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260006-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Bauvorhaben auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36

Nummer
260006-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.01.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Kaiser-Konrad-Straße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260006 BBB-Anfrage Bauvorhaben auf dem Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260006-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Bauvorhaben auf dem Grundstück
Kaiser-Konrad-Straße 36
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wann wurde eine Genehmigung für einen Neubau auf dem Grundstück
Kaiser-Konrad-Straße 36 beantragt und wann wurde diese auf Grund
welcher Beurteilung nach örtlicher Satzung und/oder gem. Kriterien des
§34 BauGB mit welchen etwaigen Dispensen wie beschieden?
Der Bauantrag wurde am 12.08.2019 eingereicht und hierfür am 30.06.2021 die
Baugenehmigung erteilt. Eine Verlängerung wurde rechtzeitig beantragt.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so
dass sich die Frage nach Befreiungen (Dispens) nicht stellt. Vielmehr war das
Vorhaben nach Maßgabe des § 34 BauGB anhand der maßgeblichen
Umgebungsbebauung zu beurteilen. Das geplante Vorhaben fügte sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren
Umgebungsbebauung ein, so dass die Baugenehmigung erteilt werden konnte.
Für die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung war die zwischenzeitlich
in Kraft getretene Denkmalschutzsatzung Combahnviertel zu berücksichtigen.
Die Prüfung der Vereinbarkeit mit dieser geänderten Gesetzeslage ist
zwischenzeitlich abgeschlossen (s. auch Pkte. 2 und 3). Vor Erteilung einer
Verlängerung der Baugenehmigung ist allerdings aufgrund der ebenfalls
zwischenzeitlich in Kraft getretenen geänderten Stellplatzsatzung die Planung
im Hinblick auf die Unterbringung der KfZ-Stellplätze und insbesondere auch
der Fahrradabstellplätze zu überarbeiten.
2. Welche tragenden Gebäudeteile des Bestandshauses sollen in
welchem wie ermittelten Ausmaß so beschädigt sein, dass deren
Austausch im Ergebnis den Denkmalschutz vernichtenden Umfang haben
würde?
Es wurde ein Gutachten eines Büros für Statik, Baukonstruktion und Bauphysik
vorgelegt, das die Standsicherheit des Gebäudes untersucht hat. Die gesamte
Tragstruktur weist danach (teilweise bereits bauzeitliche) Mängel auf, die nur
mit erheblichen Eingriffen in die tragenden und nicht tragenden Bauteile
behoben werden könnten.
3. Wie ist der Wortlaut der Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde
zu dem in Rede stehenden Bauvorhaben?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Abbruch des Bestandsgebäudes und der Neubau wurden in einem
gesonderten denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren genehmigt. Die
Begründung für die Erlaubnis sowie die erteilten Auflagen können der Anlage 1
entnommen werden.
4. Seit wann ist der Verwaltung die angeblich mangelnde und wie
nachgewiesene Standsicherheit des Gebäudes bekannt und was hat sie
seitdem zum Schutze der Anwohner und Passanten unternommen?
Wie unter Ziffer 2 ausgeführt, wurde der Unteren Denkmalbehörde erst durch
Vorlage des Gutachtens bekannt, dass das Gebäude im Hinblick auf die
Tragstruktur Mängel aufweist, die nur mit erheblichem Aufwand behoben
werden könnten und daher einen Abbruch des Gebäudes rechtfertigt.
Ein konkreter Gefahrentatbestand, der ein sofortiges Einschreiten erforderte,
war dem Bauordnungsamt lediglich aufgrund herabfallender Dachpfannen und
einer defekten Dachentwässerung bekannt. Beide Mangeltatbestände hatte der
Eigentümer jedoch durch beauftragte Fachunternehmen nach Bekanntwerden
ausräumen lassen.
Sofern durch eine mangelhafte Instandhaltung möglicherweise Schäden an
Nachbargebäuden entstanden sein könnten, so ist dies eine zivilrechtliche
Thematik.
5. Was sehen die Pläne zur Errichtung eines Gebäudes auf dem
Grundstück Kaiser-Konrad-Straße 36 im Einzelnen vor?
Es ist die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem noch mit einem
Bestandsgebäude überbauten Grundstücks Kaiser-Konrad-Str. 36 sowie dem
benachbarten Eckgrundstück (Nr. 34) genehmigt, welches 10 Wohneinheiten
umfasst. Die Stellplätze werden im Untergeschoss in einer Tiefgarage
nachgewiesen.
6. Werden für einen Neubau auch Teile der Grün-/Gartenflächen des
Grundstückes in Anspruch genommen und wenn ja, in welchem Maße?
Im Anschluss an das Wohngebäude sind ein Carport sowie überdachte
Fahrradabstellplätze genehmigt. Die restliche Grundstücksfläche wird als
Grünfläche erhalten und als Spielplatzfläche genutzt.
7. Wie viele Bestandsbäume (mit und ohne Baumschutz) sind zur Fällung
vorgesehen und wie viele davon müssen ersetzt werden?
Durch die Baumaßnahme sind keine durch Baumschutzsatzung geschützten
Bäume betroffen. Die Bäume bleiben auf dem Grundstück erhalten. Der Schutz
der Straßenbäume ist eine Auflage der Baugenehmigung.
Anlage/n
1 Auszug denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW (nichtöffentlich)Seite 2 von 2

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