260028-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 260028-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Vilich-Müldorf Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260028-02 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung begrüßt die Initiative der Vilicher Bürger. Der heutige Dorfplatz befindet sich in einem verkehrssicheren, aber unattraktiven Zustand. Auch aus städtebaulicher Sicht würde eine Umgestaltung des Dorfplatzes in Vilich- Müldorf, mit einer attraktiveren Gestaltung des Freiraumes und Schaffung von mehr Aufenthaltsqualitäten, die Akzeptanz und Attraktivität stärken. Aufgrund einer Vielzahl von Projekten ist eine Planung und Umsetzung der Maßnahme jedoch erst im Doppelhaushalt 2029/2030 möglich. Nach einem Umbau würde die Fläche entsprechend umgewidmet. Die Verwaltung möchte den Antragstellenden bis zur baulichen Umsetzung eine temporäre Zwischenlösung durch mobile Begrünungselemente anbieten. Hierzu erfolgt nach Beschlussfassung und in Abhängigkeit der Verfügbarkeit und Freigabe von Haushaltsmitteln zur Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen eine direkte Abstimmung der Verwaltung mit dem Bürgerverein insbesondere bezüglich einer Regelung für die Pflege der Elemente durch den Bürgerverein. Nach dem Ende der Nutzung auf diesem Quartiersplatz werden die Begrünungselemente an weiteren, geeigneten Orten im Stadtgebiet aufgestellt werden, die noch zu definieren sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Beschlussfassung auch die Umsetzung einer temporären Zwischenlösung nicht prioritär ist. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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