254081 · Antrag
CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480
Kerndaten
- Nummer
- 254081
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Auerberg Hauptort
- Kölnstraße
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 254081 Antragsteller/in: Dr. Bettina Ulrike Fischer-Starcke CDU Bezirksfraktion Bonn 19.12.2025, gez. BBM Bonnie CDU-Antrag: Wiederherstellung von Halteflächen vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480 in Auerberg Halteflächen für Autos auszuweisen sowie die Zufahrt zu diesen zu ermöglichen und in direkter Nähe zum Ärztehaus zusätzliche Parkflächen auszuweisen. Gleichzeitig soll die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet und ein Durchfahren von Pkw auf dem Gehweg verhindert werden. Begründung Nach der Umgestaltung der Gehwegfläche vor dem Ärztehaus Kölnstraße 480 ist das Vorfahren von Autos zum Transport von Patienten und Patientinnen vor dem Ärztehaus nicht mehr möglich. Dies führt zu großen Problemen für mobilitätseingeschränkte Personen, die das Ärztehaus aufsuchen müssen. Daher soll es wieder ermöglicht werden, zumindest vor dem Haus vorzufahren. Weiterhin ist die Ausweisung von zusätzlichen Parkflächen in direkter Umgebung zum Ärztehaus notwendig, damit auch mobilitätseingeschränkte Personen, die selber mit dem Auto kommen, keinen weiten Weg zu den Arztpraxen haben. In diesem Ärztehaus gibt es Praxen für Allgemeinmedizin, Physiotherapie und Gynäkologie. Weiterhin befinden sich eine Apotheke sowie die Sparkasse in dem Haus. All diese Institutionen werden regelmäßig auch von älteren Personen aufgesucht. Neben der Verbesserung der Situation für den Autoverkehr an dieser Stelle müssen zwingend auch die Bedürfnisse von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt werden. Es ist dabei zu verhindern, dass der Fuß- und Radweg von Autos befahren werden kann, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Die Sicherheit dieser Verkehrsteilnehmenden ist zwingend zu gewährleisten, während auch die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen erfüllt werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de