260056 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27
Kerndaten
- Nummer
- 260056
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Holzlar
- Heiderhof
- Brüser Berg
- Buschdorf
- Tannenbusch
- Bonn
- Beuel
- Hardtberg
- Kottenforst
- Medinghoven
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 260056 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27 Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2026/27 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 178 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr.1410479). 3. Die Zügigkeit der GGS Gotenschule wird ab dem Schuljahr 2026/27 von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit erhöht. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren. Begründung - SIEHE ANLAGE - Anlage/n 1 260056 Anlage_Festlegung_Eingangsklassen_2026-27 (öffentlich)Seite 1 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 1 Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grund- schulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2026/27 Begründung zur DS-Nr.: 260056 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Ein- gangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begren- zungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berück- sichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsände- rungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Be- trachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS- Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der An- zahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2026/27 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklas- sen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommu- nalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen- Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschul- standorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2026/27 lagen zum Stichtag (02.12.2025) 2.898 Anmel- dungen vor. Zusätzlich wurden 1.212 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischteSeite 2 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 2 Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 107 Kinder berücksichtigt, die sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.217, womit sich für das Schuljahr 2026/27 eine kommunale Klas- senrichtzahl von 1822 ergibt. Das heißt konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 182 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbil- dungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine wei- tere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Pla- nungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beu- el Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen in Beuel Mitte-Nord 251 neue An- meldungen vor, davon 226 von wohnsitznahen Kindern. 14 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang nicht angemeldet. 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bil- denden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.217. 4.217 geteilt durch 23 entspricht 183,35. 183,35 abgerundet und um eins vermindert ergibt 182. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2026/27 beträgt also 182.Seite 3 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 3 Es werden 11 Eingangsklassen gebildet, in die bis zu 299 Kinder aufge- nommen werden können. Der Platzbedarf für 265 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da- mit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-NordSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule GGS 3 3 nein 81 0 75 75 72 Nein Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 57 57 54 Nein Paul-Gerhardt-Schule GGS 3 3 nein 81 0 67 67 52 Nein GESAMT 11 11 299 0 251 251 226 (Anmerkung: 14 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 315 neue Anmeldungen vor, davon 255 von wohnsitznahen Kindern. 8 Kinder aus dem Schulbezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 378 Kinder aufgenom- men werden können. Der Platzbedarf für 323 wohnsitznahe und wohnsitz- ferne Kinder kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-OstSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgang s- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Ennertschule GGS 3 3 nein 81 0 55 55 52 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 2 nein 56 0 50 50 41 Nein Holzlar KGS 3 3 nein 81 0 73 73 70 Nein Marktschule GGS 4 4 nein 104 0 92 92 65 Nein Om Berg GGS 3 2 nein 56 0 45 45 27 Nein GESAMT 16 14 378 0 315 315 255 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Ennertschule Die dreizügige GGS Ennertschule kann bis zu 81 Kinder in drei Zügen aufnehmen. Es liegen 52 wohnortnahe und 3 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von drei Eingangsklassen ist zur Bedarfsdeckung auch der bisher nicht angemeldeten Kinder im Schulbezugsraum interessengerecht. GGS Gottfried-Kinkel-Schule An der dreizügigen GGS Gottfried-Kinkel-Schule liegen 41 woh- nortnahe und 9 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung vonSeite 4 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 4 zwei Eingangsklassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der reduzierten Nachfrage interessengerecht. GGS Om Berg An der dreizügigen GGS Om Berg liegen 27 wohnortnahe und 18 wohnortferne Anmeldungen vor. Die Bildung von zwei Eingangs- klassen zum Schuljahr 2026/27 ist angesichts der reduzierten Nachfrage interessengerecht 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 396 neue Anmeldungen vor, davon 328 von wohnsitznahen Kindern. 144 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen, 15 Kinder aus dem Schul- bezugsraum wurden bislang noch nicht angemeldet. 23 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte bis zu 611 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für 555 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum gedeckt werden. Der Anmeldeüberhang der EGS Bodelschwingh-Schule kann durch freie Ka- pazitäten an Schulen im Schulbezugsraum kompensiert werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum bis auf die KGS Beethovenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (16 Klas- sen plus 1 Klasse an der Beethovenschule plus 6 Klassen mit Jahrgangs- mischung an der Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg NordSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule KGS 2 3 nein 81 0 63 63 44 Nein Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 89 89 88 Ja Burgschule KGS 2 2 nein 56 0 54 54 50 Nein Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 39 Nein Gotenschule GGS 3 3 nein 81 0 57 57 46 Nein Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 144 48 192 31 Nein Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 38 38 30 Nein GESAMT 16 23 611 144 396 540 328 (Anmerkung: 15 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: EGS Bodelschwingh-Schule An der dreizügigen Grundschule können 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 88 wohnsitznahen Kindern vor. Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge können durch freieSeite 5 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 5 Platzkapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der der KGS Servatiusschule, aufgefangen werden. GGS Gotenschule Wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, werden an der Gotenschule insbesondere auch nach Fertigstellung des Er- weiterungsneubaus drei Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapa- zität von 81 Kindern gebildet. Alle 57 wohnsitzfernen und wohn- sitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Freie Kapazi- täten können für Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum genutzt werden. Die Schule wird zudem von einer Zwei- in eine Dreizü- gigkeit überführt, da die entsprechenden Baumaßnahmen (insbe- sondere Fertigstellung und Bezug des Ersatzneubaus) abgeschlos- sen sind. Siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 3. sowie DS.Nr. 222433 und DS.Nr. 1610614EB18. Nachlaufend erfolgen noch ergänzende Anpassungen im Bestand. GGS Paul-Klee-Schule An der zweizügigen Grundschule können zum kommenden Schuljahr 56 Kinder in acht jahrgangsgemischten Eingangsklassen aufgenommen werden (Aufnah- mekapazität 200 Kinder – 144 Kinder, die durch die Jahrgangsmi- schung in den Eingangsklassen verbleiben = 56 freie Schulplät- ze). Die Anmeldungen der wohnortnahen und wohnortfernen Kinder können alle berücksichtigt werden. KGS Servatiusschule Die zweizügige Schule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 38 Kindern vor. Freie Plätze dienen zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum. KGS Beethovenschule Die KGS Beethovenschule wird grundsätzlich als zweizügige Grundschule geführt. Aufgrund der vorhandenen Raumressourcen kann die Schule allerdings zwei Klassen mehr (10 Klassen) be- schulen. Drei 4. Klassen verlassen die Schule zum Schuljahres- ende 2025/2026, sodass in der Konsequenz drei Eingangsklassen gebildet werden können. 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 253 neue Anmeldungen vor, davon 213 von wohnsitznahen Kindern. 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd wurden bislang noch nicht angemeldet. Es werden 13 Eingangsklassen gebildet, in die bei Anwendung der Klas- senfrequenzrichtwerte bis zu 355 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf für insgesamt 274 wohnortnahen und wohnortfernen Kinder kann gedeckt werden.Seite 6 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 6 Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg SüdSchulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Am Domhof KGS 3 3 nein 81 0 66 66 55 Nein Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 35 35 26 Nein Heiderhof GGS 3 3 nein 81 0 64 64 58 Nein Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 41 41 39 Nein Robert-Koch-Schule GGS 3 3 nein 81 0 47 47 35 Nein GESAMT 13 13 355 0 253 253 213 (Anmerkung: 21 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insge- samt liegen 47 Anmeldungen vor, davon von 35 wohnortnahen Kin- dern. Die Einrichtung einer 3. Eingangsklasse ist interessenge- recht, da damit die nicht abgegebenen Anmeldungen in Bad Godes- berg Süd (insgesamt 21) ausgeglichen werden können. 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 305 neue Anmeldungen vor, davon 267 von wohnsitznahen Kindern. 140 Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 9 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 18 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte 472 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf kann damit im Schulbezugsraum für insgesamt 314 woh- nortnahe und wohnortferne Kinder unter Berücksichtigung der 140 in Eingangsklassen verbleibenden Kinder vollständig gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der KGS Schlossbachschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 6 Klas- sen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule = 18 Eingangsklassen).Seite 7 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 7 Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/KottenforstSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg GGS 2 2 nein 56 0 50 50 45 Nein Engelsbachschule KGS 2 8 ja 200 140 54 194 43 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 39 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 38 Nein Schlossbachschule KGS 3 4 nein 104 0 106 106 102 Nein GESAMT 11 18 472 140 305 445 267 (Anmerkung: 9 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung über alle vier Jahrgänge. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 8 Klassen. Für das kommende Schuljahr sind wie im Vorjahr 54 Neuanmeldungen zu verzeichnen, davon 43 von wohnsitznahen Kindern. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Zum kommenden Schuljahr verbleiben 140 Schüler*innen in den 8 jahrgangsgemischten Klassen. Die Schule kann demnach bis zu 60 neue Schüler*innen und somit alle 54 angemeldeten wohnsitz- nahen und wohnsitzfernen Kinder aufnehmen. KGS Schlossbachschule An der grundsätzlich dreizügig geführten Grundschule liegen aktuell 106 Neuanmeldungen, davon 102 Anmeldungen wohn- sitznaher Kinder, vor. 2 wohnortferne Kinder können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität aufgenommen werden. Die beiden weitern überzähligen wohnortfernen Anmeldungen können durch freie Kapazitäten anderer Schulen im Schulbezugsraum kompensiert wer- den. Derzeit werden 17 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird fünf Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2026/27 räumlich im Bestand abgebildet werden. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in BezugSeite 8 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 8 genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand die Zahl 81 (ent- spricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden könnte, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht von einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann (siehe auch DS 210837 Mitteilungsvorlage Fortschreibung Schulentwicklungsplan Grundschulen). 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 206 neue Anmeldungen vor, davon 184 von woh- nortnahen Kindern. 5 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 9 Eingangsklassen werden gebildet, in die 249 Kinder aufgenommen wer- den können. Im Schulbezugsraum stehen damit ausreichend Plätze zur Verfügung. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg WestSchulnam e Schular t Festg. Zügigkei t Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischun g Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächlich e Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklasse n/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule KGS 2 2 nein 56 0 60 60 45 Nein Ludwig-Richter-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 48 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 44 44 43 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 50 50 48 Nein GESAMT 9 9 249 0 206 206 184 (Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Laurentiusschule An der Laurentiusschule werden entsprechend der grundsätzlichen Zweizügigkeit zum Schuljahr 2026/27 zwei Eingangsklassen gebil- det. Die Schule kann demnach bis zu 56 neue Schüler*innen und so- mit alle 45 angemeldeten wohnsitznahen Kinder aufnehmen. Anmelde- überhänge wohnortferner sowie auswärtiger Kinder können durch freie Kapazitäten im Schulbezugsraum, insbesondere an der Rochus- schule, aufgefangen werden. KGS Rochusschule An der KGS Rochusschule konnte der Erweiterungsbau zum Schuljahr 2025/2026 in Betrieb genommen werden (vgl. Drs. 210178). Damit steht der Schule und OGS nun deutlich mehr Raum zur Verfügung. Die Bildung von 3 Eingangsklassen kann Anmeldeüberhänge, insbe-Seite 9 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 9 sondere der Laurentiusschule oder benachbarter Schulbezugsräume kompensieren und ist daher interessengerecht. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 308 Anmeldungen vor, davon 243 von wohnortnahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die 372 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Platzbedarf für 319 Kinder kann damit im Schulbezugs- raum gedeckt werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festge- legt. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn NordSchulnam e Schular t Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule KGS 4 4 nein 104 0 86 86 82 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 40 40 30 Nein Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 56 56 47 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 37 37 28 Nein Am Apfelgarten (ehem. Peter-Klein)*GGS 3 3 nein 81 0 89 89 56 Nein GESAMT 14 14 378 0 308 308 243 (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Am Apfelgarten Die GGS Am Apfelgarten wurde zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Bezug des so geplanten Neubaus Anfang des Jahres 2025 jährlich bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde unter Berücksichtigung der provisorischen Räume in Containerbauweise seit dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Der Grund für die Be- grenzung der Klassengröße durch provisorische und begrenzte Raum- programm ist nach Bezug des Neubaus entfallen und wird somit nicht länger aufrechterhalten. Zum Schuljahr 2026/27 wurden bisher 89 Kinder angemeldet, davon 56 wohnortnahe. Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder können im Schulbezugsraum, insbesondere an der KGS Buschdorf, GGS Jahnschu- le oder der KGS Bernhardschule aufgenommen werden. GGS Jahnschule An der dreizügigen Schule können 81 Kinder in drei Eingangsklas- sen aufgenommen werden. Bislang wurden 56 Kinder angemeldet, da- von 47 wohnsitznahe. Freie Kapazitäten können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, die durch die bisherSeite 10 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 10 noch nicht angemeldeten Kinder entstehen könnten, genutzt werden. Die Bildung von 3 Eingangsklassen ist daher interessengerecht. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 137 neue Anmeldungen vor, davon 130 von wohnsitznahen Kindern. 11 Kinder im Schulbezugsraum sind bis- lang noch nicht angemeldet worden. 326 Kinder verbleiben in den be- reits gebildeten Eingangsklassen. 22 Eingangsklassen werden gebildet, in die 550 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Bedarf von 474 wohnsitznahen und wohnsitzfernen Plät- zen kann damit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-Schule sowie der EGS Elsa- Brändström-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum TannenbuschSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm eldung en für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule GGS 4 15 ja 375 250 54 304 48 Nein Elsa-Brändström-Schule EGS 2 5 ja 125 76 29 105 29 Nein Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 54 54 53 Ja GESAMT 8 22 550 326 137 463 130 (Anmerkung: 11 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 54 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch 250 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 375 und die Zahl der Eingangsklassen auf 15 festgelegt. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldeüberhängen im Schulbezugsraum, insbesondere der Paulus- schule genutzt werden. EGS Elsa-Brändström-Schule An der zweizügigen Schule ist die Klassenfrequenz auf 25 Kinder festgelegt und die Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2022/23 jahr- gangsübergreifend organisiert sind. Die Schule kann damit in fünf jahrgangsgemischten Eingangsklassen 125 Kinder aufnehmen. Bislang wurden 29 wohnortnahe Kinder angemeldet. Daneben sind 76 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Damit können im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität alle wohnsitznahen und wohnortfernen Kinder aufgenommen werden.Seite 11 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 11 Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 53 wohnsitznahen und 1 wohnsitzfernen Kind vor. Anmeldüberhänge können z.B. an der GGS Carl-Schurz-Schule aufge- nommen werden. Für die EGS Elsa-Brändström-Schule sowie die KGS Paulusschule wird ein Erweiterungsneubau errichtet werden, um insbesondere die durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz resultierenden zusätzlichen Bedarfe decken zu können. 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 157 neue Anmeldungen vor, davon 130 von wohnsitznahen Kindern. 198 Kinder verbleiben in den Eingangs- klassen. 4 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemel- det worden. 14 Eingangsklassen werden gebildet, in die bei Anwendung der Klassen- frequenzrichtwerte bis zu 354 Kinder aufgenommen werden können. Der Platzbedarf im Schulbezugsraum kann damit nur für wohnsitznahe Kinder gedeckt werden. Wohnsitzferne Anmeldungen sind durch freie Ka- pazitäten an Schulen angrenzender Schulbezugsräume zu kompensieren. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vor- gegebenen Zügigkeit festgelegt (2 plus 8 aufgrund der Jahrgangsmi- schung an der Kettelerschule, plus 4 Eingangsklassen an der Matthias- Claudius-schule = 14 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn WestSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule GGS 2 10 ja 250 198 55 253 50 Nein Matthias-Claudius-Schule GGS 4 4 nein 104 0 102 102 80 Nein GESAMT 6 14 354 198 157 355 130 (Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige GrundschuleSeite 12 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 12 mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 55 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 198 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2026/27 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wurde durch die Errichtung eines Interims- baus auf 250 und die Gesamtzahl der Klassen auf 10 festgelegt. Die vorliegenden 50 wohnsitznahen An- meldungen können an der Kettelerschule vollständig aufgenommen werden. Anmeldeüberhänge wohnsitzferner Kinder können durch die GGS Matthias-Claudius-Schule und in angrenzenden Schulbezugsräu- men aufgefangen werden. Perspektivisch soll die Zügigkeit der Kettelerschule durch die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf drei Züge festgelegt und die Aufnahmekapazität somit auf 12 Klassen erhöht werden (s. DS.- Nr. 220685). 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 246 neue Anmeldungen vor, davon 183 von woh- nortnahen Kindern und 63 von wohnortfernen Kindern. 141 bereits einge- schulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 1 Kind im Schulbe- zugsraum Innenstadt ist bislang noch nicht angemeldet worden. 16 Eingangsklassen werden gebildet, in die bis zu 416 Kinder aufgenom- men werden können. Der Platzbedarf für 388 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann im Schulbezugsraum mit den vorhandenen Platzkapazitäten gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum InnenstadtSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule KGS 4 4 nein 104 0 80 80 72 Nein Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 57 57 49 Nein Münsterschule GGS 2 8 ja 200 141 59 200 40 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 22 Nein GESAMT 10 16 416 141 246 387 183 (Anmerkung: 1 Kind im Schulbezugsraum Innenstadt ist bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: GGS Michaelschule Die zweizügige Michaelschule kann 56 Kinder aufnehmen. Alle 49 wohnsitznahen Anmeldungen können aufgenommen werden. Der Anmelde- überhang von 1 wohnortfernen Anmeldung kann durch freie Kapazitä- ten im Schulbezugsraum, insbesondere an Marien-/Nordschule oder im angrenzenden Schulbezugsraum kompensiert werden.Seite 13 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 13 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 324 neue Anmeldungen vor, davon 253 von wohnsitznahen Kindern. 263 bereits eingeschulte Kinder verbleiben in den Eingangsklassen. 8 Kinder im Schulbezugsraum sind bislang noch nicht angemeldet worden. 24 Eingangsklassen werden gebildet, in die 628 Kinder aufgenommen wer- den können. Der Platzbedarf für 595 wohnsitznahe und wohnsitzferne Kinder kann da- mit im Schulbezugsraum gedeckt werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule und der Nikolausschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 9 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, plus 2 durch Jahrgangsmischung an der Nikolausschule = 24 Eingangsklassen). Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn SüdSchulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahrgangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche Anm el- dungen für 2026/27 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 61 61 56 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 45 45 35 Nein Montessorischule GGS 3 12 ja 300 210 67 277 44 Nein Nikolausschule KGS 2 4 ja 104 53 68 121 57 Ja Till-Eulenspiegel-Schule GGS 2 2 nein 56 0 50 50 44 Nein Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 33 33 17 Nein GESAMT 13 24 628 263 324 587 253 (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 02.12.2025). Erläuterung: KGS Clemens-August-Schule Die zweizügige Clemens-August-Schule kann 56 Kinder und damit alle wohnsitznahen Anmeldungen aufnehmen. Überzählige wohnsitz- ferne Anmeldungen können durch freie Kapazitäten im Schulbe- zugsraum, insbesondere an der GGS Till-Eulenspiegel-Schule kom- pensiert werden. GGS Montessorischule Die dreizügige Schule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4 bietet in 12 Eingangsklassen Platz für 300 Kinder. Bislang wurden 67 Kinder angemeldet, davon 44 wohnortnahe. Mit den 210 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle neu angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Freie Plätze können zur Kompensation von Anmeldüberhängen im Einzugsbereich genutzt werden. KGS NikolausschuleSeite 14 von 15 Amt 40 Anlage zur DS-Nr.: 260056 14 Die zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 53 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kön- nen nicht alle der 57 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. Der Anmeldeüberhang von 16 wohnsitznahen und wohnsitzfernen An- meldungen kann im Schulbezugsraum, insbesondere durch die GGS Erich-Kästner-Schule und GGS Till-Eulenspiegel-Schule aufgefan- gen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die zweizügige Grundschule bildet seit dem Schuljahr 2025/26 Eingangsklassen ohne Jahrgangsmischung. Die Zahl der Eingangs- klassen reduziert sich daher von 4 auf 2, in die bis zu 56 Kin- der aufgenommen werden können. Zum Schuljahr 2026/27 liegen 50 Anmeldungen vor, die alle berücksichtigt werden können. Die GGS Waldschule ist eine zweizügige Grundschule ohne Jahr- gangsmischung, in die 56 Kinder aufgenommen werden können. Die vorliegenden 33 Anmeldungen wohnsitzferner und wohnsitznaher Kinder können alle aufgenommen werden. Freie Kapazitäten können für Anmeldeüberhänge, insbesondere an KGS Nikolausschule und KGS Clemens-August-Schule, genutzt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Festlegung der Eingangsklassen nicht eine grundsätzliche Veränderung der bislang festgelegten Zügigkeit präjudiziert.Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de