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254058 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für zwei Birken auf dem Baugrundstück Am Alten Forsthaus 32, 53125 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
254058
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Am Alten Forsthaus Straße· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
254058
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für zwei Birken auf dem
Baugrundstück Am Alten Forsthaus 32, 53125
Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Baugenehmigung wurde aktuell erteilt und das Bauvorhaben kann ohne die
vorherige Entfernung von Baum Nr. 10 nicht starten. Die letzte
Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Aufgrund eines Büroversehens ist die Beschlussvorlage in die falsche
Bezirksvertretung eingestellt worden.
Diese muss aber zwingend in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn
vorgestellt werden, da es zu verhindern gilt, dass Regressansprüche an die
Verwaltung gestellt werden. Es handelt sich hier um Wohnungsbau eines
privaten Investors.
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für zwei satzungsgeschützte Birken auf dem Grundstück
Am Alten Forsthaus 32, 53125 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsver-
fahrens wird erteilt.
Begründung
Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst noch keine
Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe
Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission
verzichtet werden.
Auf dem Grundstück wurde das Bestandsgebäude bereits abgerissen. Es
sollen hier drei Einfamilienwohnhäuser errichtet werden.
Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von fünf
satzungsgeschützten Bäumen beantragt. Davon weisen zwei Bäume einenSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stammumfang von mehr als 200 cm auf. Die beiden Bäume (Nr. 8 und Nr. 10)
wurden im Zustand mit noch ausreichend bewertet. Zwei weitere Bäume (Nr. 9
und Nr. 9a) weisen ebenfalls einen Stammumfang von über 200 cm auf,
wurden aber mit mangelhaft beurteilt und müssen zustandsbedingt zur
Entfernung freigegeben werden. Baum Nr. 6 ist eine Birke mit Stammumfang
130 cm und wurde mit ausreichend bewertet.
Alle Bäume können bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme nicht
erhalten bleiben, bzw. sind nicht mehr erhaltenswert.
Baum Nr. 10: Die Birke (Betula pendula) weist einen Stammumfang von 205
cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 19 m auf. Der
Zustand wurde mit noch ausreichend beurteilt. Der Baum würde bei der
Umsetzung des Bauvorhabens im Bereich der Baugrube stehen.
Baum Nr. 8: Die 2-stämmige Birke (Betula pendula) weist einen
Gesamtstammumfang von 270 cm, einen Kronendurchmesser von 7 m und
eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand wurde mit noch ausreichend bewertet,
mit nachlassender Vitalität.
Gemäß § 4 Abs. 1 (b) der BSchS, ist eine Ausnahme von den Verboten der
BSchS zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige
Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungern verwirklicht
werden kann.
Als Ersatzpflanzung für Baum Nr. 10 und Nr. 8 wird je ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert.
Für den weiteren satzungsgeschützten Baum, Nr. 6, wird eine Ersatzpflanzung
von einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 – 20
cm gefordert.
Für die beiden mit mangelhaft bewerteten Baume (Nr. 9, 9a) kann eine
Ersatzpflanzung nur empfohlen werden.
Anlage/n
1 Ausschnitt Amtlicher Lageplan (öffentlich)
2 Plan Baumnummern (öffentlich)Seite 2 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de