260050 · Beschlussvorlage
Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Kerndaten
- Nummer
- 260050
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 260050 Der Oberbürgermeister Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Benennung von vier Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Vergabe von Zuschüssen zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen in Bonn durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bildet eine aus vier Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe entschei- det auf Grundlage der im Stadtrat am 04.02.2015 beschlossenen „Rah- menbedingungen für die Vergabe von Zuwendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen (MSO), interkulturellen Gruppen und Initiativen“ durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration über die in der Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration eingegangenen Anträge. 2. Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In- tegration bzw. im Verhinderungsfall ihr/ihre Vertreter/in leitet die Arbeits- gruppe. 3. Als weitere drei Mitglieder benennt der Ausschuss für Chancengerech- tigkeit und Integration aus seiner Mitte: I. Ordentlich___________________________ Stellvertretend________________________Seite 1 von 2 Seite 2 II. Ordentlich______________________________ Stellvertretend___________________________ III. Ordentlich______________________________ Stellvertretend___________________________ Begründung Der Rat der Stadt Bonn weist dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bonn auf Grundlage des § 27 Gemeindeordnung NRW jährlich 10.000 € zur eigenständigen Zuschussvergabe an Migrantenselbstor- ganisationen, interkulturelle Gruppen und Initiativen zu. Der Rat der Stadt Bonn hat die „Rahmenbedingungen für die Vergabe von Zu- wendungen der Bundesstadt Bonn zur Förderung der Arbeit von Migranten- selbstorganisationen, interkulturellen Gruppen und Initiativen“ in seiner Sitzung am 04.02.2015 beschlossen. Demnach benennt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration eine aus vier Personen bestehende Arbeitsgruppe. Zu ihr gehören die Vorsit- zende / der Vorsitzende (bzw. deren / dessen Vertreter*innen). Die Arbeits- gruppe prüft die Anträge auf der Grundlage der o.g. Rahmenbedingungen und entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse. Die Geschäftsführerin/der Ge- schäftsführer des Integrationsrates bereitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe vor, nimmt daran (nicht-stimmberechtigt) teil und wickelt die Zuschussvergabe formal ab. Einmal jährlich erhalten der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrati- on, der Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren und der Rat eine Aufstellung über die Vergabe der Mittel. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de