254081-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480
Kerndaten
- Nummer
- 254081-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Brüsseler Straße Hauptort
- Kölnstraße
- Friedrich-Wöhler-Straße
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 254081-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn hatte die Verwaltung bereits am 18.05.2021 damit beauftragt, eine Neuorganisation der Gehwegfläche im Bereich Kölnstraße 464 – 480 zu prüfen (vgl. DS 210259). Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Erreichbarkeit der zum damaligen Zeitpunkt noch vorhandenen Park- / Haltemöglichkeiten vor dem Ärztehaus, der Sparkasse sowie der Apotheke nur durch Mitbenutzung des Fuß- und Radweges durch den Kfz-Verkehr möglich ist. Daraus resultierten regelmäßig Konflikte zwischen parkenden / haltenden Kfz, Radfahrenden und zu Fußgehenden im Seitenbereich, die ursächlich für den ursprünglichen Prüfauftrag (vgl. DS 210259) waren. Um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrende und Fußgänger*innen, zu erreichen, wurde die Installation von rot-weißen Pfosten vor Haus-Nr. 470 vorgeschlagen. Dadurch sollten Konfliktsituation vor dem Geschäftshaus sowie im direkten Umfeld der Haltestelle inkl. der vorhandenen Querungsstelle (Lichtsignalanlage) reduziert werden (vgl. DS 210259-02). Diesem Vorschlag ist die Bezirksvertretung Bonn mit Änderungen am 14.11.2023 gefolgt. Zu dem nun vorliegenden Antrag teilt die Verwaltung, u.a. auf Grundlage der o.g. Prüfung, Folgendes mit: Zitat Antragstext: „Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480 in Auerberg Halteflächen für Autos auszuweisen sowie die Zufahrt zu diesen zu ermöglichen und in direkter Nähe zum Ärztehaus zusätzliche Parkflächen auszuweisen. Gleichzeitig soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet und ein Durchfahren von Pkw auf dem Gehweg verhindert werden.“ Der Bereich direkt vor dem Ärztehaus (Kölnstraße 480) wurde als Ergebnis des damaligen Prüfprozesses für den Kfz-Verkehr und zu Lasten der 9 vorhandenen Parkplätzen gesperrt. Die nun beantragte Ausweisung von Parkplätzen würde einer Rücknahme des damaligen Beschlusses sowie die Entfernung der rot-weißen Pfosten bedürfen, da andernfalls keine Erreichbarkeit von Parkplätzen sichergestellt werden könnte. Bauliche Anpassungen sind aufgrund der vorhandenen Baumallee (geschützte Allee) sowie der Bushaltestelle und der Querungsstelle nur sehr eingeschränktSeite 1 von 2 Seite 2 möglich. Eine getrennte Führung von Kfz-, Rad- und Fußverkehr ist vor dem Hintergrund der erforderlichen Mindestbreiten in Relation zum Straßenquerschnitt ausgeschlossen (vgl. DS 210259-02). Eine Entfernung der Pfosten in Verbindung mit einer erneuten Ausweisung von Park- / Haltemöglichkeiten würde unweigerlich zur Wiederherstellung der damaligen Problemsituation führen. Eine Gewährleistung der Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende ohne getrennte Führung ist nicht realisierbar. Kritisch zu sehen wäre dies auch vor dem Hintergrund, dass in diesem Abschnitt entlang der Kölnstraße eine Pendlerroute im politisch beschlossenen Radverkehrsnetz (vgl. DS 230820) verläuft. Der Abschnitt ist überdies auch Bestandteil des vom ADFC Bonn/Rhein-Sieg vorgeschlagenen Veloroutennetzes, welches sukzessive und konsequent durchgeplant und umgesetzt werden soll. Hinsichtlich der Ausweisung weiterer Park- / Haltemöglichkeiten im direkten Umfeld kann Folgendes mitgeteilt werden: Im Bereich zwischen der Kreuzung Kölnstraße / Brüsseler Straße / Friedrich- Wöhler-Straße (ca. 150m fußläufige Entfernung) und dem Grundstück Kölnstraße 502 (ca. 170m fußläufige Entfernung) befinden sich ca. 45 öffentliche Parkmöglichkeiten (vgl. u.a. DS 210259-02, Anlage 1+2). Im Seitenbereich der Kölnstraße können aufgrund von Grundstückszufahrten, Hauseingängen, Grünflächen oder den vorhandenen Fuß- und Radwegen keine zusätzlichen Parkmöglichkeiten eingerichtet werden, ohne dass z.B. Grünflächen / Baumscheiben versiegelt werden. Auf der Fahrbahn der Kölnstraße scheidet dies aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts ebenfalls aus. Auch rückwärtig des Ärztehauses, im Bereich der Amsterdamer Straße, können im öffentlichen Straßenraum aufgrund der vorhandenen Straßenbreite von ca. 4,80m keine über die im Bestand bereits vorhandenen Parkplätze angeordnet werden. Abschließend ist daher festzuhalten, dass eine politische Entscheidung / Abwägung zwischen einer erneuten Ausweisung von Park- / Haltemöglichkeiten vor dem Ärztehaus mit den oben dargelegten Konsequenzen und einer Beibehaltung der 2023 beschlossenen Lösung zu treffen ist. Aus verkehrsplanerischer Sicht kann eine Rückführung auf den alten Zustand, unter anderem unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit, jedoch nicht empfohlen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de