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260020 · Große Anfrage

CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

Nummer
260020
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 260020-01 ST CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof
  2. 260020-02 ST CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof

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Große Anfrage
öffentlich
260020
Fragesteller/in:
Elke Melzer
Inge Stauder
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
05.01.2026, gez. BBM Yildiz
CDU-Große Anfrage: Unterschutzstellung der
„Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die
Denkmalliste der Stadt Bonn, Stadtbezirk Bad
Godesberg, Ortsteil Heiderhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zur beabsichtigten
Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer Lyngsberg“ in die Denkmalliste
der Stadt Bonn zu beantworten:
Fragestellung:
Fragekomplex I: Geltungsbereich und konkrete Auflagen
1. Welche konkreten denkmalrechtlichen Vorgaben gelten künftig für Gebäude
mit ihren Fassaden, Außenanlagen und Nebenanlagen mit der dazugehörigen
Verkehrsinfrastruktur im Areal „Oberer Lyngsberg“ auf dem Heiderhof?
2. Welche baulichen Veränderungen und Maßnahmen im gestalteten
Außenraum sind genehmigungspflichtig, welche grundsätzlich ausgeschlossen,
welche regelmäßig genehmigungsfähig?
3. Inwieweit werden bereits bestehende, genehmigte oder geduldete bauliche
Veränderungen berücksichtigt?
Fragekomplex II: Wirtschaftliche Zumutbarkeit & Kosten
1. Mit welchen durchschnittlichen Mehrkosten ist bei typischen
Sanierungsmaßnahmen (Instandhaltung, energetische Sanierung, Fassaden,
Fenster, Türanalgen, Außenanlagen) zu rechnen?
2. Nach welchen Kriterien beurteilt die Verwaltung die wirtschaftliche
Unzumutbarkeit bei künftigen Veränderungen?
3. Wer trägt Mehrkosten, die durch Verzögerungen oder zusätzliche Auflagen
entstehen?
4. Wird es belastbare Kostenprognosen für ggf. notwendige
Rückbaumaßnahmen für die rund 540 betroffenen Eigentümer insgesamt undSeite 1 von 3
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pro Haushalt geben?
Fragekomplex III: Förderungen & Ausgleich
1. Welche Förderprogramme stehen konkret zur Verfügung (kommunale
Ebene, Landes-, Bundesebene)?
2. In welchem Umfang wurden diese in den letzten fünf Jahren bei
Unterschutzstellungsmaßnahmen in Anspruch genommen?
3. Reichen diese Förderungen aus, um denkmalbedingte Mehrkosten
realistisch auszugleichen?
4. In welcher Höhe können Steuervorteile bei der Sanierung einer
denkmalgeschützten Immobilie in Anspruch genommen werden?
Fragekomplex IV: Verfahren, Fristen & Bürokratie
1. Welche Bearbeitungsfristen gelten für die vorgesehenen Anhörungen
verbindlich?
2. Welche Konsequenzen hat eine Fristüberschreitung?
3. Wie viele Mitarbeitende stehen auf der Seite der unteren
Denkmalschutzbehörde für Beratung und Antragsausarbeitung zur Verfügung?
4. Gibt es Pläne für digitale, gebündelte Antrags- und Förderverfahren?
Fragekomplex V: Rückbau, Haftung & Risiken
1. Nach welchen Kriterien der Unterschutzstellung werden Rückbau,
Anpassung oder nachträgliche Genehmigungen verlangt?
2. Wer haftet bei Folgeschäden (z.B. Schimmel) infolge noch nicht
durchgeführter Maßnahmen aufgrund jetzt anstehender denkmalrechtlicher
Vorgaben?
3. Welche Versicherungsprobleme sind der Verwaltung durch eine
Unterschutzstellung bekannt?
Fragekomplex VI: Soziale Härten & besondere Lebenslagen
1. Welche konkreten Härtefallregelungen existieren?
2. Wie werden ältere, pflegebedürftige oder digital überforderte Eigentümer
unterstützt?
3. Wie wird sichergestellt, dass Barrierefreiheit und Pflegebedarfe
berücksichtigt werden?
Fragekomplex VII: Grundsatzfragen
1. Wie bewertet die Verwaltung den Zielkonflikt zwischen Denkmalschutz und
Klimaschutz (Art. 20a GG)?Seite 2 von 3
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2. Wie rechtfertigt die Verwaltung die vorgesehene
Unterschutzstellungsmaßnahme im Bereich der „Wohnanlage Oberer
Lyngsberg“ vor dem Hintergrund von Wohnraummangel?
Begründung
Angesichts der beabsichtigten Unterschutzstellung der „Wohnanlage Oberer
Lyngsberg“ in die Denkmalliste der Stadt Bonn haben die betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohner sehr vielen Fragen gestellt mit der Bitte, dass
diese von der Denkmalschutzbehörde schriftlich beantwortet werden. Auch
wenn zu einzelnen Fragen in den digital zur Verfügung gestellten Unterlagen
auch einzelne Antworten gegeben werden, besteht der Wunsch, möglichst
detailliert auf die oben genannten Fragen der Fragekomplexe einzugehen. Die
Sorgen über langfristige wirtschaftliche Nachteile sind recht groß.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de