254068-05 · Beschlussvorlage: Auftrag
N-Vorlage - Pilotprojekt: Integration von Bordsteinladesäulen in das Stadtgebiet
Kerndaten
- Nummer
- 254068-05
- Art
- Beschlussvorlage: Auftrag
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Ringstraße Hauptort
- Kurt-Schumacher-Straße
- Lievelingsweg
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage: Auftrag öffentlich 254068-05 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III N-Vorlage - Pilotprojekt: Integration von Bordsteinladesäulen in das Stadtgebiet Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Hauptausschuss 17.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordsteine nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen. Begründung Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz hat auf Änderungsantrag der BBB-Fraktion hin DS 254068-02AA die Mitteilungsvorlage DS 254068 in seiner Sitzung am 20.05.2026 zum ordentlichen Beschlusspunkt in der darauffolgenden Sitzung (17.07.2026) mit folgendem Beschlusstenor erhoben: "Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordsteine nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen." Die Mitteilungsvorlage der Verwaltung DS 254068 hatte folgenden Wortlaut: Gemeinsam mit den Stadtwerken wird im Jahr 2026 ein Pilotprojekt zur Erprobung sogenannter Ladebordsteine gestartet. Die Ladebordsteine stellen eine potenziell platzsparende Lösung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im begrenzten öffentlichen Raum dar. Die notwendige Ladeelektronik wird in die Abmaße eines Standard-Bordsteins integriert und lässt sich somit nahtlos in das Stadtbild integrieren. Ziel des Projekts ist es, an ausgewählten Pilotstandorten die technische Machbarkeit, die Nutzerakzeptanz und die städtebauliche Integration dieser neuartigen Ladetechnik zu evaluieren. Dazu wird die Sondernutzungsgenehmigung vorerst auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Die Kosten für das Projekt (auch bei einem möglichen Rückbau der Ladestationen)Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) werden als Eigentümer und Betreiber der Ladestationen von den Stadtwerken getragen. Die Verwaltung steht überdies im Austausch mit Vertreter*innen der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, um die Ladetechnologie hinsichtlich der Barrierefreiheit der bodentiefen Einrichtung zu prüfen. Gleichwohl können die Ladebordsteine aus Gründen der Flächenersparnis im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen, auch für mobilitätseingeschränkte Menschen im Allgemeinen vorteilhaft sein. Aus städtebaulicher Sicht bietet der Ladebordstein neben dem geringeren Flächenverbrauch weitere Vorteile gegenüber konventionellen Ladesäulen. Dazu zählt unter anderem das Freihalten von Sichtachsen und ein geringeres Konfliktpotenzial in sensiblen bzw. geschützten städtebaulichen Bereichen. Darüber hinaus bieten Ladebordsteine die Möglichkeit zur Schaffung von Ladeinfrastruktur an Standorten, an denen der Einsatz konventioneller Ladesäulen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Zur Gewährleistung einer repräsentativen Testphase sollen die Pilotstandorte verschiedene städtebauliche und verkehrstechnische Rahmenbedingungen abdecken. Nach umfassender Prüfung verschiedener Standorte im gesamten Stadtgebiet wurden folgende Pilotstandorte für die Installation von jeweils drei Ladebordsteinen evaluiert: 1. Kurt-Schumacher-Straße 20 (Bonn) 2. Ringstraße 30 (Beuel) 3. Lievelingsweg 46 (Bonn) (ggf. nachfolgend mit einem andern Modell In Köln wurde die Bordstein-Technologie bereits von Rheinmetall gemeinsam mit der TankE GmbH erfolgreich im Regelbetrieb getestet. Die Stadt Köln berichtet von einem positiven Testergebnis (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=127527). Der Änderungsantrag der BBB-Fraktion DS 254068-02AA lautete wie folgt: 1. Die Mitteilungsvorlage wird zum ordentlichen Beschlusspunkt erhoben. 2. Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordsteine nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen. Dieser war wie folgt begründet: Die Stadtverwaltung hat bei der Ladesäuleninfrastruktur über Jahre hinweg einen offenen und diskriminierungsfreien Marktzugang verhindert und der SWB de facto den Aufbau eines Monopols für den Verkauf ihres relativ teuren Fahrstroms ermöglicht. Einer solchen Entwicklung sollte bei dem Bordsteinladesystem im Sinne der Bürger und Bürgerinnen, die E-Mobilität zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen nutzen wollen, vorgebeugt werden. Zur Sitzung der BV Beuel am 29.04.2026 hatte die Verwaltung zu einem gleichlautenden Antrag der BBB-Fraktion und Bzv. Britta von der Lippe -BBB- DS 254068-01 folgende ergänzende Stellungnahme DS 254068-04ST abgegeben, welche die BV Beuel in ihrer Sitzung am 27.05.2026 zur KenntnisSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) genommen hat: Das Pilotprojekt mit den Stadtwerken Bonn (SWB) basiert auf deren Eigeninitiative und Antragstellung. Die Evaluation der Standorte erfolgt durch den jeweiligen Anbieter (hier SWB), die abschließende Genehmigung und Prüfung nach den gängigen Kriterien obliegt der Verwaltung. Das Antragsverfahren für Ladeinfrastruktur steht allen Marktteilnehmern offen. Anträge privater Drittanbieter für innovative Ladesysteme im öffentlichen Raum sind ausdrücklich möglich und erwünscht. Diese werden nach denselben fachlichen und rechtlichen Kriterien geprüft wie Anträge der SWB. Bisher liegen der Verwaltung allerdings keine vergleichbaren Anträge privater Anbieter für Ladebordsteine oder sonstige innovative Ladeinfrastruktur vor. Sobald diese eingereicht werden, werden sie im Sinne der Wettbewerbsneutralität identisch geprüft. Die Verwaltung ist an einer Vielfalt technischer Lösungen interessiert, um die bestmögliche Infrastruktur für die Bürger*innen zu identifizieren. Die BV Beuel hat den BBB-Antrag DS 254068-01 (wortgleich mit dem Änderungsantrag und dem Beschlussvorschlag in dieser N-Vorlage) in ihrer Sitzung am 27.05.2026 ungeändert mit folgendem Tenor beschlossen: Die Stadtverwaltung möge den Test sogenannter Ladebordsteine nicht nur in einem Pilotprojekt mit den Stadtwerken durchführen, sondern die Erprobung der neuen Technik auch mit interessierten Drittanbietern in Erwägung ziehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de