260027-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Hundefreilaufflächen hier: Rückmeldung zur Maßgabe aus der BV Hardtberg vom 03.03.2026
Kerndaten
- Nummer
- 260027-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Brüser Berg Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260027-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Hundefreilaufflächen hier: Rückmeldung zur Maßgabe aus der BV Hardtberg vom 03.03.2026 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 05.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Wie in der Stellungnahme DS 230509-01 ST geschrieben, wurden die Standorte mit folgendem Ergebnis geprüft: - Brüser Berg: Hundefreilauffläche nicht umsetzbar - Weitere zwei Standorte: Kein Bedarf, da die freie Landschaft (kein Anleingebot) ca. 500m bzw. ca. 700m entfernt liegt. Wie in der Sitzung damals mündlich erläutert, handelt es sich bei der Bereitstellung von Hundefreilaufflächen um eine freiwillige Leistung der Kommunen, die jedoch mit erhöhten Unterhaltungskosten einhergeht. Die vielfach zitierte Hundesteuer ist keine zweckgebundene Steuer, weshalb aus der Zahlung keinerlei Ansprüche abzuleiten sind. Viele Bereiche in Bonn grenzen fußläufig an die freie Landschaft an. Ebenfalls gibt es über das gesamte Stadtgebiet verteilt sechs Freilaufflächen. Hinzukommen Vereinsflächen, Trainingsflächen etc., sodass Bonn grundsätzlich eine Grundabdeckung an Freilaufmöglichkeiten für Hunde aufweist. Es ist bekannt, dass es im Stadtgebiet Bereiche gibt, in denen Hundehaltende weitere Strecken laufen oder fahren müssen, um ihrem Hund eine Möglichkeit des abgeleinten Laufens zu geben. Hierbei ist zu bedenken, dass nicht alle Hunde die Grundbefehle zur Einhaltung des § 2 LHundG NRW im ausreichenden Maß beherrschen, um abgeleint werden zu dürfen. So bekommt die Verwaltung regelmäßig die Rückmeldung, die Hundefreilauffläche im Derletal sei ungeeignet, da diese an einer Straße läge. Die Fläche ist sichtbar räumlich von der Straße abgegrenzt, sodass eine Gefahr nur dann für Hunde besteht, wenn diese die oben genannten Grundbefehle nicht beherrschen. Ein Ableinen der Hunde ist demnach grundsätzlich problematisch. Hier sind die Angebote der Hundeschulen mit ihren Trainingsflächen zum Freilauf geeignet. Wie ebenfalls in der Sitzung erläutert, bedarf es für eine darüber hinausgehende Versorgung mit Hundefreilaufflächen einer Untersuchung des Stadtgebietes (Hundefreilaufkonzept). Hierfür stehen nach wie vor weder dieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) finanziellen noch die personellen Ressourcen zur Verfügung. Da ein Hundefreilaufkonzept o.ä. von der Verwaltung als sinnvoll erachtet wird, ist dieses geplant, sobald die hierfür notwendigen Ressourcen vorhanden sind. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage kann hierfür jedoch kein Zeitrahmen benannt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de