254079-02 · Antrag
Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzung des Beschlusses zu TOP 6.29 vom 20.01.2026 – Beseitigung des Mauervorsprungs Quirinstraße durch das Städtische Gebäudemanagement (SGB)
Kerndaten
- Nummer
- 254079-02
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Quirinstraße Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.864 Zeichen)
Antrag öffentlich 254079-02 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach 27.04.2026 gez. Bonnie Grüne-Bezirksfraktion-Antrag: Umsetzung des Beschlusses zu TOP 6.29 vom 20.01.2026 – Beseitigung des Mauervorsprungs Quirinstraße durch das Städtische Gebäudemanagement (SGB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt ihren Beschluss vom 20.01.2026 (TOP 6.29) und beauftragt die Verwaltung, das Städtische Gebäudemanagement (SGB) verbindlich mit der Umsetzung der Maßnahme zu betrauen. Das SGB wird aufgefordert, 1. den Mauervorsprung an der ehemaligen Baumscheibe auf dem Schulgrundstück (Flurstück 2114, Montessorischule, Quirinstraße) zurückzubauen, 2. die Mauer in der Breite des bestehenden Gehwegs und bündig zur Gehwegkante neu zu errichten, 3. die Maßnahme zeitnah umzusetzen und – soweit möglich – mit anderen laufenden oder geplanten Baumaßnahmen zu koordinieren. Begründung Die Bezirksvertretung hat bereits am 20.01.2026 beschlossen, die bestehende Engstelle im Gehwegbereich der Quirinstraße zu beseitigen, um eine sichere und barrierefreie Wegeführung zu gewährleisten. Das Tiefbauamt hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sich der betreffende Bereich nicht in dessen Baulast befindet, sondern Teil des Schulgrundstücks der Montessorischule ist und somit in die Zuständigkeit des Städtischen Gebäudemanagements fällt.Seite 1 von 2 Seite 2 Da der Mauervorsprung weiterhin eine Einschränkung für den Fußgängerverkehr darstellt, ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme erforderlich. Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen soll das zuständige SGB ausdrücklich mit der Durchführung beauftragt werden. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind durch die Verwaltung zu prüfen und im zuständigen Budget des SGB bereitzustellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de