254053 · Beschlussvorlage
Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Haushaltsmittel
Kerndaten
- Nummer
- 254053
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 254053 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung weiterer überplanmäßiger Haushaltsmittel Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zur Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) müssen für das laufende Haushaltsjahr noch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Beschlussfassung in dieser Ratssitzung ist erforderlich, da ohne sofortige überplanmäßige Mittelbereitstellung die Zahlungsfähigkeit des SGB für bereits beauftragte sowie fortlaufend zu erbringende Leistungen nicht mehr sichergestellt ist. Beschlussvorschlag Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 4.000.000,- EUR wird zugestimmt. Finanzstelle: 120100129 Bezeichnung: Gebäudemanagement Finanzposition: 73.1000 Deckung aus Finanzstelle: 100000000 Bezeichnung: PB übergreifend Finanzposition: 65.1000 Betrag: 4.000.000,- EUR Begründung Im Rahmen der fortlaufenden Liquiditätssicherung hat sich gezeigt, dass die im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehene konsumtive Liquidität (Betriebskostenzuschuss SGB) trotz der bereits angemeldeten zusätzlichenSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Mittel aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklungen knapp bemessen sein könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus hauswirtschaftlicher Vorsicht angezeigt, ein moderates zusätzliches Liquiditätspolster in Höhe von rund 4 Mio. EUR bereitzustellen. Bei diesem Betrag handelt es sich ausdrücklich um eine vorsorgliche Sicherheitsreserve. Die aktuelle Entwicklung lässt nicht zwingend darauf schließen, dass die Mittel in voller Höhe benötigt werden. Maßgeblich für diesen vorsorglichen Ansatz ist, dass die konsumtive Liquidität im Laufenden Jahr durch mehrere Faktoren beeinflusst wird, deren endgültige Auswirkung erst Anfang 2026 abschätzbar ist. Dazu gehören unter anderem zeitliche Verschiebungen bei Erstattungen und notwendige nachgelagerte Abgrenzung im Buchungsprozess. Um in dieser Phase keinerlei Risiken für die Bewirtschaftung der konsumtiven Mittel entstehen zu lassen, erscheint die Einrichtung dieses Sicherheitsrahmens fachlich geboten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01 Produktgruppenbezeichnung Innere Verwaltung Produkt 1.01.29 Produktbezeichnung Gebäudemanagement (SGB) Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 139.918.187,50 120100129/73.1000 2025 4.000.000,00 100000000/65.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 139.918.187,50 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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