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254086 · Beschlussvorlage

Weihnachtsmarkt 2026/27

Nummer
254086
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Friedensplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Münsterplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bottlerplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vivatsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Windeckstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Poststraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Remigiusplatz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,9 KB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage
öffentlich
254086
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Weihnachtsmarkt 2026/27
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Weihnachtsmarkt 2026 findet von Mittwoch, dem 18. November
2026 bis einschließlich Mittwoch, den 23. Dezember 2026 auf den
folgenden Bonner Innenstadtplätzen statt: Münsterplatz, Bottlerplatz,
Friedensplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße und Poststraße (53111
Bonn). Der Markt bleibt am Totensonntag, 22. November 2026,
geschlossen. Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der
Bundesstadt Bonn.
2. Der Dreikönigsmarkt 2026/27 findet von Montag, dem 28. Dezember
2026 bis einschließlich Mittwoch, den 06. Januar 2027 auf dem
Remigiusplatz statt. Der Markt bleibt am 01. Januar 2027 geschlossen.
Veranstalter ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn.
Begründung:
Um einen reibungslosen Lieferverkehr in der Bonner Fußgängerzone zu
gewährleisten und gleichzeitig den notwenigen Maßnahmen zur Sicherung des
Weihnachtsmarktes gemäß dem Sicherheitskonzept Rechnung zu tragen, wird
die Öffnungszeit des Weihnachtsmarktes erstmalig von 11.00 Uhr auf 12.00
Uhr täglich verlegt. Dadurch ergibt sich eine Einbuße für die Beschickerinnen
und Beschicker hinsichtlich des Mittagsgeschäftes sowie eine Verkürzung des
Verkaufszeiten. Eine Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei
zusätzliche Öffnungstage dient der Kompensation der zu erwartenden
Einbußen und Verkaufserlöse durch die verschobene Öffnungszeit.
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2
Buchstabe "q" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten,
Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der
Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche
Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis"
gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "o"
über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit
„volksfestähnlichem Charakter“.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de