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260042-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Interfraktioneller Antrag: Initiative für mehr Sicherheit - Dunkelstellen in Bad Godesberg beseitigen

Nummer
260042-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Löbestraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Koblenzer Straße Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Mainzer Straße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260042 Interfraktioneller Antrag: Initiative für mehr Sicherheit - Dunkelstellen in Bad Godesberg beseitigen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260042-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Interfraktioneller Antrag: Initiative für mehr
Sicherheit - Dunkelstellen in Bad Godesberg
beseitigen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Abstimmung mit der Bonn-Netz GmbH kann Folgendes mitgeteilt werden:
• Fußläufig gelangt man vom Godesberger Bahnhof zur Haltestelle
Stadthalle entlang der Löbestraße und der Koblenzer Straße auf gut
ausgeleuchteten Wegen. Sämtliche Anlagen an dieser Wegeverbindung
sind von 2019 oder jünger, in moderner LED-Technik mit
Beleuchtungsstärke entsprechend DIN 13201 ausgelegt.
In 2019/2020 wurde eine zusätzliche Leuchte im Bereich der
Fußgängerbrücke errichtet. Hinsichtlich der Kriminalprävention ist die
Beleuchtungsklasse der Koblenzer Straße entlang des Kurparkes
deutlich über der grundsätzlich erforderlichen Stärke gewählt, so wurden
in 2019 Seilleuchten auf der Koblenzer Straße in Höhe des Kurparks
erneuert und ergänzt
• In 2015 wurde die Beleuchtungsanlage im Kurpark flächendeckend
erneuert, auf energieeffiziente LED-Technik umgerüstet und das
Lichtniveau deutlich angehoben. Hierdurch konnten die damaligen
Bürgerbedenken aufgefangen und das Sicherheitsempfinden sehr gut
erhöht werden. Im Kurpark ist aus Naturschutzgründen keine
Ergänzung der Beleuchtung oder Erhöhung der Beleuchtungsstärke der
teilweise ausgeleuchteten Wege möglich. Die dunklen Räume im
Stadtgebiet in Parkanlagen sind als nächtliche Rückzugsorte für die
Fauna vorbehalten. Fußgänger*innen müssen hier ggf. kleinere
Umwege auf ausreichend beleuchteten Wegen entlang der Straßen
benutzen.
• Die Randbereiche der Park und Ride-Anlage an der Rigal´schen Wiese
sind vollständig und angemessen beleuchtet, sodass die Nutzer*innen
den Parkplatz von allen Seiten erreichen können. Im Bereich des
Spielplatzes wurde hier eine Störung festgestellt. Die kurzfristige
Behebung folgt.
• Der Mehlemer Bahnhof ist sowohl von der Mainzer Straße, wie auch
aus der Richtung Lannesdorf über angemessen beleuchtete Wege zu
erreichen. Aus Richtung Lannesdorf wurden hier erst kürzlich im Zuge
der Errichtung der Fahrradparkanlage an der Rampe der UnterführungSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
noch zwei zusätzliche Leuchten ergänzt. Ein Mangel an Beleuchtung
auf den Zuwegungen zum Bahnhof ist insofern nicht erkennbar. Für den
Mehlemer Bahnhof selbst lässt sich rückmelden, dass die Zuständigkeit
rund um das Bahnhofsgelände (Parkplatz, Gastronomie, Bahnhof und
Gleisbereich) und die Zuwegungen größtenteils in die Zuständigkeit der
Deutschen Bahn fallen. Insofern haben sowohl die Stadt Bonn als auch
die Bonn-Netz nur geringe bis keine Unterstützungsmöglichkeiten. Vor
dem Hintergrund wäre eine genauere Angabe der „Dunkelstellen“
erforderlich.
• Bei Erneuerung oder Instandsetzung von Straßenbeleuchtungsanlagen
kommt ausschließlich LED-Lichterzeugungstechnologie zum Einsatz
abgestimmt auf Umweltbelange und wirtschaftliche
Steuerungstechnologie, um die im Straßenraum erforderliche urbane
Beleuchtung für Mensch und Umwelt angemessen zu gestalten.
Insgesamt wird darüber hinaus auch darauf hingewiesen, dass das subjektive
Sicherheitsempfinden sicherlich einen maßgeblichen Grund zur Bewertung der
Beleuchtungssituation darstellt, gleichzeitig sich die Straßenbeleuchtung aber
einem immer größer werdenden Spagat zwischen Angstraumvermeidung,
Arten- und Umweltschutz, (Parks stellen im urbanen Raum eine
Rückzugsmöglichkeit für viele Tiere und Insekten dar), Denkmalschutz,
Energieeffizienz, Lichtverschmutzung, Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit
(ohne Priorisierung alphabetisch sortiert) gegenübersieht. Gerade in und um
Parkanlagen kann es natürlich aufgrund des Pflanzenwuchses zu
Verschattungen kommen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de