260048 · Beschlussvorlage
Wahl des/der Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 260048
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.637 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 260048 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Wahl des/der Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 18.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur/Zum Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra- tion wird ______________________ gewählt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 1 GO NRW wählt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n und eine oder mehrere Stellvertretungen. Hinweis zum Wahlverfahren: Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de