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254053 · Beschlussvorlage

Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Haushaltsmittel

Nummer
254053
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
254053
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Liquiditätssicherung Städtisches
Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung weiterer
überplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Städtischen
Gebäudemanagements (SGB) müssen für das laufende Haushaltsjahr noch
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Beschlussfassung in dieser
Ratssitzung ist erforderlich, da ohne sofortige überplanmäßige
Mittelbereitstellung die Zahlungsfähigkeit des SGB für bereits beauftragte sowie
fortlaufend zu erbringende Leistungen nicht mehr sichergestellt ist.
Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für zur Erhöhung des
Betriebskostenzuschusses in Höhe von 4.000.000,- EUR wird zugestimmt.
Finanzstelle: 120100129
Bezeichnung: Gebäudemanagement
Finanzposition: 73.1000
Deckung aus Finanzstelle: 100000000
Bezeichnung: PB übergreifend
Finanzposition: 65.1000
Betrag: 4.000.000,- EUR
Begründung
Im Rahmen der fortlaufenden Liquiditätssicherung hat sich gezeigt, dass die im
Wirtschaftsplan 2025 vorgesehene konsumtive Liquidität
(Betriebskostenzuschuss SGB) trotz der bereits angemeldeten zusätzlichenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Mittel aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklungen knapp bemessen
sein könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus hauswirtschaftlicher
Vorsicht angezeigt, ein moderates zusätzliches Liquiditätspolster in Höhe von
rund 4 Mio. EUR bereitzustellen.
Bei diesem Betrag handelt es sich ausdrücklich um eine vorsorgliche
Sicherheitsreserve. Die aktuelle Entwicklung lässt nicht zwingend darauf
schließen, dass die Mittel in voller Höhe benötigt werden.
Maßgeblich für diesen vorsorglichen Ansatz ist, dass die konsumtive Liquidität
im Laufenden Jahr durch mehrere Faktoren beeinflusst wird, deren endgültige
Auswirkung erst Anfang 2026 abschätzbar ist. Dazu gehören unter anderem
zeitliche Verschiebungen bei Erstattungen und notwendige nachgelagerte
Abgrenzung im Buchungsprozess.
Um in dieser Phase keinerlei Risiken für die Bewirtschaftung der konsumtiven
Mittel entstehen zu lassen, erscheint die Einrichtung dieses
Sicherheitsrahmens fachlich geboten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01
Produktgruppenbezeichnung
Innere Verwaltung
Produkt
1.01.29
Produktbezeichnung
Gebäudemanagement (SGB)
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
139.918.187,50 120100129/73.1000 2025 4.000.000,00 100000000/65.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
139.918.187,50
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de