254071 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsinformation: Errichtung von 21 Parzellen an der Kleingartenanlage Alfterer Straße – Sanierung und Erweiterung Tierheim Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 254071
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Alfterer Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.739 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 254071 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Sachstandsinformation: Errichtung von 21 Parzellen an der Kleingartenanlage Alfterer Straße – Sanierung und Erweiterung Tierheim Bonn Beratungsfolge Rat 05.02.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Kurzfassung Hintergrund: Die Sanierung und Erweiterung des Bonner Tierheims durch den Trägerverein ist aus Gründen des einzuhaltenden Tierschutzes vor Ort und insbesondere der anstehenden Sanierung des Tausendfüßlers und hiermit verbundener Baustellenarbeiten auf dem Gelände des Tierheimes zeitnah unbedingt erforderlich. Der Rat der Stadt Bonn hat sich hiermit intensiv befasst. vgl. DS 241177. Zur Erweiterung des Tierheimes wurden bereits 11 Kleingartenparzellen des benachbarten Kleingartenvereins Flora e.V. mit Wirkung zum 30.11.2026 gekündigt. Als Ersatz und zur Deckung der hohen Nachfrage nach Kleingärten ist der Bau von 21 Parzellen auf einer östlich an eine bestehende Kleingartenanlage (KGV Zum Vorgebirge e.V.) an der Alfterer Straße angrenzende Fläche vorgesehen. Diese Fläche ist nach den Darstellungen des Flächennutzungsplans für eine solche Nutzung (Dauerkleingärten) ausgewiesen. Eine westlich an die bestehende Kleingartenanlage angrenzende Fläche ist zwar bereits im bestehenden Bebauungsplan für eine Kleingartennutzung planungsrechtlich gesichert, hier sprechen jedoch die vorhandene Biotopvielfalt bzw. der Artenreichtum gegen eine Erweiterung der bestehenden Kleingartenanlage. Aufgrund dessen wurde die östlich an den bestehenden Bebauungsplan angrenzende Fläche nach intensiver fachlicher Auseinandersetzung unter Berücksichtigung von Alternativen planerisch als sinnvoll für die Unterbringung der 21 neuen Parzellen erachtet. Hierfür war beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans (gem. § 67 BNatSchG) zu erteilen. Die erforderlichen landschafts- und artenschutzrechtlichen Gutachten liegen vor und sind Grundlage der Planung. Der zu beteiligende Naturschutzbeirat hat der beabsichtigen Befreiung widersprochen, vgl. DS 252353. Der in dem Fall für die Entscheidung über das Veto des Naturschutzbeirats zuständige Rat hat die Beschlusskompetenz auf den AUKLA übertragen, der den Widerspruch des Naturschutzbeirats zurückgewiesen hat (DS 252353-01). Der Naturschutzbeirat hat sich daraufhin an die Bezirksregierung Köln in ihrer Eigenschaft als Höhere Naturschutzbehörde gewandt. Nach mehrerenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) schriftlichen Stellungnahmen und Prüfung des Sachverhalts hat sie mit Schreiben vom 09.10.2025 die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister als „staatliche Verwaltungsbehörde“ angewiesen, die Befreiung zu versagen. Die Planung der Kleingartenanlage wurde gestoppt. Im ursprünglichen Zeitplan sollte die Anlage bis Mitte 2026 fertiggestellt werden, um den Kleingärtnern einen nahtlosen Umzug zu ermöglichen. Daraufhin haben die beteiligten Ämter der Bonner Stadtverwaltung (Rechtsamt, Amt für Wirtschaftsförderung, Amt für Umwelt und Stadtgrün einschl. Dezernent III) bei der Höheren Naturschutzbehörde in Köln einen Termin zur ausführlichen Erklärung des Sachverhaltes wahrgenommen, um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung (z.B. über eine Ausnahme nach Ziff. 2 des Landschaftsplans Kottenforst auf Grundlage eines Konzepts sowie paralleler Aufstellung eines Bebauungsplans) zu besprechen. Die Höhere Naturschutzbehörde sieht hier allerdings keinen bzw. nur geringen Spielraum, da eine Ausnahme von einer Vielzahl der Verbote des Landschaftsplans, wie auch eine Befreiung, mit dem Schutzzweck des Schutzgebiets nicht vereinbar sei und nur im Wege der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage in Form eines Bebauungsplans überwunden werden könne. Sie hat jedoch in Aussicht gestellt, den erörterten Lösungsweg nach Vorlage ergänzender Unterlagen nochmals zu prüfen. Aufgrund der vorliegenden Weisung ist bei der endgültigen Schaffung der Ersatzflächen für die Kleingartenparzellen mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen, bis ein Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist. Mögliche Zwischenlösungen für die 11 betroffenen Kleingartenpächter werden geprüft. Ergänzende Information: Die Stadtverwaltung hat die Projektsteuerung für die Tierheimsanierung / - entwicklung ausgeschrieben und bereits beauftragt. Der betroffene Kleingartenverein Flora e.V., der Stadtverband der Gartenfreunde e.V. Bonn und der Trägerverein des Bonner Tierheims wurden seitens der Verwaltung über den Sachstand informiert, ein weiterer Austausch zu Lösungsoptionen wurde vereinbart. Die Autobahn GmbH wird über den Sachstand informiert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de