260021-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Wiederherstellung der Tempo 30-Regelung auf dem Teilabschnitt Forstweg, Teilabschnitt Pützchensweg und Teilabschnitt Kirchstraße in Küdinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 260021-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Schießbergweg Hauptort
- Forstweg
- Pützchensweg
- Kirchstraße
- Am Ennertbad
- Flutgraben
- Küdinghoven
- Gronau
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260021-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Wiederherstellung der Tempo 30-Regelung auf dem Teilabschnitt Forstweg, Teilabschnitt Pützchensweg und Teilabschnitt Kirchstraße in Küdinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.07.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Der Pützchensweg stellt im Radverkehrsnetz der Stadt Bonn bereits seit Jahrzehnten eine wichtige Verbindung dar. So war er bereits im ersten Verkehrsentwicklungsplan von 1979 im „Planungskonzept für ein künftiges Radwegenetz“ enthalten. Im Verkehrsentwicklungsplan war die Straße als Hauptverbindungsweg kategorisiert und ist auch in der Fortschreibung des Radverkehrsnetzes von 2023 als Hauptroute definiert. Entsprechend ihrer Bedeutung ist sie im 2012 vorgelegten Fahrradstraßenkonzept für die Stadt Bonn enthalten. Die Straße wurde zur Umwandlung in eine Fahrradstraße empfohlen, da sie eine wichtige Anbindung an Ennertschule und Ennerthalle, übergeordnet auch für das Sankt-Adelheid-Gymnasium und die Integrierte Gesamtschule (IGS) bietet. Im Schulwegplan der IGS Bonn-Beuel ist der Pützchensweg eine empfohlene Radverbindung. Zudem stellt die Route eine attraktive Verbindung zu den Arbeitsplätzen der Telekom, dem Bonner Bogen und über die Südbrücke auch nach Gronau und ins Bundesviertel sowie zeitnah auch zum temporären Hauptsitz der Bonner Stadtverwaltung dar. Weiterhin handelt es sich beim Pützchensweg um eine Achse, die auch auf einer der vom ADFC vorgeschlagenen Velorouten liegt. Hierzu bereitet die Verwaltung aktuell einen Prüfauftrag für die weitere Bearbeitung vor (DS 260409). Um eine solche Verbindung für den Radverkehr zu stärken, gibt es in Wohngebieten häufig nur die Möglichkeit zur Umwandlung in eine Fahrradstraße. In Tempo-30-Zonen sind Markierungen wie Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Für baulich angelegte Radwege gibt es selten den notwendigen Platz, zudem stellt der Neubau von Radwegen einen finanziell und baulich hohen Aufwand dar, der die Anwohnenden und den städtischen Haushalt in den Fällen unangemessen belasten würde, in denen mit weniger aufwendigen Mitteln das Ziel ebenfalls erreicht werden kann. Fahrradstraßen hingegen stellen eine effiziente Möglichkeit dar, den Radverkehr zu fördern.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Durch diverse Studien ist belegt, dass Fahrradstraßen die Attraktivität des Radfahrens und somit die Radverkehrszahlen steigern können und die Verkehrssicherheit verbessern. Durch die klare Markierung können Fahrradstraßen der Bevölkerung zudem gute und sichere Routen für das Fahrradfahren aufzeigen. Dies ist gerade im Hinblick auf den Pützchensweg von Bedeutung, da es sich um eine am Ende nur für Rad- und Fußverkehr durchlässige Sackgasse handelt und die Unterführung unter der Autobahn und die Fortführung über die Straße „Am Ennertbad“ ohne diese Verdeutlichung für Nicht-Ortskundige nur schwer zu erkennen ist. Durch die Einrichtung als Fahrradstraße ist der Bedeutung der Route entsprechend Rechnung getragen. Auch eine Bevorrechtigung an den Seitenstraßen wurde erst durch die Umwandlung zur Fahrradstraße möglich. Eine Rückkehr zur Tempo-30-Zone ist aus verkehrsplanerischer Sicht nicht sinnvoll, da die gewünschte Steigerung des Radverkehrs somit nicht vollumfänglich erreicht werden könnte. Auch hat die Stadtverwaltung diverse Rückmeldungen erhalten, dass sich die Verkehrssituation rund um die Ennertschule seit Einrichtung der Fahrradstraße deutlich entspannt hat. Die Verwaltung kann nachvollziehen, dass in dem Abschnitt der Kirchstraße, in dem ein baulich abgetrennter Gehweg fehlt, das Sicherheitsempfinden der zu Fuß Gehenden beeinträchtigt ist, wenn der übrige Verkehr sie zügig passiert. Daher wäre die Herstellung eines Gehweges wünschenswert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Radfahrende für gewöhnlich im Alltag Geschwindigkeiten von 15-25 km/h fahren. Auch Pedelecs bieten nur Unterstützung bis 25 km/h. 30 km/h sind für Alltagsradfahrer eine sehr hohe Geschwindigkeit, die diese höchstens für sehr kurze Distanzen oder bei sehr starkem Gefälle erreichen. Zu 2.: Ende 2024 und im November 2025 haben Gespräche mit Anwohnenden des Pützchenswegs stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass zusätzliche Parkplätze in der Straße vorgesehen sind. Die Umsetzung konnte bisher aufgrund personeller Engpässe nicht erfolgen. Eine entsprechende Vorlage mit der aktualisierten Planung soll zeitnah in die BV Beuel eingebracht werden. Es ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in der Ennerthalle regelmäßig Vereine trainieren, Wettkämpfe stattfinden und sie auch für das Brauchtum und vor allem für die Große Küdinghovener Karnevalsgesellschaft e.V. von großer Bedeutung ist. Es ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Pützchensweg bei Veranstaltungen noch nie die Menge an Autos der Gäste aufnehmen konnte; es war zu diesen Zeiten schon immer üblich, dass diese auch in den umliegenden Straßen parken. Dies bleibt nach wie vor möglich. In den oben genannten Gesprächen mit den Anwohnenden gab es zudem die Rückmeldung, dass die Ennerthalle von vielen Gästen und Sporttreibenden auch per Fahrrad angefahren wird, die wiederum von der Fahrradstraße profitieren. Die vom Antragsteller beschriebenen Straßen in Fortführung der Achse sind teilweise bereits schon fest zur Umwandlung in Fahrradstraßen vorgesehen und beschlossen (Flutgraben), oder im Fahrradstraßenkonzept bereits angedacht gewesen, bedürfen aber noch einer tiefergehenden Prüfung (weiterer Abschnitt der Kirchstraße) oder müssen gar nicht in eine Fahrradstraße umgewandelt werden, da es sich bereits um einen Radweg handelt (Schießbergweg mit VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ beschildert).Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund der o.g. Argumente ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Fahrradstraße im Pützchensweg erhalten werden sollte. Die Verwaltung empfehlt folgendes Vorgehen: Der Fahrradstraßenzug Pützchensweg/Forstweg/Kirchstraße bleibt erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, ob im Abschnitt Kirchstraße anstelle der Sperrfläche mit einfachen Mitteln ein baulicher Gehweg abgeteilt werden kann. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de