260069-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Housing First Drucksachenfolge 260069
Kerndaten
- Nummer
- 260069-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Medinghoven Hauptort
- Königswinterer Straße
- Pappelweg
- An der Josefshöhe
- Kaiser-Karl-Ring
- Mendelssohnstraße
- Herseler Straße
- Chemnitzer Weg
- Welckerstraße
- Engeltalstraße
- Siegburger Straße
- An der Burg Medinghoven
- Markt
- Am Helpert
- Budapester Straße
- Gotenstraße
- Röttgener Straße
- Clemensstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260069-04 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BBB-Anfrage: Housing First Drucksachenfolge 260069 Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 17.03.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 14.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele und welche städtischen Liegenschaften stehen dem Amt 50 für dieBedarfserfüllung zur Verfügung? Aktuell stehen Amt 50 76 Objekte für die Bedarfserfüllung zur Verfügung. Dies sind sowohl Sammelobjekte als auch Wohnungen. 2. Welche lt. Stellungnahme DS 260069-01 ST „einzelnen Objekte“ werden aus welchem Grunde nicht für die Bedarfserfüllung des Amt 50 „benötigt“ und zu welchem Zweck sind diese extern vermietet? Freie Wohnungen aus dem Bestand des Städtischen Gebäudemanagements werden – entsprechend dem Ziel einer möglichst dezentralen und integrations- fördernden Unterbringung – grundsätzlich dem Amt für Soziales und Wohnen zur Nutzung für die Unterbringung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen angeboten. Nach Kenntnis des Amtes für Soziales und Wohnen werden verfügbare und zur Unterbringung geeignete Wohnungen in der Regel für diesen Zweck genutzt. Die Wohnobjekte, die nicht durch Amt 50 belegt werden, werden im Allgemei- nen an Dritte vermietet. Gründe, warum diese Liegenschaften nicht durch Amt 50 belegt oder benötigt werden, sind beispielsweise langfristige Vermietungen, schlechte Bedingungen bei der Lage der Liegenschaften oder für Amt 50 schlecht nutzbare Zuschnitte der Liegenschaften. 3. Wie viele der gemäß Leerstandsliste 57 Immobilien eignen sich baulich und unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtung für eine Wohnnutzung? Dies sind derzeit 7 Liegenschaften. Nähere Ausführungen dazu finden Sie un- ter Pkt. 5. 4a. Welchen jeweiligen ursprünglichen Nutzungszweck haben die 11 der- zeit in welcher Weise en Detail zwischenbelegten Objekte? 1. St. Augustiner Str. 60 : Wohnung, Gebäude , erworben aufgrund Straßenraumneuaufteilung/ Beschleunigung der Linie 66, belegt durchSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Hauswächter (Hauswächterkonzept) 2. Königswinterer Str. 180: Wohngebäude, ca. 572 m², Verkauf zwecks Abrisses und Neubau da Sanierung/Umbau unwirtschaftlich. Zwischen- nutzung zur Unterbringung von Schutzsuchenden 3. St. Augustiner Str. 58: Wohnung, EG 55 m², 1.OG, 56 m², erworben aufgrund Straßenraumneuaufteilung/ Beschleunigung der Linie 66, Zwi- schennutzung zur Unterbringung von Schutzsuchenden 4. Pappelweg 79: ehemalige Kita, Gebäude, Sanierungsmaßnahmen er- forderlich, Standort als Kita soll erhalten bleiben > Sanierung oder Ab- riss und Neubau. Zwischennutzung zur Unterbringung von Schutzsu- chenden 5. An der Josefshöhe 1: ehemalige Dienstwohnung, ca. 102m², vorgese- hen für Schulerweiterung. Nutzungsänderung: Umbau zu Schulzwecken / Besprechungsräumen für die Schule St. Hedwig. Zwischennutzung ist realisiert: Lager 6. Kaiser-Karl-Ring 40: Gebäude, 1.+2.OG, Nutzungsänderung: Von Flüchtlingsunterkunft in Kita, Sanierungs- und Umbaubedarf > Umwand- lung in Kitaerweiterung, Zwischennutzung ist realisiert: Lager für Kita- Möbel und Unterbringung von Schutzsuchenden im 1.OG 7. Mendelssohnstr. 18: 90m² Wohnung innerhalb des Schulgebäudes, vorgesehen für Schulerweiterung/ OGS im Rahmen "Gute Schu- le" Nutzungsänderung: Umbau zu Schulzwecken/ OGS-Räumen für Andreasschule, Zwischennutzung durch Schule als Lager für Schulmö- bel. 8. Herseler Str. 3: Räume, ca. 150m², EG, vorgesehen für Schulerweite- rung, aktuell Zwischennutzung durch Heinrich-Hertz-Berufskolleg für schulische Zwecke 9. Chemnitzer Weg 2: ehemalige Dienstwohnung, 101m², Nutzungsände- rung: Herrichtung für schulische Nutzung, Zwischennutzung zur Unter- bringung von Schutzsuchenden 10. Welckerstr. 15: Bürogebäude, ca 189 m², Erwerb im Rahmen der Bo- denvorratspolitik zu Arrondierungszwecken, Planstudie Neustrukturie- rung WCCB und UN-Campus, Zwischennutzung durch Stadtsportbund 11. Engeltalstr. 4-6: Verwaltungsgebäude, 7.900m², Neugestaltung des Komplexes Engeltalstr. 4+6 wegen Brandschutzmängeln, Zwischennut- zung Engeltalstr. 4 durch Rhizom e.V. und Schülerruderverein, weitere Teilnutzung durch Schulkantine in Planung 4 b. Welche 3 weitere, zu welcher ursprünglichen Nutzung errichteten Ob- jekte sollen in Kürze an wen für welchen Zweck vermietet werden? 1. Siegburger Str. 42a: Wohnung 1, ca. 60m², Herrichtungsarbeiten been- det, nach Fertigstellung der Arbeiten Belegung durch Amt 50, alternativ Vermietung an Dritte. 2. Siegburger Str. 42a: Wohnung 2, ca. 60m², Herrichtungsarbeiten been- det, nach Fertigstellung der Arbeiten Belegung durch Amt 50, alternativ Vermietung an Dritte. 3. An der Burg Medinghoven 17: Wohnung, ca. 97m², Sanierung aufgrund faulenden Fachwerks ist erfolgt, nach erneutem Wasserschaden noch Restarbeiten erforderlich. Nach Fertigstellung Vermietung auf freiem Markt.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 5. Wo genau befinden sich die 7 weiteren kleinen Liegenschaften und mit welchem Kostenaufwand pro Quadratmeter Wohnfläche wären diese für eine Wohnnutzung herstellbar? Es gibt keine Liegenschaft auf der Liste, die kurzfristig zu Wohnzwecken um- nutzbar wäre. Das lassen teilweise die äußeren Umstände nicht zu (Änderung B- Plan, Zustand, teilweise gravierende Mängel). 1. Am Helpert 36 a: Wohngebäude "Haus Vogt", 5ZK3DB, 127,43m², Ge- bäude rechts des Ensembles (Alte Schule mit Schulhof) aus Kita und Vereinsgebäuden. Aufgrund schwerer Baumängel nicht bewohnbar, Ab- rutschgefahr, Umnutzung / Sanierung unwirtschaftlich, lt. B-Plan ist nur eine Nutzung Gemeinwohl zulässig. Eine solche Nutzung wird derzeit mit Vertretern des Ortszentrums geprüft. 2. Budapester Str. 21: Baudenkmal, 310,03m², Gebäude, Verkauf wird weiter verfolgt > Brandschutzmängel. 3. *Gotenstr. 7-9: Bürogebäude, ca. 830m², Kauf des Objekts urspr. als Sammelunterkunft. 4. Röttgener Str. 71: ehemaliges Jugendzentrum, ca. 285m², Gebäude, Verkauf/Umnutzung wg. Sanierungsbedarf: Eine Sanierung würde eine Entkernung des Gebäudes bedeuten. Der Aufwand wird als sehr hoch bzw. kostenintensiv eingeschätzt. 5. Clemensstraße 3: Wohnhaus, 198m², Gebäude unbewohnbar wg. Schimmelbefall: Niederlegung > Schulerweiterungsfläche für Arnold von Wied Schule 6. An der Burg Medinghoven 21: EFH, 70m², Brandschaden, keine Zu- stimmung zur Niederlegung seitens Denkmalschutzbehörde 7. Königswinterer Str. 610: Grundstück: ca. 3.140 m², Flächen der Gebäu- de derzeit noch nicht bekannt. Wohnhaus, Gärtnerei, Ladenlokal. Er- werb für Bebauung FFW, Ladenlokal und Wohngebäude für Zwischen- nutzung Lager Beethovenorchester vorgesehen. Für die Benennung von Kosten müssten Machbarkeitsstudien in Auftrag gege- ben werden. Teilweise sind die Objekte/ Liegenschaften zwischenzeitlich be- reits für anderweitige Nutzungen vorgesehen. Für die Liegenschaft Gotenstraße wird aktuell eine Strategie zur Reaktivierung erarbeitet. In diesem Rahmen wird durch eine Machbarkeitsstudie die Umnut- zung zu Wohnen geprüft. Dabei werden unter anderem auch die Kosten sowie die weiteren Verfahrensschritte für eine solche Umnutzung skizziert werden. Die Erkenntnisse bilden im Anschluss die Grundlage für die Abwägung ver- schiedener Szenarien im Sinne der Stadt Bundesstadt Bonn. 6. Auf welcher Grundlage schätzt die Stabsstelle strategische Unterneh- menssteuerung die beantragten gemeinsamen Aktivitäten als umsetzbar ein, obwohl das SGB in der DS 252856 (Prioritätenliste SGB) erklärt, neue Projekte könnten nur durch die Verschiebung bestehender Projekte oder eine Anpassung der Personalkapazitäten aufgenommen werden. Im Wesentlichen kommt es auf die Abwicklungs- und Realisierungsmodelle an. Bei einer Umsetzung durch Dritte ist die Aufnahme zusätzlicher Projekte vor- stellbar; eine Anpassung der Prioritätenliste muss jedoch dennoch erfolgen. 7. Da sich die Initiatoren von DS 260069 scheinbar nicht im Mindesten dieSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mühe gemacht haben, die finanziellen Folgen ihres Antrages abzuschät- zen, geschweige denn einen Deckungsvorschlag zu liefern, fragen wir: Wie soll nach Meinung der Stadtverwaltung, die mit DS 260069 beantragte Entwicklung von Gebäuden zu Wohnzwecken finanziell und in welcher maximalen Höhe unterlegt werden? Diese Frage kann erst nach Festlegung des Abwicklungs- und Realisierungs- modells beantwortet werden. 9. Ist es zutreffend, dass die VfG-Stiftung lt. eigener Website zum Zwecke der „Housing First“-Aktivitäten geeignete – auch sanierungsbedürftige – Räumlichkeiten zum Kauf sucht und daher eine Weitergabe der auf Kos- ten der Stadt sanierten Häuser im Wege der Vermietung keine Option dar- stellt? Hierzu kann die Verwaltung keine Aussage machen. 10. Ist der Oberbürgermeister der Auffassung, dass mögliche städtische Wohnobjekte exklusiv an den VfG-betreuten Personenkreis vergeben werden sollten und wenn ja, warum anderen Wohnungssuchenden mit Wohnsitz Bonn die Angebote vorenthalten werden sollen? Die Bundesstadt Bonn unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zur Schaffung und Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in Bonn beitragen. Städtische Wohnobjekte werden grundsätzlich nicht exklusiv für einzelne Pro- jekte oder Personengruppen vorgehalten. Die Nutzung erfolgt vielmehr im Rahmen der jeweiligen Bedarfe der Wohnraumversorgung sowie der Woh- nungslosenhilfe. Projekte wie „Housing First“, die durch Träger der Wohnungslosenhilfe, bei- spielsweise den Verein für Gefährdetenhilfe (VfG), umgesetzt werden, stellen dabei einen wichtigen Baustein dar, um besonders vulnerable wohnungslose Menschen dauerhaft in Wohnraum zu integrieren. Seitens des SGB werden freie Liegenschaften zuerst Amt 50 offeriert, dann in die freie Vermarktung (Veröffentlichung im General Anzeiger) gegeben. 11.) Plant der Oberbürgermeister im Falle einer von den Fragestellern nicht gewünschten Weitergabe von städtischen Gebäuden an die VfG eine vorbehaltliche Klausel, nach der der Wohnraum nicht an den vom VfG betreuten Personenkreis vergeben werden darf, der aus anderen Gemein- den nach Bonn zu finanziellen Lasten der Stadt zuziehen will? Siehe Antwort auf Frage 10. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de