260019-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Überprüfung und Verlegung Ersatzhaltestelle im Bereich Quantiusstraße 14/15
Kerndaten
- Nummer
- 260019-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Quantiusstraße
- Colmantstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260019-02 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Bürgerantrag: Überprüfung und Verlegung Ersatzhaltestelle im Bereich Quantiusstraße 14/15 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband go.Rheinland (go.Rheinland) wie folgt Stellung: 1. Bisher umgesetzte Maßnahmen Wegen der aufgrund des Betriebs des Schienenersatzverkehrs (SEV) hohen Frequenz an Fahrgästen an der auf der Quantiusstraße befindlichen Haltestelle „Colmantstraße/ Hbf“ hat die Stadt Bonn bereits im vergangenen Jahr mit go.Rheinland vereinbart, zusätzliche Reinigungsdienste der Haltestelle von Bonnorange AöR durchführen zu lassen. Dabei wird die Haltestelle zweimal täglich statt, wie sonst üblich, zweimal wöchentlich gereinigt. 2. Weitere Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen In dem Schreiben der Anwohnerschaft sind weitere durch den Schienenersatzverkehrs-Betrieb verursachte Störungen aufgeführt worden; hierzu zählen: i. Das Hupen von Schienenersatzverkehr-Fahrer*innen, wenn ein Stadtbus bereits an der Haltestelle steht. ii. Die Lautsprecheransagen des an der Haltestelle befindlichen digitalen Informationsgerätes. iii. Die Nutzung der externen Lautsprecher der Busse. Dazu liegt folgende Stellungnahme der go.Rheinland vor: i. Wir werden die verkehrenden Busunternehmen künftig explizit anweisen, das Hupen – sofern keine Gefahrensituation vorliegt – zu unterlassen. ii. Wir werden zukünftig die Lautsprecherfunktion in den Nachstunden regulieren bzw. temporär ausstellen. iii. Analog zu i) werden wir ebenfalls die verkehrenden Busunternehmen künftig explizit anweisen, die externen Lautsprecher – sofern keine Gefahrensituation vorliegt – nicht zu benutzen.Seite 1 von 2 Seite 2 Daneben steht die Stadt Bonn in kontinuierlichem Austausch mit go.Rheinland, um durch Abstimmungsvereinbarungen die Beeinträchtigungen für die Anwohnenden zukünftig möglichst gering halten zu können. 3. Geplanter SEV-Betrieb vor der Generalsanierung im Jahr 2028 go.Rheinland hat im Zeitraum vom 3. bis zum 9. Juli dieses Jahres eine Sperrung der linksrheinischen Strecke zwischen Köln Süd und Remagen angekündigt, was ebenfalls den Einsatz von Schienenersatzverkehr notwendig macht. Kurzfristig ist die Verlegung der SEV-Haltestelle „Colmantstraße/ Hbf“ auf eine alternative Position leider nicht möglich, da dies umfangreiche Vorabstimmungen erfordert, die in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar sind. Die Verwaltung bedauert diesen Umstand sehr und bittet nochmals um Verständnis der Anwohnenden. 4. Suche nach einer alternativen Halteposition Die Verwaltung prüft in den weiteren Abstimmungen mit go.Rheinland, ob andere Haltepositionen für den SEV möglich sind. Hierbei sind jedoch Aspekte wie ein barrierefreier Ausstieg zu berücksichtigen, was eine Verlegung der Haltestelle mangels Ersatzpositionen erschwert. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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