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260050 · Beschlussvorlage

Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Nummer
260050
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260050
Der Oberbürgermeister
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von vier Mitgliedern für die
Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur
Förderung der Arbeit von
Migrantenselbstorganisationen (MSO),
interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn
durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
18.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bildet eine aus
vier Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe entschei-
det auf Grundlage der im Stadtrat am 04.02.2015 beschlossenen „Rah-
menbedingungen für die Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt
Bonn zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen
(MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen“ durch den Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration über die in der Geschäftsstelle des
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration eingegangenen
Anträge.
2. Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In-
tegration bzw. im Verhinderungsfall ihr/ihre Vertreter/in leitet die Arbeits-
gruppe.
3. Als weitere drei Mitglieder benennt der Ausschuss für Chancengerech-
tigkeit und Integration aus seiner Mitte:
I. Ordentlich___________________________
Stellvertretend________________________Seite 1 von 2
Seite 2
II. Ordentlich______________________________
Stellvertretend___________________________
III. Ordentlich______________________________
Stellvertretend___________________________
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn weist dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration der Stadt Bonn auf Grundlage des § 27 Gemeindeordnung NRW
jährlich 10.000 € zur eigenständigen Zuschussvergabe an Migrantenselbstor-
ganisationen, interkulturelle Gruppen und Initiativen zu.
Der Rat der Stadt Bonn hat die „Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zu-
wendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migranten-
selbstorganisationen, interkulturellen Gruppen und Initiativen“ in seiner Sitzung
am 04.02.2015 beschlossen.
Demnach benennt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
eine aus vier Personen bestehende Arbeitsgruppe. Zu ihr gehören die Vorsit-
zende / der Vorsitzende (bzw. deren / dessen Vertreter*innen). Die Arbeits-
gruppe prüft die Anträge auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen und
entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse. Die Geschäftsführerin/der Ge-
schäftsführer des Integrationsrates bereitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe
vor, nimmt daran (nicht-stimmberechtigt) teil und wickelt
die Zuschussvergabe formal ab.
Einmal jährlich erhalten der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrati-
on, der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren
und der Rat eine Aufstellung über die Vergabe der Mittel.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de