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254081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480

Nummer
254081-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Brüsseler Straße Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Friedrich-Wöhler-Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254081 CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254081-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum CDU-Antrag:
Wiederherstellung von Halteflächen vor dem
Ärztehaus Kölnstraße 480
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hatte die Verwaltung bereits am 18.05.2021 damit
beauftragt, eine Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464
– 480 zu prüfen (vgl. DS 210259). Im Ergebnis konnte festgehalten werden,
dass die Erreichbarkeit der zum damaligen Zeitpunkt noch vorhandenen Park- /
Haltemöglichkeiten vor dem Ärztehaus, der Sparkasse sowie der Apotheke nur
durch Mitbenutzung des Fuß- und Radweges durch den Kfz-Verkehr möglich
ist. Daraus resultierten regelmäßig Konflikte zwischen parkenden / haltenden
Kfz, Radfahrenden und zu Fußgehenden im Seitenbereich, die ursächlich für
den ursprünglichen Prüfauftrag (vgl. DS 210259) waren.
Um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende
und Fußgänger*innen, zu erreichen, wurde die Installation von rot-weißen
Pfosten vor Haus-Nr. 470 vorgeschlagen. Dadurch sollten Konfliktsituation vor
dem Geschäftshaus sowie im direkten Umfeld der Haltestelle inkl. der
vorhandenen Querungsstelle (Lichtsignalanlage) reduziert werden (vgl. DS
210259-02). Diesem Vorschlag ist die Bezirksvertretung Bonn mit Änderungen
am 14.11.2023 gefolgt.
Zu dem nun vorliegenden Antrag teilt die Verwaltung, u.a. auf Grundlage der
o.g. Prüfung, Folgendes mit:
Zitat Antragstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Ärztehaus
Kölnstraße 480 in Auerberg Halteflächen für Autos auszuweisen sowie die
Zufahrt zu diesen zu ermöglichen und in direkter Nähe zum Ärztehaus
zusätzliche Parkflächen auszuweisen. Gleichzeitig soll die Sicherheit von
Fußgängern und Radfahrern gewährleistet und ein Durchfahren von Pkw auf
dem Gehweg verhindert werden.“
Der Bereich direkt vor dem Ärztehaus (Kölnstraße 480) wurde als Ergebnis des
damaligen Prüfprozesses für den Kfz-Verkehr und zu Lasten der 9
vorhandenen Parkplätzen gesperrt. Die nun beantragte Ausweisung von
Parkplätzen würde einer Rücknahme des damaligen Beschlusses sowie die
Entfernung der rot-weißen Pfosten bedürfen, da andernfalls keine
Erreichbarkeit von Parkplätzen sichergestellt werden könnte. Bauliche
Anpassungen sind aufgrund der vorhandenen Baumallee (geschützte Allee)
sowie der Bushaltestelle und der Querungsstelle nur sehr eingeschränktSeite 1 von 2
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möglich. Eine getrennte Führung von Kfz-, Rad- und Fußverkehr ist vor dem
Hintergrund der erforderlichen Mindestbreiten in Relation zum
Straßenquerschnitt ausgeschlossen (vgl. DS 210259-02). Eine Entfernung der
Pfosten in Verbindung mit einer erneuten Ausweisung von Park- /
Haltemöglichkeiten würde unweigerlich zur Wiederherstellung der damaligen
Problemsituation führen. Eine Gewährleistung der Sicherheit für
Fußgänger*innen und Radfahrende ohne getrennte Führung ist nicht
realisierbar.
Kritisch zu sehen wäre dies auch vor dem Hintergrund, dass in diesem
Abschnitt entlang der Kölnstraße eine Pendlerroute im politisch beschlossenen
Radverkehrsnetz (vgl. DS 230820) verläuft. Der Abschnitt ist überdies auch
Bestandteil des vom ADFC Bonn/Rhein-Sieg vorgeschlagenen
Veloroutennetzes, welches sukzessive und konsequent durchgeplant und
umgesetzt werden soll.
Hinsichtlich der Ausweisung weiterer Park- / Haltemöglichkeiten im direkten
Umfeld kann Folgendes mitgeteilt werden:
Im Bereich zwischen der Kreuzung Kölnstraße / Brüsseler Straße / Friedrich-
Wöhler-Straße (ca. 150m fußläufige Entfernung) und dem Grundstück
Kölnstraße 502 (ca. 170m fußläufige Entfernung) befinden sich ca. 45
öffentliche Parkmöglichkeiten (vgl. u.a. DS 210259-02, Anlage 1+2).
Im Seitenbereich der Kölnstraße können aufgrund von Grundstückszufahrten,
Hauseingängen, Grünflächen oder den vorhandenen Fuß- und Radwegen
keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten eingerichtet werden, ohne dass z.B.
Grünflächen / Baumscheiben versiegelt werden. Auf der Fahrbahn der
Kölnstraße scheidet dies aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts
ebenfalls aus. Auch rückwärtig des Ärztehauses, im Bereich der Amsterdamer
Straße, können im öffentlichen Straßenraum aufgrund der vorhandenen
Straßenbreite von ca. 4,80m keine über die im Bestand bereits vorhandenen
Parkplätze angeordnet werden.
Abschließend ist daher festzuhalten, dass eine politische Entscheidung /
Abwägung zwischen einer erneuten Ausweisung von Park- /
Haltemöglichkeiten vor dem Ärztehaus mit den oben dargelegten
Konsequenzen und einer Beibehaltung der 2023 beschlossenen Lösung zu
treffen ist.
Aus verkehrsplanerischer Sicht kann eine Rückführung auf den alten Zustand,
unter anderem unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit, jedoch nicht
empfohlen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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