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260049 · Beschlussvorlage

Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

Nummer
260049
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
260049
Der Oberbürgermeister
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Chancengerechtigkeit und
Integration
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
18.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerech-
tigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn
wird/werden __________________ in dieser Reihenfolge gewählt.
Begründung
Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerech-
tigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende
Vorsitzende.
Sollte der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration mehrere Stell-
vertreter/innen wählen, ist es für die Übernahme des Vorsitzes im Ausschuss
für Chancengerechtigkeit und Integration im Verhinderungsfalle des/der Vorsit-
zenden notwendig, die Reihenfolge festzulegen.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt
Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als
gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben wor-
den ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälf-
te der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbe-
rinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen-
gleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet
ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt.
Wenn ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Chancenge-
rechtigkeit und Integration verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthal-
tungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit,
nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de