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254071 · Mitteilungsvorlage

Sachstandsinformation: Errichtung von 21 Parzellen an der Kleingartenanlage Alfterer Straße – Sanierung und Erweiterung Tierheim Bonn

Nummer
254071
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Alfterer Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 05.02.2026 Aktuelle Informationen der Verwaltung
  2. Sitzung des Rates 12.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
254071
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Sachstandsinformation: Errichtung von 21
Parzellen an der Kleingartenanlage Alfterer Straße
– Sanierung und Erweiterung Tierheim Bonn
Beratungsfolge
Rat 05.02.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Kurzfassung Hintergrund:
Die Sanierung und Erweiterung des Bonner Tierheims durch den Trägerverein
ist aus Gründen des einzuhaltenden Tierschutzes vor Ort und insbesondere der
anstehenden Sanierung des Tausendfüßlers und hiermit verbundener
Baustellenarbeiten auf dem Gelände des Tierheimes zeitnah unbedingt
erforderlich. Der Rat der Stadt Bonn hat sich hiermit intensiv befasst. vgl. DS
241177. Zur Erweiterung des Tierheimes wurden bereits 11
Kleingartenparzellen des benachbarten Kleingartenvereins Flora e.V. mit
Wirkung zum 30.11.2026 gekündigt. Als Ersatz und zur Deckung der hohen
Nachfrage nach Kleingärten ist der Bau von 21 Parzellen auf einer östlich an
eine bestehende Kleingartenanlage (KGV Zum Vorgebirge e.V.) an der Alfterer
Straße angrenzende Fläche vorgesehen. Diese Fläche ist nach den
Darstellungen des Flächennutzungsplans für eine solche Nutzung
(Dauerkleingärten) ausgewiesen. Eine westlich an die bestehende
Kleingartenanlage angrenzende Fläche ist zwar bereits im bestehenden
Bebauungsplan für eine Kleingartennutzung planungsrechtlich gesichert, hier
sprechen jedoch die vorhandene Biotopvielfalt bzw. der Artenreichtum gegen
eine Erweiterung der bestehenden Kleingartenanlage.
Aufgrund dessen wurde die östlich an den bestehenden Bebauungsplan
angrenzende Fläche nach intensiver fachlicher Auseinandersetzung unter
Berücksichtigung von Alternativen planerisch als sinnvoll für die Unterbringung
der 21 neuen Parzellen erachtet. Hierfür war beabsichtigt, eine Befreiung von
den Verboten des Landschaftsplans (gem. § 67 BNatSchG) zu erteilen. Die
erforderlichen landschafts- und artenschutzrechtlichen Gutachten liegen vor
und sind Grundlage der Planung.
Der zu beteiligende Naturschutzbeirat hat der beabsichtigen Befreiung
widersprochen, vgl. DS 252353. Der in dem Fall für die Entscheidung über das
Veto des Naturschutzbeirats zuständige Rat hat die Beschlusskompetenz auf
den AUKLA übertragen, der den Widerspruch des Naturschutzbeirats
zurückgewiesen hat (DS 252353-01).
Der Naturschutzbeirat hat sich daraufhin an die Bezirksregierung Köln in ihrer
Eigenschaft als Höhere Naturschutzbehörde gewandt. Nach mehrerenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
schriftlichen Stellungnahmen und Prüfung des Sachverhalts hat sie mit
Schreiben vom 09.10.2025 die Oberbürgermeisterin bzw. den
Oberbürgermeister als „staatliche Verwaltungsbehörde“ angewiesen, die
Befreiung zu versagen. Die Planung der Kleingartenanlage wurde gestoppt. Im
ursprünglichen Zeitplan sollte die Anlage bis Mitte 2026 fertiggestellt werden,
um den Kleingärtnern einen nahtlosen Umzug zu ermöglichen.
Daraufhin haben die beteiligten Ämter der Bonner Stadtverwaltung (Rechtsamt,
Amt für Wirtschaftsförderung, Amt für Umwelt und Stadtgrün einschl. Dezernent
III) bei der Höheren Naturschutzbehörde in Köln einen Termin zur ausführlichen
Erklärung des Sachverhaltes wahrgenommen, um die Möglichkeit einer
einvernehmlichen Einigung (z.B. über eine Ausnahme nach Ziff. 2 des
Landschaftsplans Kottenforst auf Grundlage eines Konzepts sowie paralleler
Aufstellung eines Bebauungsplans) zu besprechen.
Die Höhere Naturschutzbehörde sieht hier allerdings keinen bzw. nur geringen
Spielraum, da eine Ausnahme von einer Vielzahl der Verbote des
Landschaftsplans, wie auch eine Befreiung, mit dem Schutzzweck des
Schutzgebiets nicht vereinbar sei und nur im Wege der Schaffung einer
planungsrechtlichen Grundlage in Form eines Bebauungsplans überwunden
werden könne. Sie hat jedoch in Aussicht gestellt, den erörterten Lösungsweg
nach Vorlage ergänzender Unterlagen nochmals zu prüfen.
Aufgrund der vorliegenden Weisung ist bei der endgültigen Schaffung der
Ersatzflächen für die Kleingartenparzellen mit einer zeitlichen Verzögerung zu
rechnen, bis ein Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist. Mögliche
Zwischenlösungen für die 11 betroffenen Kleingartenpächter werden geprüft.
Ergänzende Information:
Die Stadtverwaltung hat die Projektsteuerung für die Tierheimsanierung / -
entwicklung ausgeschrieben und bereits beauftragt.
Der betroffene Kleingartenverein Flora e.V., der Stadtverband der
Gartenfreunde e.V. Bonn und der Trägerverein des Bonner Tierheims wurden
seitens der Verwaltung über den Sachstand informiert, ein weiterer Austausch
zu Lösungsoptionen wurde vereinbart. Die Autobahn GmbH wird über den
Sachstand informiert.
Anlage/n
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