260049 · Beschlussvorlage
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Kerndaten
- Nummer
- 260049
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260049 Der Oberbürgermeister Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerech- tigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn wird/werden __________________ in dieser Reihenfolge gewählt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerech- tigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Sollte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mehrere Stell- vertreter/innen wählen, ist es für die Übernahme des Vorsitzes im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration im Verhinderungsfalle des/der Vorsit- zenden notwendig, die Reihenfolge festzulegen. Hinweis zum Wahlverfahren: Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wor- den ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälf- te der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbe- rinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt. Wenn ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Chancenge- rechtigkeit und Integration verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthal- tungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de