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254087 · Große Anfrage

SPD Große Anfrage: Potenzielle Wohnnutzung auf dem Grundstück Königswinterer Straße/ Ecke Maarstraße nach der Baugesetzbuch-Novelle

Nummer
254087
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Beuel-Ost Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Maarstraße Straße· Limperich, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 254087-01 ST SPD Große Anfrage: Potenzielle Wohnnutzung auf dem Grundstück Königswinterer Straße/ Ecke Maarstraße nach der Baugesetzbuch-Novelle

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Große Anfrage
öffentlich
254087
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Beuel
Alexander Frank Paul
Benedikt Stratmann
19.12.2025, gez. BBM Rudolph
SPD Große Anfrage: Potenzielle Wohnnutzung auf
dem Grundstück Königswinterer Straße/ Ecke
Maarstraße nach der Baugesetzbuch-Novelle
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
In der Mitteilungsvorlage 241187-02 zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel
vom 12.03.2025 hat die Verwaltung ausgeführt, dass Wohnungsbau auf dem
Grundstück Königswinterer Straße / Ecke Maarstraße u. a. deswegen nicht
zulässig sei, weil die Voraussetzungen des § 31 Abs. 3 BauGB a.F. nicht erfüllt
seien und eine Befreiung nicht erteilt werden könne.
1- Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeiten einer Befreiung im Lichte des
neuen §246e BauGB i.V.m §9 Abs. 1 Nr. 23a, 34 Abs. 3b BauGB?
2- Sieht die Verwaltung durch die Novelle des Baugesetzbuchs vom
27.10.2025 insgesamt die Möglichkeit, auf dem Grundstück Königswinterer
Straße / Ecke Maarstraße Wohnungsbau zuzulassen?
3- In der Mitteilungsvorlage 241187-02 wurde auch das ISEK Beuel-Ost aus
dem Jahr 2021 angeführt, welches einer wohnbaulichen Entwicklung
entgegenstünde. Die Maßnahme A2 des ISEK an dieser Stelle wurde bisher
nicht angegangen. Ein Beschluss dürfte außerdem durch einen Beschluss zu
ändern möglich sein. Daher stellt sich die SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Beuel die Frage, wie bindend das ISEK als informelles
Planungsinstrument tatsächlich ist?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de