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254062 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Baugrundstück Annagraben 70, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
254062
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Wilhelmstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Annagraben Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 14,4 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 254062-01 AA Grüne-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem Baugrundstück Annagraben 70, 53111 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Änderungsantrag zur Vorlage 254062

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Text anzeigen (3.531 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
254062
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn auf dem
Baugrundstück Annagraben 70, 53111 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 21.04.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für einen Spitz-Ahorn (Acer platanoides) auf dem
Baugrundstück Annagraben 70, 53111 Bonn wird im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst noch keine
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem Grundstück der ehemaligen Poliklinik werden drei Mehrfamilienhäuser
errichtet.
Auf dem Grundstück müssen insgesamt 7 satzungsgeschützte Bäume
aufgrund der Errichtung des Neubaus (Bauteil D) zur Entfernung freigegeben
werden. Die Vitalität variiert von befriedigend bis mangelhaft.
Baum Nr. 16, ein Spitz-Ahorn, weist einen Stammumfang von 235 cm und
einem Kronendurchmesser von 20 m auf. Der Zustand wurde mit befriedigend
bewertet.
Gemäß § 4 Abs. 1 (b) der Bonner Satzung zum Schutz des Baumbestands
(BSchS) ist eine Ausnahme von den Verboten der BSchS zu erteilen, wenn
eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder
nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.
Als Ersatzpflanzung werden ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 - 25 cm und 5 standortgerechte Laubbäume mit einem
Stammumfang von jeweils 18 – 20 cm auf demselben Grundstück gefordert.Seite 1 von 6
Seite 2
Anlage/n
1 Amtlicher Lageplan (öffentlich)
2 260324_Anlage zur Beschlussvorlage für Annagraben 70 (öffentlich)Seite 2 von 6
Seite 3 von 6
Anlage:
Antrag auf Baumfällung gem. BSchS zur Drucksachnummer 254062
Ehemaliges Poliklinik Gelände,
Wilhelmstraße / Annagraben
Bei den zur Fällung beantragten Bäumen handelt es sich um insgesamt 7 Bäume die
gemäß §1a Nr. 2 der Baumschutzsatzung geschützt sind. Die Vitalitätsbewertung der
Bäume variiert von 3 bis 5.
Die Bäume Nummer (9, 10, 11, 13, 15 und 16) müssen aufgrund des Neubaus, Bauteil
D, gefällt werden (siehe Tabelle 1). Baum Nr. 17 ist in einem mangelhaften Zustand und
steht in Bereich der Feuerwehrzufahrt.
Tabelle 1: Zur Fällung beantragte Bäume zum Bauantrag, Erweitungsbau
/Erschließung
Nr. Baumart Stamm-
anzahl
Stamm-
umfang
(m)
Durchm.
Krone
(m)
Zu-
stand*
1-6
Begründung
Rodung
9 Robinie
(Robinia pseudoacacia)
1 1,24 10 3 Neubau
10 Robinie
(Robinia pseudoacacia)
1 1,10 8 4 Neubau
11 Robinie
(Robinia pseudoacacia)
1 1,10 6 4 Neubau
13 Hainbuche
(Carpinus betulus)
1 1,10 9 4 Neubau
15 Hainbuche
(Carpinus betulus)
1 1,10 12 4 Neubau
16 Spitz-Ahorn
(Acer pseudoplatanus)
1 2,35 20 3 Neubau
17 Robinie
(Robinia pseudoacacia)
1 2,23 12 5 Erschließung/
Rettungsweg
Summe Ersatzpflanzungen 7
Die zu fällenden Bäume, die nicht satzungsgeschützt sind, sind in folgender Tabelle
aufgelistet:
Tabelle 2: Zur Rodung beantragte Bäume, nicht satzungsgeschützt
Nr. Baumart Stamm-
anzahl
Stamm-
umfang
(m)
Durchm.
Krone
(m)
Zustand*
1-6
Begründung
Rodung
12 Robinie
(Robinia
pseudoacacia)
1 0,95 4 3 NeubauSeite 4 von 6
Fotodokumentation
Abb. 1: Robinie (Nr. 9-12) vor dem Gebäude Abb. 2: Spitz-Ahorn (Nr. 16) mit geklapptem
der Diamorphin Ambulanz & Hainbuche Astwerk zum Straßenraum „Annagraben“
(Nr. 13)
Abb. 3: Robinie (Nr. 17) an der Grenzmauer zum AnnagrabenSeite 5 von 6
Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de