260001 · Beschlussvorlage
Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 GO NRW
Kerndaten
- Nummer
- 260001
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- F Hauptort
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 260001 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 GO NRW Beratungsfolge Rat 22.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat nimmt von der nachstehenden Einigung der Stadtratsfraktionen über die Zuteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertreter gem. § 58 Abs. 5 Satz GO NRW Kenntnis: alternativ: Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die Stadtratsfraktionen im Wege des Zugreifverfahrens nach § 58 Abs. 5 Satz 2 GO NRW die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen wie folgt bestimmt haben: Ausschuss Vorsitzende/r 1. Stellvertreter/in 2. Stellvertreter/in 1. Rechnungsprüfungsausschuss Kathrin Mohr (Grüne) Thomas Neulen (CDU) Johannes Schott (BBB) 2. Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Werner Hümmrich (FDP) Malte Lömpcke (Grüne) Prof. Dr. Norbert Jacobs (CDU) 3. Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Sabine Kramer (CDU) Berit Keiser (Grüne) Enno Schaumburg (CDU) 4. Ausschuss für Wissenschaft, Europa und Internationales Bert Moll (CDU) Beate Bänsch- Baltruschat (Grüne) Dr. Daniel Rutte (Grüne) 5. Betriebsausschuss SGB Angelika Esch (SPD) Angela Trinkert (Linke) Georg Schäfer (CDU) 6. Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Jutta Acar (BBB) Michael Husmann (CDU) Ursula Bach (Grüne) 7. Kulturausschuss Jürgen Repschläger (Linke) Werner Hümmrich (FDP) Barbara Krausz (Grüne) 8. Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmal- schutz Astrid Grunewald (Grüne) Katharina Steingräber (SPD) Bert Moll (CDU) 9. Schulausschuss Leon Schwarze (SPD) Anja Lamodke (Grüne) David Lutz (CDU) 10. Ausschuss für Mobilität und Verkehr Rolf Beu (Grüne) Bert Moll (CDU) Patrick Tollasz (Linke) 11. Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Paul Brückner Justin Dennhardt (CDU) Katharina Steingräber (SPD)Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 12. Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Eva Kuzu (Grüne) Peter Kox (SPD) Georg Goetz (CDU) 13. Sportausschuss David Lutz (CDU) Lee Cornelissen (Grüne) Peter Kox (SPD) 14. Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung Michael Husmann (CDU) Sina Stephan (CDU) Daniel Jost (Grüne) 15. Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Torben Leskien (CDU) Marcel Schmitt (BBB) Jakob Kraasch-Tarnowsky (Grüne) Begründung § 58 Abs. 5 GO NRW geht zunächst von einer Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze aus. Kommt eine Einigung zustande und wird dieser nicht von 1/5 der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder; Entsprechendes gilt für die stellvertretenden Vorsitzenden. Aus der Mitte bedeutet, dass der/die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder zu bestimmen sind. Soweit eine Einigung nicht erzielt wird, benennen die Fraktionen die von ihnen beanspruchten Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Aus der Formulierung des § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NRW, wonach das Verfahren auch auf die Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden ”entsprechende Anwendung” findet, leitet die Kommentierung von Rehn/Crohnauge zur Gemeindeordnung NRW ab, dass für die stellvertretenden Vorsitzenden ein eigenständiges Höchstzahlverfahren durchzuführen ist. Anderer Auffassung ist die Kommentierung von Heldt/Decker. Danach lässt es die Gemeindeordnung offen, ob das Verfahren für die Besetzung der Ausschussvorsitze für die stellvertretenden Vorsitzenden von vorn begonnen oder fortgesetzt werden soll. Soweit in dieser Frage eine Einigung zwischen den Fraktionen nicht zustande komme, könne diese Frage durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden; hierbei wird auch auf die Verwaltungsverordnung zu § 42 a.F. (entspricht § 58 GO NRW) Bezug genommen. Dort hieß es: ”Für die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll. Die Verwaltung empfiehlt ein gesondertes Zuteilungsverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden; so wurde auch bereits bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze zu Beginn der letzten Ratsperiode verfahren. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, für die einzelnen RatsausschüsseSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende zu bestimmen. Für die nachstehenden Ausschüsse sind folgende Sonderregelungen zu beachten: 1. Hauptausschuss Vorsitzende des Hauptausschusses ist gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW der Oberbürgermeister. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden. Somit ist der Hauptausschuss in dem vorstehend beschriebenen Zuteilungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die stellvertretenden Vorsitzenden, die ebenfalls durch den Hauptausschuss aus seiner Mitte gewählt werden. 2. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) Das Zuteilungsverfahren ist ebenfalls nicht anwendbar auf den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss). Nach § 4 Abs. 5 des AG-KJHG werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. 3. Wahlprüfungsausschuss Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz bereits in der ersten Ratssitzung am 13.11.2025 gebildet und besetzt worden. Hierzu bestand zwischen den Fraktionen bereits Einvernehmen, den Ausschussvorsitz der CDU-Fraktion zuzuteilen und diese Position nicht im Zuteilungsverfahren zu berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de