260006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Bauvorhaben auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36
Kerndaten
- Nummer
- 260006-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Kaiser-Konrad-Straße Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.728 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 260006-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage Bauvorhaben auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann wurde eine Genehmigung für einen Neubau auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36 beantragt und wann wurde diese auf Grund welcher Beurteilung nach örtlicher Satzung und/oder gem. Kriterien des §34 BauGB mit welchen etwaigen Dispensen wie beschieden? Der Bauantrag wurde am 12.08.2019 eingereicht und hierfür am 30.06.2021 die Baugenehmigung erteilt. Eine Verlängerung wurde rechtzeitig beantragt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass sich die Frage nach Befreiungen (Dispens) nicht stellt. Vielmehr war das Vorhaben nach Maßgabe des § 34 BauGB anhand der maßgeblichen Umgebungsbebauung zu beurteilen. Das geplante Vorhaben fügte sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein, so dass die Baugenehmigung erteilt werden konnte. Für die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung war die zwischenzeitlich in Kraft getretene Denkmalschutzsatzung Combahnviertel zu berücksichtigen. Die Prüfung der Vereinbarkeit mit dieser geänderten Gesetzeslage ist zwischenzeitlich abgeschlossen (s. auch Pkte. 2 und 3). Vor Erteilung einer Verlängerung der Baugenehmigung ist allerdings aufgrund der ebenfalls zwischenzeitlich in Kraft getretenen geänderten Stellplatzsatzung die Planung im Hinblick auf die Unterbringung der KfZ-Stellplätze und insbesondere auch der Fahrradabstellplätze zu überarbeiten. 2. Welche tragenden Gebäudeteile des Bestandshauses sollen in welchem wie ermittelten Ausmaß so beschädigt sein, dass deren Austausch im Ergebnis den Denkmalschutz vernichtenden Umfang haben würde? Es wurde ein Gutachten eines Büros für Statik, Baukonstruktion und Bauphysik vorgelegt, das die Standsicherheit des Gebäudes untersucht hat. Die gesamte Tragstruktur weist danach (teilweise bereits bauzeitliche) Mängel auf, die nur mit erheblichen Eingriffen in die tragenden und nicht tragenden Bauteile behoben werden könnten. 3. Wie ist der Wortlaut der Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde zu dem in Rede stehenden Bauvorhaben?Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubau wurden in einem gesonderten denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren genehmigt. Die Begründung für die Erlaubnis sowie die erteilten Auflagen können der Anlage 1 entnommen werden. 4. Seit wann ist der Verwaltung die angeblich mangelnde und wie nachgewiesene Standsicherheit des Gebäudes bekannt und was hat sie seitdem zum Schutze der Anwohner und Passanten unternommen? Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, wurde der Unteren Denkmalbehörde erst durch Vorlage des Gutachtens bekannt, dass das Gebäude im Hinblick auf die Tragstruktur Mängel aufweist, die nur mit erheblichem Aufwand behoben werden könnten und daher einen Abbruch des Gebäudes rechtfertigt. Ein konkreter Gefahrentatbestand, der ein sofortiges Einschreiten erforderte, war dem Bauordnungsamt lediglich aufgrund herabfallender Dachpfannen und einer defekten Dachentwässerung bekannt. Beide Mangeltatbestände hatte der Eigentümer jedoch durch beauftragte Fachunternehmen nach Bekanntwerden ausräumen lassen. Sofern durch eine mangelhafte Instandhaltung möglicherweise Schäden an Nachbargebäuden entstanden sein könnten, so ist dies eine zivilrechtliche Thematik. 5. Was sehen die Pläne zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36 im Einzelnen vor? Es ist die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem noch mit einem Bestandsgebäude überbauten Grundstücks Kaiser-Konrad-Str. 36 sowie dem benachbarten Eckgrundstück (Nr. 34) genehmigt, welches 10 Wohneinheiten umfasst. Die Stellplätze werden im Untergeschoss in einer Tiefgarage nachgewiesen. 6. Werden für einen Neubau auch Teile der Grün-/Gartenflächen des Grundstückes in Anspruch genommen und wenn ja, in welchem Maße? Im Anschluss an das Wohngebäude sind ein Carport sowie überdachte Fahrradabstellplätze genehmigt. Die restliche Grundstücksfläche wird als Grünfläche erhalten und als Spielplatzfläche genutzt. 7. Wie viele Bestandsbäume (mit und ohne Baumschutz) sind zur Fällung vorgesehen und wie viele davon müssen ersetzt werden? Durch die Baumaßnahme sind keine durch Baumschutzsatzung geschützten Bäume betroffen. Die Bäume bleiben auf dem Grundstück erhalten. Der Schutz der Straßenbäume ist eine Auflage der Baugenehmigung. Anlage/n 1 Auszug denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW (nichtöffentlich)Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de