254097 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 254097
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Im Versteck Hauptort
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
- Grüne-Bezirksfraktion/Linke-ÄA: Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 254097
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Beschlussvorlage öffentlich 254097 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Begründung Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da derzeit keine weiteren Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung erforderlich ist, soll auf eine Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem Baugrundstück Im Versteck 17 und 19, 53229 Bonn ist der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 18 Wohnungen und Tiefgarage mit 24 Stellplätzen geplant. Für die geplante Baumaßnahme muss satzungsgeschützter Baumbestand entfernt werden, da sich dieser im Baufeld oder angrenzend daran befindet. Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist gemäß dem Ortstermin mit einem Baumsachverständigen einen Stammumfang von 235 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 14 m auf. Der Zustand kann aufgrund einer herabgesetzten Vitalität nur noch mit ausreichend beurteilt werden. Der Baum hat im Zuge der Abbrucharbeiten an den Altgebäuden einen Schaden im Wurzelbereich erlitten. Nach fachlicher Einschätzung war dies aufgrund der damaligen Gebäudenähe unvermeidlich. Auch bei Einhaltung der im Bebauungsplan vorgesehenen Baufenster wäre für die Herstellung der Baugrube ein Eingriff in statisch relevantes Wurzelwerk erforderlich.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Umsetzung besonderer Schutzmaßnahmen ist aufgrund des aktuellen Zustands der Schwarz-Kiefer nicht sachgerecht. Es wird empfohlen, eine Ersatzpflanzung in die Außenanlagenplanung zu integrieren. Der übrige Bestand unterliegt nicht dem Schutz der geltenden Baumschutzsatzung. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der oben genannten Schwarz-Kiefer ist nicht möglich. Gemäß § 4 Abs. 1 b) der Bonner Satzung zum Schutz des Baumbestandes ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Nutzung erforderlich. Als Ersatz für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm nach Fertigstellung des geplanten Bauvorhabens gefordert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme muss die Ersatzpflanzung der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden. Anlage/n 1 Amtlicher Lageplan (öffentlich) 2 Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de