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260005-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Einrichtung eines regelmäßigen Austausches mit der Verwaltung

Nummer
260005-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 260005 Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Einrichtung eines regelmäßigen Austausches mit der Verwaltung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
260005-02 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Einrichtung eines
regelmäßigen Austausches mit der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Fachämter bringen fachlich und verwaltungsintern abgestimmte Vorlagen in
die Sitzungen der Bezirksvertretungen ein, die dort im Rahmen einer ordentli-
chen Tagesordnung zu beraten sind. Die Tagesordnungen werden mit einem
Vorlauf von 14 Tagen versendet. Sofern sich weiterer oder erweiterter Bera-
tungsbedarf ergibt, besteht die Möglichkeit die Fachämter oder auch die beauf-
tragten Büros entsprechend zuzuladen.
Die Verwaltung ist darüber hinaus zu einem regelmäßigen konzentrierten Aus-
tausch zu wichtigen Vorhaben im Stadtbezirk mit Vertreter*innen aus allen Be-
zirksfraktionen bereit. Ein solches Format sollte allerdings eine überschaubare
Größenordnung behalten. Das Stadtplanungsamt bietet bereits seit Jahren 3-4
mal pro Jahr in allen Bezirken informelle Bezirksrunden für eine überschaubare
Anzahl an Sprecher*innen der BV-Fraktionen an.
In der von den Antragsteller*innen beabsichtigten Größenordnung würde ein
solches Format thematisch kaum zu begrenzen sein. Aufgrund der Vielzahl von
bereits laufenden wie auch bekannten anstehenden Projekten für den Stadtbe-
zirk Beuel ist davon auszugehen, dass in einer großen Runde mit allen Mitglie-
dern der Bezirksvertretung ein umfangreicher Erörterungsbedarf bestehen wird,
der hinsichtlich der erforderlichen Vorbereitung erhebliche Verwaltungskraft
binden würde. Dies ist im Hinblick auf die bereits sehr große Anzahl an Anfra-
gen und Anregungen aus der Bürgerschaft, förmlichen Bürgeranträgen sowie
den Anträgen und Anfragen der politischen Parteien mit den vorhandenen und
perspektivisch zurückgehenden Personalressourcen nicht leistbar.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass allein durch die Berichterstattung in
den zahlreichen Sitzungen sowie Teilnahme an diversen Ortsterminen eine
Vielzahl an Überstunden anfällt.
Hinweis zur Beschlusskompetenz:
Sofern der regelmäßige Austausch in einem Turnus von drei Terminen jährlich
ausschließlich für die Bezirksvertretung Beuel vorgesehen ist, wird die Ent-
scheidungskompetenz bei der Bezirksvertretung Beuel gesehen.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vorsorglich wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Zuständigkeit anders
darstellen würde, wenn entsprechende Beschlüsse auch in weiteren Bezirks-
vertretungen gefasst würden. In diesem Fall entstünde eine gesamtstädtisch
relevante organisatorische Regelung mit dauerhafter Bindung von Verwal-
tungskapazitäten.
Eine solche strukturelle Beauftragung der Verwaltung wäre nicht mehr be-
zirksspezifisch, sodass die Beschlusskompetenz nach I. Nr. 2.6 der aktuell gül-
tigen Zuständigkeitsordnung beim Hauptausschuss gesehen wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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