260062-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Aufstellung eines Denkmals für Tierrechte in Bonn-Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 260062-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Poppelsdorf Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260062-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum Bürgerantrag: Antrag auf Aufstellung eines Denkmals für Tierrechte in Bonn- Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Unter Berücksichtigung der prekären Haushaltslage wird von der Entwicklung, Aufstellung und Unterhaltung zusätzlicher Denkmale im öffentlichen Stadtraum abgeraten. Die Kostenbelastung für die Stadt endet in der Regel nicht mit der Aufstellung des Denkmals, sondern Reinigung und Pflege (unter anderem aufgrund von Vandalismusschäden) ziehen erfahrungsgemäß hohe Aufwendungen nach sich. Grundsätzlich hat die Antragstellerin aber die Möglichkeit, auf private Initiative die Aufstellung des Denkmals auf städtischen Flächen zu beantragen. In diesem Fall müsste die Antragstellerin einen entsprechenden Sondernutzungsantrag an das Tiefbauamt richten. Sodann würde eine Prüfung aus tiefbautechnischer Sicht unter Einbeziehung des Stadtplanungsamtes im Zusammenhang mit der Stadtgestaltung erfolgen und, falls keine Hinderungsgründe vorliegen, die Genehmigung in Form eines kostenfreien Gestattungsvertrages zwischen der Antragstellerin und dem Tiefbauamt erteilt. Den Einbau müsste die Antragstellerin durch eine Fachfirma für Tiefbau auf eigene Kosten durchführen lassen. Nach dem Einbau würde eine Abnahme durch das Tiefbauamt erfolgen. Mit Erteilung der Erlaubnis ginge die Verkehrssicherung für die Stele im öffentlichen Raum auf die Antragstellerin über. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit wäre der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung durch die Antragstellerin erforderlich. Darüber hinaus steht es der Antragstellerin natürlich frei, sich bezüglich einer geeigneten Aufstellungsfläche an Privateigentümer zu wenden. Eine Prüfung geeigneter Standorte durch die Stadtverwaltung, wie von der Antragstellerin angeregt, ist nicht leistbar. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de