarienbetrachtungen, welche teilweise
ursachenübergreifend zu erwarten sind. So sind beim Szenario eines
flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfall neben Naturereignissen,
technischen Ursachen auch Anschläge oder Straftaten wie beispielsweise
ein Hackerangriff als Ursache berücksichtigt.Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de