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260026-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Zustand Fahrbahndecke Weierbornstraße

Nummer
260026-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Katharinenstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg Hauptort
  • Weierbornstraße Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Fontainengraben Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Kenntnisnahme
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  1. 260026 CDU-Große Anfrage: Zustand Fahrbahndecke Weierbornstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260026-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Zustand Fahrbahndecke
Weierbornstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.: Wie beurteilt die Verwaltung den baulichen Zustand der Weierborn-
straße in diesem Abschnitt?
Der Abschnitt zwischen Fontainengraben und Katharinenstraße befindet sich in
einem verkehrssicheren, dem Ausbaualter entsprechenden Zustand.
Es ist sowohl ein Oberflächenbelag aus Pflaster- als auch eine klassische As-
phaltdeckschicht vorhanden. Als Besonderheit ist ein nur durch eine Markie-
rung angedeuteter Fußweg vorhanden, der nicht baulich von der Fahrbahn ge-
trennt ist. Im beschriebenen Abschnitt sind kleine, vereinzelte, mittelfristig zu
sanierende Stellen vorhanden. Unfallgefahren oder dringlich zu behebende
Schäden bestehen nicht.
Zu 2.: Welche Sanierungsarbeiten sind aus Sicht der Verwaltung ange-
zeigt und welche Einschränkungen wären mit den Arbeiten verbunden?
Eine Sanierung durch die Straßenunterhaltung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorgesehen. Es müsste zunächst geprüft werden, ob Kanalbaumaßnahmen
vorab anstehen und ob die SWB eine Leitungserneuerung einplanen. Ferner ist
vorab zu prüfen, ob eine Änderung der Querschnittsaufteilung sinnvoll ist.
Zu 3.: Welche Kosten würden für eine Sanierung anfallen und wir hoch
wäre eine Kostenbeteiligung der Anwohner?
In Abhängigkeit des zu erstellenden Konzeptes (reine Oberflächensanierung;
grundhafte Erneuerung mit Neuaufteilung des Straßenkörpers) sind die Kosten
zu ermitteln. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese somit noch nicht darstellbar.
Zu 4.: Wie lange würden die Arbeiten dauern und für wann könnte die
Verwaltung diese einplanen?
In Abhängigkeit des Sanierungskonzeptes und der evtl. Arbeiten durch Dritte
kann auch hier keine belastbare Aussage getroffen werden.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de