254058 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für zwei Birken auf dem Baugrundstück Am Alten Forsthaus 32, 53125 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 254058
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Am Alten Forsthaus Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 254058 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für zwei Birken auf dem Baugrundstück Am Alten Forsthaus 32, 53125 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Baugenehmigung wurde aktuell erteilt und das Bauvorhaben kann ohne die vorherige Entfernung von Baum Nr. 10 nicht starten. Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst keine weiteren Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Aufgrund eines Büroversehens ist die Beschlussvorlage in die falsche Bezirksvertretung eingestellt worden. Diese muss aber zwingend in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vorgestellt werden, da es zu verhindern gilt, dass Regressansprüche an die Verwaltung gestellt werden. Es handelt sich hier um Wohnungsbau eines privaten Investors. Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für zwei satzungsgeschützte Birken auf dem Grundstück Am Alten Forsthaus 32, 53125 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsver- fahrens wird erteilt. Begründung Die letzte Baumkommission tagte am 16.06.2025. Da vorerst noch keine Sitzungstermine für die Baumkommission angesetzt sind und eine zeitnahe Entscheidung benötigt wird, soll auf die Beratung in der Baumkommission verzichtet werden. Auf dem Grundstück wurde das Bestandsgebäude bereits abgerissen. Es sollen hier drei Einfamilienwohnhäuser errichtet werden. Für die Realisierung des Bauvorhabens wird die Fällung von fünf satzungsgeschützten Bäumen beantragt. Davon weisen zwei Bäume einenSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Stammumfang von mehr als 200 cm auf. Die beiden Bäume (Nr. 8 und Nr. 10) wurden im Zustand mit noch ausreichend bewertet. Zwei weitere Bäume (Nr. 9 und Nr. 9a) weisen ebenfalls einen Stammumfang von über 200 cm auf, wurden aber mit mangelhaft beurteilt und müssen zustandsbedingt zur Entfernung freigegeben werden. Baum Nr. 6 ist eine Birke mit Stammumfang 130 cm und wurde mit ausreichend bewertet. Alle Bäume können bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme nicht erhalten bleiben, bzw. sind nicht mehr erhaltenswert. Baum Nr. 10: Die Birke (Betula pendula) weist einen Stammumfang von 205 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand wurde mit noch ausreichend beurteilt. Der Baum würde bei der Umsetzung des Bauvorhabens im Bereich der Baugrube stehen. Baum Nr. 8: Die 2-stämmige Birke (Betula pendula) weist einen Gesamtstammumfang von 270 cm, einen Kronendurchmesser von 7 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand wurde mit noch ausreichend bewertet, mit nachlassender Vitalität. Gemäß § 4 Abs. 1 (b) der BSchS, ist eine Ausnahme von den Verboten der BSchS zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungern verwirklicht werden kann. Als Ersatzpflanzung für Baum Nr. 10 und Nr. 8 wird je ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Für den weiteren satzungsgeschützten Baum, Nr. 6, wird eine Ersatzpflanzung von einem standortgerechten Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm gefordert. Für die beiden mit mangelhaft bewerteten Baume (Nr. 9, 9a) kann eine Ersatzpflanzung nur empfohlen werden. Anlage/n 1 Ausschnitt Amtlicher Lageplan (öffentlich) 2 Plan Baumnummern (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de