254070 · Beschlussvorlage
Weiterentwicklung des Forderungsmanagements und Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Kassen- und Steueramt
Kerndaten
- Nummer
- 254070
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 254070 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II Weiterentwicklung des Forderungsmanagements und Einrichtung von zusätzlichen Stellen im Kassen- und Steueramt Beratungsfolge Rat 22.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt die zur Weiterentwicklung des städtischen Forderungsmanagements umgesetzten und künftig geplanten Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt unter Anbringung von k.w.-Vermerken die Einrichtung von insgesamt zehn zusätzlichen Stellen (Besoldungsgruppe A 9 LBesG/E9a TVöD) im Kassen- und Steueramt zur Verstärkung des Forderungsmanagements, wovon jeweils fünf Stellen unbefristet bzw. auf die Dauer von zwei Jahren befristet eingerichtet werden. Begründung Ausgangslage und Rahmenbedingungen Die im Kassen- und Steueramt angesiedelte Vollstreckungsbehörde übernimmt im Rahmen des gesamtstädtischen Forderungsmanagements eine Schlüsselfunktion zur haushaltsrechtlich gebotenen, rechtzeitigen Durchsetzung der der Bundesstadt Bonn zustehenden Forderungen (vgl. § 23 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben dieser juristischen Bewertung ist einer qualitativ hochwertigen Aufgabenerledigung im Forderungsmanagement gerade in der aktuellen Haushaltslage der Bundesstadt Bonn eine besondere, fiskalische Bedeutung beizumessen. Diese Relevanz ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass seit der Umstellung auf die kommunale Doppik Forderungen als Teil des städtischen Umlaufvermögens ein kurzfristig realisierbares Vermögen darstellen. Eine schnelle und effektive Forderungsrealisierung durch ein gut aufgestelltes Forderungsmanagement kann somit die städtische Liquiditätslage deutlich verbessern und den Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung sowie die damit einhergehenden Zinsaufwendungen nachhaltig reduzieren. Ebenfalls hilft ein effektives Forderungsmanagement in Bezug auf nicht werthaltige Forderungen dabei, Niederschlagungsquoten zu reduzieren und so denSeite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ergebnisrelevanten Aufwand zur Wertberichtigung von Forderungen zu begrenzen, was zu einem deutlich verbesserten Jahresergebnis beiträgt. Damit zahlt das Forderungsmanagement im besonderen Maße auf die Vorgaben des durch den Rat der Bundesstadt Bonn gefassten Haushaltsbegleitbeschluss (DS 240986-120 AA) ein, welcher die Verwaltung u. a. beauftragt, durch fortlaufende Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die jeweiligen Jahresabschlüsse durch ein effizientes Finanzmanagement gegenüber den Haushaltsplanbeschlüssen deutlich verbessert werden. Die Rahmenbedingungen, in denen sich das Forderungsmanagement bei seiner Aufgabenerledigung bewegt, nehmen also unmittelbaren Einfluss auf die städtische Haushaltslage und den Umfang der aktuellen und künftigen Konsolidierungsbedarfe. In jedem Fall ist ein funktionierendes Forderungsmanagement zwingend erforderlich und notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn zu erhalten. Personelle Situation in der Vollstreckungsbehörde Das Rechnungsprüfungsamt hat regelmäßig auf die stark angespannte Belastungssituation im Bereich der Vollstreckungsbehörde und die damit einhergehenden fiskalischen Risiken hingewiesen. Neben einer im Jahr 2023 durchgeführten Sonderprüfung des Bereichs verweist das Rechnungsprüfungsamt seit mehreren Jahren in den Prüfberichten zu den städtischen Jahresabschlüssen auf eine Situation in der Vollstreckungsbehörde, die von zahlreichen unbearbeiteten Fällen und damit einhergehenden latenten Verjährungsgefahren geprägt ist. In dieser mehrjährigen Betrachtung hat sich diese Situation angesichts erheblich steigender Fallzahlen im Bereich der Vollstreckung stets weiter zugespitzt, ohne dass es zu einer quantitativen Personalverstärkung des Bereichs gekommen wäre. Seit dem Jahr 2020 hat sich die Anzahl der Schuldner*innen nicht zuletzt mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung nahezu verdoppelt. Dementsprechend ist die aktuelle Situation in der Vollstreckungsbehörde nach wie vor von hohen Rückständen, langen Verfahrenslaufzeiten sowie einer überdurchschnittlich hohen, nicht mehr akzeptablen Arbeitsbelastung geprägt. Letzteres führt dazu, dass die Personalfluktuation und Krankheitssituation in dem Bereich so hoch ist, dass dies wiederrum zu einer zusätzlichen Belastung für das Personal führt. Dass eine nur sehr unterdurchschnittliche Personalsituation in der Vollstreckungsbehörde besteht, lässt sich auch anhand von Kennzahlen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zeigen, die zuletzt im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Bundesstadt Bonn 2023 erhoben wurden. Danach lag der Bestand an Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle mit 3.528 rund 76 % über dem Vergleichswert (Median von 2.000) von 20 anderen Kommunen; die Anzahl der abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle lag mit einem sehr hohen Leistungswert von 2.806 rund 24 % über dem interkommunalen Vergleichswert (Median von 2.269). Beide Kennzahlen zeigen im Verhältnis zueinander (Bestand an Forderungen > abgewickelte Zahl an Forderungen) eindrücklich, dass: - es weiterhin zum Aufbau von Rückständen kommt,Seite 2 von 7 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - der Zeitverzug in der Sachbearbeitung Verjährungsrisiken und Forderungsverluste in erheblichem Maße begünstigt und - die hohe Quantität abgewickelter Forderungen zulasten einer qualitativ hochwertigeren Aufgabenerledigung geht. Im Rahmen der örtlichen Erhebungen der GPA NRW wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass das zuvor dargestellte Kennzahlenverhältnis als äußerst kritisch zu bewerten ist und zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Bundesstadt Bonn führt, die im Lichte der aktuellen Haushaltssituation nicht akzeptabel erscheinen. Bezüglich der konkreten fiskalischen Auswirkungen wird auf nachstehende Ausführungen verwiesen. Aus diesem Grund nimmt das neu initiierte Projekt Aufgabenkritik den Bereich „Forderungsmanagement“ erneut in den Blick. Fiskalische Auswirkungen der personellen Situation Die fiskalischen Auswirkungen der personellen Situation auf den Bonner Haushalt lassen sich ebenfalls in interkommunal erhobenen Kennzahlen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ausdrücken. Dabei spielt die sogenannte Beitreibungsquote eine besondere Rolle, welche die beigetriebenen Forderungssummen in das Verhältnis zu den gesamten offenen, städtischen Forderungen setzt. Diese Beitreibungsquote lag in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 21 und 26 % (durchschnittlich 10 Mio. € p. a.) aller offenen Forderungen, die zu den Bilanzstichtagen auf einem jährlichen Niveau zwischen 40 und 46 Mio. € lagen. Der interkommunale Vergleichswert (Median) der Beitreibungsquote lag in diesen Jahren bei durchschnittlich 47 %, was einer theoretischen Beitreibungssumme von 20 Mio. € p. a. entsprechen würde. Entscheidend für die Höhe der Beitreibungsquote ist die Geschwindigkeit, mit der Vollstreckungsverfahren nach Übergang in die Vollstreckung durchgeführt werden. Die personelle Situation trägt somit erheblich zu den erläuterten, nachteiligen Folgen bei, insbesondere, weil Vollstreckungsverfahren nicht zeitnah durchgeführt werden können und sich bei der Fallbearbeitung vielmehr an forderungsbezogenen Verjährungsfristen zur Vermeidung von Forderungsverlusten orientiert werden muss. Die anzustrebende Zielsetzung, Forderungen mindestens in Jahresfrist abschließend beizutreiben, ist derzeit bei weitem nicht erreichbar. Eine im Vergleich zur heutigen Situation deutlich schnellere Beitreibung von Forderungen würde daher dazu führen, dass diese gerade im Verhältnis zu weiteren (Dritt-) Gläubigern, welche regelmäßig auf dieselben Einkommens- und Vermögenswerte bei Schuldner*innen zugreifen, häufiger realisiert werden können. Eine auskömmliche Personalausstattung wird zudem eine qualitativ hochwertigere Aufgabenerledigung ermöglichen, die zu einer weiteren Verbesserung der aktuellen fiskalischen Situation beiträgt. Aus Gründen der Transparenz ist anzumerken, dass es auch künftig weiterhin zu Forderungsverlusten kommen kann, wenn auch erwartet in geringerem Umfang. Bereits umgesetzte OptimierungsmaßnahmenSeite 3 von 7 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Losgelöst der kritischen personellen Situation wurden seit 2024 eine Vielzahl von Optimierungsmaßnahmen umgesetzt, welche die Situation im Forderungsmanagement bereits punktuell verbessert haben. Hierzu zählen beispielsweise: - die Einführung von Dienstanordnungen zur Implementierung einer ergebnisorientierten Ressourcensteuerung abhängig von Forderungshöhen und Beitreibungswahrscheinlichkeiten, - die Nutzung neuer Möglichkeiten zur Beschaffung von Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Schuldner*innen, - die Konzeptionierung und Vorbereitung neuer Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich von Kryptowährungen bzw. digitalen Geldwerten, - die befristete Einstellung von Werkstudierenden zur allgemeinen Unterstützung der Vollstreckungstätigkeit, - Einsatz KI-basierter Robotic Process Automation-Lösungen zur automatisierten Bearbeitung ausgewählter Hilfsprozesse, - Neubildung einer Abteilung Forderungsmanagement und damit verbundene organisatorische Stärkung des Tätigkeitsfelds. Nach erfolgter Evaluation der v. g. fachlichen, prozessualen und organisatorischen Maßnahmen hat sich gezeigt, dass diese zu einer nachhaltigen Erhöhung der erzielten Beitreibungssummen geführt haben und somit bereits jetzt positiv auf die Aufgabenerfüllung im Forderungsmanagement einzahlen. Die Beitreibungssummen lagen in den Jahren 2024 und erwartet 2025 bei rund 15 Mio. € p. a.. Diese positive Entwicklung darf gleichwohl nicht darüber hinwegtäuschen, dass die oben genannte strukturelle Personalunterdeckung unverändert bestehen bleibt und die vorgenommenen Maßnahmen lediglich den ersten wichtigen Zwischenschritt zur gebotenen Weiterentwicklung der Forderungsmanagements dargestellt haben. Ermittlung des zur angemessenen Aufgabenerfüllung notwendigen Personalbedarfs In Anbetracht der kritischen personellen Situation hat das Kassen- und Steueramt zusammen mit dem Personal- und Organisationsamt eine Personalbedarfsuntersuchung durchgeführt, welche entsprechend der zuvor dargestellten Kennzahlensituation eine erhebliche personelle Unterdeckung ergeben hat. Grundlage für diese Personalbedarfsuntersuchung waren einerseits die Aufgaben, die bereits aktuell von der Vollstreckungsbehörde wahrgenommen werden, andererseits aber auch zusätzliche, qualitätssteigernde und prozessbeschleunigende Maßnahmen, die unmittelbar mit Einrichtung der zusätzlichen Stellen umgesetzt werden sollen. Hierzu zählen beispielsweise: - Eigenabnahme von Vermögensauskünften anstelle der Beauftragung von Gerichtsvollzieher*innen,Seite 4 von 7 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) - Einleitung eigener Vollstreckungsmaßnahmen bei auswärtigen Schuldner*innen anstelle des Versands von Amtshilfeersuchen (Selbsthilfe vor Amtshilfe), - Durchführung zusätzlicher und auch zeitaufwendigerer Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Sondereinsätze mit der Polizei, neue Pfändungsmaßnahmen), - organisatorische Bündelung der Bearbeitung von Ratenzahlungsanträgen im Forderungsmanagement sowie - die Zentralisierung der Aussprache von Niederschlagungsentscheidungen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgaben wurde ein Personalbedarf von insgesamt zehn zusätzlichen Stellen festgestellt, von denen jeweils fünf Stellen unbefristet bzw. befristet auf die Dauer von zwei Jahren eingerichtet werden sollen. Sämtliche Stellen werden mit k.w.- Vermerken versehen, so dass ggf. eine Anpassung der Personalplanung erfolgen kann. Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluation der Wirksamkeit und Vornahme einer Personalbedarfsevaluation. Die Bewertung der Stellen erfolgt entsprechend den im Bereich üblichen Stellenbewertungen einheitlich nach A 9 LBesG bzw. E9a TVöD. Es wird davon ausgegangen, dass die mit den Stelleneinrichtungen verbundenen Personalkosten vollumfänglich durch zusätzliche Einnahmen aus der Vollstreckungstätigkeit bzw. die Vermeidung von dauerhaften Forderungsverlusten gedeckt sind und darüber hinaus mit geschätzt 2 Mio. € p. a. nachhaltige Beiträge zur Haushaltskonsolidierung leisten. Diese Annahme ist im Wesentlichen auf die Beseitigung zwei derzeit bestehender negativer Effekte zurückzuführen: - der mögliche Abbau des sehr hohen Außenstands bilanzierter Forderungen führt zu einer erheblichen Reduktion des Vorfinanzierungsbedarfs durch Kredite zur Liquiditätssicherung und der damit einhergehenden Zinsaufwendungen, - ertragswirksam eingebuchte Forderungen aller Art (Steuern, Bußgelder etc.) müssen aufgrund des sinkenden Zeitverzugs in der Vollstreckung nur noch zu einer niedrigeren Quote aufwandswirksam niedergeschlagen werden, was das Jahresergebnis verbessert und damit – wegen des Einflusses des Jahresergebnisses auf die Haushaltsplanung – den Konsolidierungsdruck für die kommende Haushaltsplanung senkt. Die Nichterreichung des vorstehenden Konsolidierungsbeitrags würde faktisch bedeuten, dass dieser durch anderweitige Konsolidierungsmaßnahmen (z. B. durch Mehrbelastungen von Bürger*innen und Unternehmen durch Abgabenerhöhungen) kompensiert werden müsste, obwohl es sich um Forderungen handelt, welche der Bundesstadt Bonn bereits rechtmäßig zustehen. Trotz der erwartbaren positiven Effekte ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der über viele Jahre aufgebauten Rückstandssituation der Abbau dieser noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Künftige Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ForderungsmanagementsSeite 5 von 7 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die personelle Verstärkung der Abteilung Forderungsmanagement stellt explizit nicht die letzte Maßnahme zur Weiterentwicklung des Forderungsmanagements dar, vielmehr ist die künftige Umsetzung weiterer Maßnahmen geplant. Als weitere Maßnahme, die kurz- bis mittelfristig in die Umsetzung gebracht werden soll, ist beispielsweise die notwendige Ablösung der vorhandenen Vollstreckungssoftware (End of Life) durch eine zeitgemäße Softwarelösung zu nennen. Entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung dieses Projekts werden zum Doppelhaushalt 2027/2028 angemeldet. Darüber hinaus ist aufgrund der geplanten Zentralisierung der Niederschlagungsentscheidungen in der Vollstreckungsbehörde eine Anpassung der in der einschlägigen Satzung festgelegten Wertgrenzen geplant, innerhalb der die Verwaltung eigenverantwortlich über diese entscheiden kann. Hierzu bedarf es einer Anpassung der entsprechenden Satzung, über die der Rat der Bundesstadt Bonn zu entscheiden hat. Die beschriebene personelle Aufwertung des Bereichs stellt also lediglich einen nächsten, wenngleich sehr entscheidenden Schritt zur nachhaltigen Sicherstellung einer angemessenen Aufgabenerfüllung im Forderungsmanagement dar. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.21 Produktgruppenbezeichnung Finanzbuchhaltung Produkt 1.21.00.01.21.02 Produktbezeichnung Vollstreckung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2026: 885.000 EUR 2027: 911.000 Euro 2028: 469.200 EUR 2029: 483.200 EUR 2030: 497.700 EUR p.a.: 121000121 / 70.1000 gesamtstädtisch 2026: 885.000 EUR 2027: 911.000 Euro s.u.Seite 6 von 7 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) min. -3 Mio. EUR geringerer Aufwand aus Niederschlagungen (Wertkorrekturen zu Forderungen) 2028: 469.200 EUR 2029: 483.200 EUR 2030: 497.700 EUR Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich ca. -2 Mio. EUR Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de