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260021-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Wiederherstellung der Tempo 30-Regelung auf dem Teilabschnitt Forstweg, Teilabschnitt Pützchensweg und Teilabschnitt Kirchstraße in Küdinghoven

Nummer
260021-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.06.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Schießbergweg Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Forstweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Pützchensweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Kirchstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Am Ennertbad Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Flutgraben Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Küdinghoven Ortsteil· Beuel
  • Gronau Ortsteil· Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260021 Bürgerantrag: Wiederherstellung der Tempo 30-Regelung auf dem Teilabschnitt Forstweg, Teilabschnitt Pützchensweg und Teilabschnitt Kirchstraße in Küdinghoven

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260021-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Wiederherstellung
der Tempo 30-Regelung auf dem Teilabschnitt
Forstweg, Teilabschnitt Pützchensweg und
Teilabschnitt Kirchstraße in Küdinghoven
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1:
Der Pützchensweg stellt im Radverkehrsnetz der Stadt Bonn bereits seit
Jahrzehnten eine wichtige Verbindung dar. So war er bereits im ersten
Verkehrsentwicklungsplan von 1979 im „Planungskonzept für ein künftiges
Radwegenetz“ enthalten. Im Verkehrsentwicklungsplan war die Straße als
Hauptverbindungsweg kategorisiert und ist auch in der Fortschreibung des
Radverkehrsnetzes von 2023 als Hauptroute definiert. Entsprechend ihrer
Bedeutung ist sie im 2012 vorgelegten Fahrradstraßenkonzept für die Stadt
Bonn enthalten. Die Straße wurde zur Umwandlung in eine Fahrradstraße
empfohlen, da sie eine wichtige Anbindung an Ennertschule und Ennerthalle,
übergeordnet auch für das Sankt-Adelheid-Gymnasium und die Integrierte
Gesamtschule (IGS) bietet. Im Schulwegplan der IGS Bonn-Beuel ist der
Pützchensweg eine empfohlene Radverbindung. Zudem stellt die Route eine
attraktive Verbindung zu den Arbeitsplätzen der Telekom, dem Bonner Bogen
und über die Südbrücke auch nach Gronau und ins Bundesviertel sowie zeitnah
auch zum temporären Hauptsitz der Bonner Stadtverwaltung dar. Weiterhin
handelt es sich beim Pützchensweg um eine Achse, die auch auf einer der vom
ADFC vorgeschlagenen Velorouten liegt. Hierzu bereitet die Verwaltung aktuell
einen Prüfauftrag für die weitere Bearbeitung vor (DS 260409).
Um eine solche Verbindung für den Radverkehr zu stärken, gibt es in
Wohngebieten häufig nur die Möglichkeit zur Umwandlung in eine
Fahrradstraße. In Tempo-30-Zonen sind Markierungen wie Radfahrstreifen
oder Schutzstreifen nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Für
baulich angelegte Radwege gibt es selten den notwendigen Platz, zudem stellt
der Neubau von Radwegen einen finanziell und baulich hohen Aufwand dar,
der die Anwohnenden und den städtischen Haushalt in den Fällen
unangemessen belasten würde, in denen mit weniger aufwendigen Mitteln das
Ziel ebenfalls erreicht werden kann. Fahrradstraßen hingegen stellen eine
effiziente Möglichkeit dar, den Radverkehr zu fördern.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Durch diverse Studien ist belegt, dass Fahrradstraßen die Attraktivität des
Radfahrens und somit die Radverkehrszahlen steigern können und die
Verkehrssicherheit verbessern. Durch die klare Markierung können
Fahrradstraßen der Bevölkerung zudem gute und sichere Routen für das
Fahrradfahren aufzeigen. Dies ist gerade im Hinblick auf den Pützchensweg
von Bedeutung, da es sich um eine am Ende nur für Rad- und Fußverkehr
durchlässige Sackgasse handelt und die Unterführung unter der Autobahn und
die Fortführung über die Straße „Am Ennertbad“ ohne diese Verdeutlichung für
Nicht-Ortskundige nur schwer zu erkennen ist. Durch die Einrichtung als
Fahrradstraße ist der Bedeutung der Route entsprechend Rechnung getragen.
Auch eine Bevorrechtigung an den Seitenstraßen wurde erst durch die
Umwandlung zur Fahrradstraße möglich. Eine Rückkehr zur Tempo-30-Zone ist
aus verkehrsplanerischer Sicht nicht sinnvoll, da die gewünschte Steigerung
des Radverkehrs somit nicht vollumfänglich erreicht werden könnte. Auch hat
die Stadtverwaltung diverse Rückmeldungen erhalten, dass sich die
Verkehrssituation rund um die Ennertschule seit Einrichtung der Fahrradstraße
deutlich entspannt hat.
Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass in dem Abschnitt der Kirchstraße, in
dem ein baulich abgetrennter Gehweg fehlt, das Sicherheitsempfinden der zu
Fuß Gehenden beeinträchtigt ist, wenn der übrige Verkehr sie zügig passiert.
Daher wäre die Herstellung eines Gehweges wünschenswert. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass Radfahrende für gewöhnlich im Alltag Geschwindigkeiten
von 15-25 km/h fahren. Auch Pedelecs bieten nur Unterstützung bis 25 km/h.
30 km/h sind für Alltagsradfahrer eine sehr hohe Geschwindigkeit, die diese
höchstens für sehr kurze Distanzen oder bei sehr starkem Gefälle erreichen.
Zu 2.:
Ende 2024 und im November 2025 haben Gespräche mit Anwohnenden des
Pützchenswegs stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass zusätzliche Parkplätze
in der Straße vorgesehen sind. Die Umsetzung konnte bisher aufgrund
personeller Engpässe nicht erfolgen. Eine entsprechende Vorlage mit der
aktualisierten Planung soll zeitnah in die BV Beuel eingebracht werden. Es ist
der Stadtverwaltung bekannt, dass in der Ennerthalle regelmäßig Vereine
trainieren, Wettkämpfe stattfinden und sie auch für das Brauchtum und vor
allem für die Große Küdinghovener Karnevalsgesellschaft e.V. von großer
Bedeutung ist. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Pützchensweg bei
Veranstaltungen noch nie die Menge an Autos der Gäste aufnehmen konnte;
es war zu diesen Zeiten schon immer üblich, dass diese auch in den
umliegenden Straßen parken. Dies bleibt nach wie vor möglich. In den oben
genannten Gesprächen mit den Anwohnenden gab es zudem die
Rückmeldung, dass die Ennerthalle von vielen Gästen und Sporttreibenden
auch per Fahrrad angefahren wird, die wiederum von der Fahrradstraße
profitieren.
Die vom Antragsteller beschriebenen Straßen in Fortführung der Achse sind
teilweise bereits schon fest zur Umwandlung in Fahrradstraßen vorgesehen
und beschlossen (Flutgraben), oder im Fahrradstraßenkonzept bereits
angedacht gewesen, bedürfen aber noch einer tiefergehenden Prüfung
(weiterer Abschnitt der Kirchstraße) oder müssen gar nicht in eine
Fahrradstraße umgewandelt werden, da es sich bereits um einen Radweg
handelt (Schießbergweg mit VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“
beschildert).Seite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund der o.g. Argumente ist die Verwaltung der Auffassung, dass die
Fahrradstraße im Pützchensweg erhalten werden sollte.
Die Verwaltung empfehlt folgendes Vorgehen: Der Fahrradstraßenzug
Pützchensweg/Forstweg/Kirchstraße bleibt erhalten. Die Verwaltung wird
beauftragt zu untersuchen, ob im Abschnitt Kirchstraße anstelle der Sperrfläche
mit einfachen Mitteln ein baulicher Gehweg abgeteilt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de