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260028-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-Müldorf

Nummer
260028-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.06.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260028 Bürgerantrag: Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-Müldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260028-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung begrüßt die Initiative der Vilicher Bürger. Der heutige Dorfplatz
befindet sich in einem verkehrssicheren, aber unattraktiven Zustand. Auch aus
städtebaulicher Sicht würde eine Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-
Müldorf, mit einer attraktiveren Gestaltung des Freiraumes und Schaffung von
mehr Aufenthaltsqualitäten, die Akzeptanz und Attraktivität stärken.
Aufgrund einer Vielzahl von Projekten ist eine Planung und Umsetzung der
Maßnahme jedoch erst im Doppelhaushalt 2029/2030 möglich. Nach einem
Umbau würde die Fläche entsprechend umgewidmet.
Die Verwaltung möchte den Antragstellenden bis zur baulichen Umsetzung
eine temporäre Zwischenlösung durch mobile Begrünungselemente anbieten.
Hierzu erfolgt nach Beschlussfassung und in Abhängigkeit der Verfügbarkeit
und Freigabe von Haushaltsmitteln zur Finanzierung von
Klimaanpassungsmaßnahmen eine direkte Abstimmung der Verwaltung mit
dem Bürgerverein insbesondere bezüglich einer Regelung für die Pflege der
Elemente durch den Bürgerverein. Nach dem Ende der Nutzung auf diesem
Quartiersplatz werden die Begrünungselemente an weiteren, geeigneten Orten
im Stadtgebiet aufgestellt werden, die noch zu definieren sind.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung auch die
Umsetzung einer temporären Zwischenlösung nicht prioritär ist.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de