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254056-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Pappelweg/Sommerbergweg auf dem Heiderhof

Nummer
254056-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Sommerbergweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg Hauptort
  • Pappelweg Straße· Heiderhof, Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254056 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Pappelweg/Sommerbergweg auf dem Heiderhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254056-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich Pappelweg/Sommerbergweg auf dem
Heiderhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges kommt aus rechtlicher Sicht nicht
in Betracht. Ein Fußgängerüberweg über die bevorrechtigte Straße an
Knotenpunkten mit abknickender Vorfahrt darf gemäß VwV zu § 26 StVO nicht
angelegt werden.
In den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA 2002) wird in
Ausnahmefällen als Alternative die Regelung des Knotenpunkts mittels
Lichtsignalanlage oder die Anlage eines Kreisverkehrs vorgeschlagen. Beide
Varianten wären mit nur mit hohem (finanziellem) Aufwand umzusetzen. Bis auf
die KiTa und den Tennisverein besitzt der Sommerbergweg kaum Ziele, welche
Wegeverbindungen für den Fußverkehr benötigen. Aus angrenzenden
Verkehrszählungen und dem Verkehrsmodell der Stadt Bonn ist ebenso
ersichtlich, dass der Pappelweg keine besonders stark befahrene Straße ist.
Grundsätzlich erscheint somit eine grundlegende Umgestaltung des
vorgeschlagenen Knotenpunkts aus verkehrsplanerischer Sicht nicht
notwendig.
Bei entsprechendem Beschluss können jedoch andere Verbesserungen der
Querungssituation (Mittelinsel o.ä.) geprüft werden, auch, um Eltern mit Kindern
das Queren zur KiTa zu vereinfachen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgebli-
chen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirks-
vertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung
von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de