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260057-01 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag zur Änderung der Stellplatzablösesatzung Antrag zur Vorlage 260057

Nummer
260057-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 02.06.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 11.06.2026 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 260057 Änderung der Stellplatzablösesatzung

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Änderungsantrag
öffentlich
260057-01 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Jutta Acar
Johannes Schott
11.03.2026
BBB-Änderungsantrag zur Änderung der
Stellplatzablösesatzung
Antrag zur Vorlage 260057
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die
Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung - wird in der
folgenden Fassung beschlossen:
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die
Ablösung von Stellplatzpflichten - Stellplatzablösesatzung -
vom xx.xx.xxxx
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am xxxxx aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GV. NRW. S. 618) und der §§ 48, 89
Absatz 1 Nr. 4 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S.
421) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2023
(GV.NRW Nr. 31 vom 17.11.2023 S.1172) folgende Satzung beschlossen:
I
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Ablösung von Stellplatzpflichten –
Stellplatzablösesatzung – vom 25.April 2024 (Abl. S. 194) wird wie folgt
geändert:
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Festsetzung der Ablösebeträge
(1) StellplätzeSeite 1 von 2
Seite 2
Der je Stellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4
Landesbauordnung 2018 festgelegt auf
1. in der Gebietszone I 26.700 EUR
2. in der Gebietszone II 12.750 EUR
3. in der Gebietszone III 12.750 EUR
(2) Fahrradabstellplätze
Der je Fahrradabstellplatz zu zahlende Betrag wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 4
Landesbauordnung 2018 festgelegt auf
1. in der Gebietszone I 3.000 EUR
2. in der Gebietszone II 1.350 EUR
3. in der Gebietszone III 1.350 EUR
II
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Begründung
Der im interkommunalen Vergleich für die Stellplatzablöse besonders niedrig
angesetzte Bonner Kostendeckungsgrad von gerade einmal 40% wird mit dem
Vorschlag der Antragsteller auf 60% angepasst. Damit wird das in anderen
Großstädten NRWs übliche Niveau erreicht und zugleich u.a. ein höherer
Beitrag für die Herstellung zusätzlicher, die Instandhaltung/Instandsetzung oder
die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen geleistet.
Ferner kann mit dem vereinnahmten Geld der Bau und die Errichtung von
innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie die Schaffung von öffentlichen
Fahrradabstellplätzen gefördert werden, die die Stadt wegen ihrer prekären
Finanzlage andernfalls nicht finanzieren könnte.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de